Schlafsäcke Allgemein II und Schlafsäcke Tropen, Rahmenvereinbarungen

Bw Bekleidungsmanagement GmbH

Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Schlafsäcken Allgemein II und Schlafsäcken Tropen im Zeitraum 1.5.2020-30.4.2024.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-21 Auftragsbekanntmachung
2019-11-27 Ergänzende Angaben
2020-03-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2022-08-17 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2019-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlafsäcke
Referenznummer: BWBM-2019-0032
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Schlafsäcken Allgemein II und Schlafsäcken Tropen im Zeitraum 1.5.2020-30.4.2024.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlafsäcke 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlafsäcke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bad Kissingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Postanschrift: Edmund-Rumpler-Straße 8-10
Postleitzahl: 51149
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.bwbm.de 🌏
E-Mail: bieteranfragen@bwbm.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.bwbm.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16b55ed080a-5552d6936bbc0578 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.bwbm.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-26 📅
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 228-558735
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Rahmenvereinbarung über 50 % des Bedarfs

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Informationen über Lose:
Jeder Bieter kann grundsätzlich nur den Zuschlag auf maximal 1 Los pro Artikel erhalten. Ein Bieter kann jedoch maximal den Zuschlag für die Anzahl an Losen erhalten, deren Auftragsvolumen (Vergleichsgrundlage ist die Mindestbestellmenge) in Summe die Hälfte des Umsatzes und Referenzen des Bieters im letzten Geschäftsjahr nicht überschreitet. Detaillierte Information siehe Angebotsaufforderung.
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Bezeichnung des Loses: Schlafsack Allgemein II, Rahmenvereinbarung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Mindestbestellmenge: 5 550 Stück Schlafsäcke, 0 Stück Kompressionspacksäcke
Zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 23 800 Stück, 2 250 Stück Kompressionspacksäcke.
Zusätzliche Informationen: Rahmenvereinbarung über 50 % des Bedarfs
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schlafsack Tropen, Rahmenvereinbarung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Mindestbestellmenge: 36 650 Stück Schlafsäcke, 0 Stück Kompressionspacksäcke
Zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 15 300 Stück Schlafsäcke, 5 000 Stück Kompressionspacksäcke.
Losnummer: 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bekleidungszentrum Süd
97772 Wildflecken
Bekleidungszentrum Nord
24768 Rendsburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB (Erklärungen unter Verwendung der Anlage Eigenerklärungen); aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (bei Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate); Angabe der Produktionsstätten, Nachunternehmer und Lieferanten; Verfügbarkeitserklärung der Nachunternehmer und Erklärung der Nachunternehmer über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und 124 GWB. weiter siehe Sonstige Informationen
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Aktuelle Bankauskunft (bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 6 Monate) mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung; Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre; testierte Jahresabschlüsse (Bilanzen oder Bilanzauszüge des Unternehmens, falls deren Erstellung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist) der letzten 3 Geschäftsjahre (von Wettbewerbsteilnehmer die nach dem Gesellschaftsrecht des Staates in dem sie ansässig sind, nicht zur Erstellung verpflichtet sind, werden gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes anerkannt.); (Die unter III.1.2) der Vergabebekanntmachung verlangten Nachweise sind grundsätzlich zum Nachweis der Eignung vorzulegen, sofern sie nicht innerhalb von sechs Monaten vor Angebotsabgabe eingereicht wurden. Andernfalls genügt die Angabe des Vergabeverfahrens, zu dem die jeweiligen Unterlagen vorgelegt wurden.) weiter siehe Sonstige Informationen
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber (Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung der Kontaktdaten zu den genannten Referenzen vor.); Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems (Zertifikat ISO 9001) oder Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis des gleichwertigen unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems. Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen, sind diese Teile im Angebot konkret zu benennen. Nachweis des unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems der Nachunternehmer (Zertifikat ISO 9001) oder Vorlage geeigneter Unterlagen zum Nachweis des gleichwertigen unternehmenseigenen Qualitätsmanagementsystems. Liste der wesentl. in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Nachunternehmers, die in Art u. Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Lieferumfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen o. priv. Auftraggeber, sofern der Nachunternehmer nicht an der Erbringung der Leistung des Bieters beteiligt war; weiter siehe Sonstige Informationen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:11
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Inhousegesellschaft des Bundes
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.bwbm.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.bwbm.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16b55ed080a-5552d6936bbc0578 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Weitere Information zu 3. 1), 3. 2) und 3. 3): die Nichtvorlage der in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM kann im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichte Eignungsnachweise unter Setzung einer Ausschlussfrist nachfordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Unterlagen durch die Vergabestelle.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94-99-0 📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-94-99-400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 228-558735 (2019-11-21)
Ergänzende Angaben (2019-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Schlafsäcken Allgemein II und Schlafsäcken Tropen im Zeitraum 1.5.2020 – 30.4.2024.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 232-569075
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 228-558735
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Ergänzung der maximalen Bestellmengen pro Los.
Quelle: OJS 2019/S 232-569075 (2019-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 058-138385
ABl. S-Ausgabe: 58

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Mindestbestellmenge: 5 550 Stück Schlafsäcke, 0 Stück Kompressionspacksäcke;
— Zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 23 800 Stück, 2 250 Stück Kompressionspacksäcke.
— Mindestbestellmenge: 36 650 Stück Schlafsäcke, 0 Stück Kompressionspacksäcke;
— Zusätzliche unverbindlich geschätzte Bestellmenge: 15 300 Stück Schlafsäcke, 5 000 Stück Kompressionspacksäcke.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 97772 Wildflecken,

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermine/Lieferfristen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20,00
Preis (Gewichtung): 50,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-10 📅
Name: Fabrica Española de Confecciones, S. A
Postanschrift: Acacias, nº3
Postort: San Sebastián de los Reyes (Madrid)
Postleitzahl: 28700
Land: Spanien 🇪🇸
Telefon: +34 916523400 📞
E-Mail: maizpurua@fecsa.net 📧
Land: Madrid 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Goldeck Textil GmbH
Postanschrift: Seebacherstrasse 11-13
Postort: Seeboden
Postleitzahl: 9871
Land: Österreich 🇦🇹
Telefon: +43 47625101-46 📞
E-Mail: philipp.koch@carinthia.eu 📧
Land: Kärnten 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2020/S 058-138385 (2020-03-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BwBM-2019-0032
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rendsburg-Eckernförde 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: romina.ungaro@bwbm.de 📧
Telefon: +49 22039128682 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 160-456571
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 058-138385
ABl. S-Ausgabe: 160

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Schlafsack Allgemein II, Rahmenvereinbarung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bekleidungszentrum Süd 97772 Wildflecken
Bekleidungszentrum Nord 24768 Rendsburg

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes -
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2022/S 160-456571 (2022-08-17)