Transport und Logistikleistungen auf der Schiene zur Ertüchtigung der Brandschutztechnik an den Verkehrsstationen (VST) Frankfurt/Main Hauptbahnhof tief und Frankfurt/Main Hauptwache, sowie Bahnsteigsanierung Frankfurt/Main Süd.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schienengebundene Logistikleistungen zu Sanierungsmaßnahmen von Verkehrsstationen der S-Bahn in Frankfurt/Main
19FEI40858”
Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Kurze Beschreibung:
“Transport und Logistikleistungen auf der Schiene zur Ertüchtigung der Brandschutztechnik an den Verkehrsstationen (VST) Frankfurt/Main Hauptbahnhof tief und...”
Kurze Beschreibung
Transport und Logistikleistungen auf der Schiene zur Ertüchtigung der Brandschutztechnik an den Verkehrsstationen (VST) Frankfurt/Main Hauptbahnhof tief und Frankfurt/Main Hauptwache, sowie Bahnsteigsanierung Frankfurt/Main Süd.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsstation Frankfurt/Main Hauptbahnhof tief
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Verkehrsstation Frankfurt/Main Hauptbahnhof tief.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsstation Frankfurt/Main Hauptwache
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Verkehrsstation Frankfurt/Main Hauptwache.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: OPTION: Verkehrsstation Frankfurt/Main Süd
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: OPTION: Verkehrsstation Frankfurt/Main Süd.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verkehrsstation Frankfurt/Main Hauptbahnhof, Fahrtreppen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Verkehrsstation Frankfurt/Main Hauptbahnhof, Fahrtreppen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Gemäß Auftragsunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-04
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-04
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 187-456180 (2019-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-26) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 187-456180
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Verkehrsstation Frankfurt/Main Hauptbahnhof tief
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-25 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BBL Logistik GmbH
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30419
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: 00 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 229-563247 (2019-11-26)