Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Allgemeines:
1. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen.
2. Die Zentrale Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern (siehe auch Aufforderungsschreiben zur Abgabe eines Angebotes).
3. Die Vorlage der geforderten Auszüge, Nachweise und Bescheinigungen erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form.
Auftragsunabhängig:
— Unternehmen haben zum Nachweis der auftragsunabhängigen Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung des Bieters" (Anlage 2 b) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise sowie Nachweise, die von der Anerkennung des Nachweises der Eignung durch das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung des Bieters" (Anlage 2 b) ausdrücklich ausgenommen sind,
— Unterauftragsnehmer/ Eignungsleiher
Beim Einsatz von Unterauftragsnehmern/ Eignungsleihern ist durch den Bieter auf Verlangen, jedoch durch den Auftragnehmer spätestens 14 Tage nach Auftragsvergabe für die vorgesehenen Unterauftragsnehmer/Eignungsleiher die Eignung durch
a) die Vorlage des ausgefüllten Formblattes "Eigenerklärung des Bieters" (Anlage 2b)
Nachzuweisen.
Entsprechende Vordrucke sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Sonstige Nachweise, Bescheinigungen, Zertifikate etc.
1. Zusicherung über eine ausreichende Haftpflichtversicherung während der Auftragsdauer (Mindestdeckung für Personenschäden 1,5 Mio EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden 0,5 Mio EUR), erfolgt durch Erklärung im Angebotsschreiben (Anlage 1). Nach Auftragsvergabe ist, auf Anforderung, hierüber der Nachweis durch Versicherungspolice o. ä. zu erbringen.
— Unteraufträge/Eignungsleihe
Bieter, die zur Leistungserbringung vorwiegend Unterauftragnehmer einsetzen, müssen die "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer Eignungsleihe" Anlage 4a und die "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" Anlage 4 mit dem Angebot vorlegen.
Weiterhin ist von diesen Unternehmen eine den zuvor genannten Anforderungen entsprechende Referenzliste vorzulegen.
Für die sonstigen Nachweise, Bescheinigungen, Zertifikate etc., die durch die Unterauftragnehmer/Eignungsleiher für die Kernleistung vorzulegen sind, siehe oben.
— Bietergemeinschaften
Die Bieter einer Bietergemeinschaft müssen jeweils für den von Ihnen zu erbringenden Leistungsbereich eine nachprüfbare Referenzliste gemäß den oben genannten Bedingungen vorlegen.
Für die sonstigen Nachweise, Bescheinigungen, Zertifikate etc., die für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, für den von Ihnen zu erbringenden Leistungsbereich vorzulegen sind, siehe oben.