Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Nachchippen der Abfallbehältern für die Abfallfraktionen Restabfall, Bioabfall und PPK einschließlich aller dazugehörigen Datenhaltungs- und übermittlungsarbeiten im Kreis Schleswig-Flensburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schleswig-Flensburg – Ausschreibung Nachchippen von Abfallbehältern
839/19
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Nachchippen der Abfallbehältern für die Abfallfraktionen Restabfall, Bioabfall und PPK einschließlich aller...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Nachchippen der Abfallbehältern für die Abfallfraktionen Restabfall, Bioabfall und PPK einschließlich aller dazugehörigen Datenhaltungs- und übermittlungsarbeiten im Kreis Schleswig-Flensburg.
1️⃣
Ort der Leistung: Schleswig-Flensburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ASF lässt durch Dritte Restabfälle, Bioabfälle und PPK im Holsystem behältergestützt erfassen. Die Behälter für alle drei Fraktionen sollen vollständig...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ASF lässt durch Dritte Restabfälle, Bioabfälle und PPK im Holsystem behältergestützt erfassen. Die Behälter für alle drei Fraktionen sollen vollständig mit Transponderchips ausgestattet werden. Dieser Vorgang des Nachchippens einschließlich aller dazugehörigen Datenhaltungs- und übermittlungsarbeiten, der Information der Öffentlichkeit usw. ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Durchführung dieser Arbeiten soll im Sommer bzw. Herbst 2020 erfolgen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer beizufügen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Es ist eine eigene...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer beizufügen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Es ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen beizufügen.
BB 2 Registereintrag
Es ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien des § 123 f. GWB sowie zum Vergabegesetz Schleswig-Holstein Erklärungen abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.4 und 5.5 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften
Angaben jeweils für 2016, 2017, 2018 und Mittelwert 2016-2018
— WL1 Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften
Angaben jeweils für 2016, 2017, 2018 und Mittelwert 2016-2018
— WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (EUR/a),
— WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (EUR/a) Lieferung von Transponderchips, Ausliefern oder Nachchippen von Abfallbehältern
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für folgendeUnterauftragnehmer anzugeben.
Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für folgendeUnterauftragnehmer anzugeben.
Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind allein die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eig-nungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen.
BL 1 Referenzen (auch älter als 3 Jahre zulässig) mit Angabe:
— des Auftraggebers,
— der Tätigkeit,
— des Zeitraums,
— Name, E-Mail und Tel.-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Für Lieferung von Transponderchips, Ausliefern mit Etikett und Chip oder Nachchippen von Abfallbehältern, nur Projekte mit mdst. 75 000 Stück.
Hier sind mindestens 2 Referenzen für die Lieferung von Transponderchips und mindestens drei Referenzen für Ausliefern/Nachchippen – davon mdst. eine für Nachchippen – gefordert.
Es steht ihm frei, weitere Referenzen (ggf. auf gesonderter Anlage) anzugeben.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-06
12:00 📅
“Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs....”
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert und etwaige Nachrichten abgerufen haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationenhatten (dieser Nachweis kann entweder durch Beifügung der Bieterrundschreiben im Angebot oder durch eine dem Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen, dass der Bieter alle bei DTVP veröffentlichen Informationen kennt).
Zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Zu III.1): Weitere Nachweise gefordert für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Eignungsleiher (siehe Vergabeunterlagen Kap. 5). Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJDYDZ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-988-4702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 152-375013 (2019-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung war das Nachchippen der Abfallbehälter für die Abfallfraktionen Restabfall, Bioabfall und PPK einschließlich aller...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung war das Nachchippen der Abfallbehälter für die Abfallfraktionen Restabfall, Bioabfall und PPK einschließlich aller dazugehörigen Datenhaltungs- und übermittlungsarbeiten im Kreis Schleswig-Flensburg.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 473483.70 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die ASF lässt durch Dritte Restabfälle, Bioabfälle und PPK im Holsystem behältergestützt erfassen. Die Behälter für alle drei Fraktionen sollen vollständig...”
Beschreibung der Beschaffung
Die ASF lässt durch Dritte Restabfälle, Bioabfälle und PPK im Holsystem behältergestützt erfassen. Die Behälter für alle drei Fraktionen sollen vollständig mit Transponderchips ausgestattet werden. Dieser Vorgang des Nachchippens einschließlich aller dazugehörigen Datenhaltungs- und übermittlungsarbeiten, der Information der Öffentlichkeit usw. war Gegenstand dieser Ausschreibung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 152-375013
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Nachchippen von Abfallbehältern
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Meyer Service und Logistik GmbH
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-Straße 30
Postort: Hachenburg
Postleitzahl: 57627
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Westerwaldkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 473483.70 💰