Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist durch die Vorlage einer Nummer des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), im Nachfolgenden PQ-Nummer, oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gemäß dem Formblatt 124 des Vergabehandbuch Bayern in der aktuellen Fassung mit dem Angebot nachzuweisen; eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird ebenfalls akzeptiert.
Im Formblatt 124 sind folgende Angaben verpflichtend einzutragen:
1) Der Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2) Die Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet, oder dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3) Die Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
4) Die Erklärung, dass der Bieter Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer durch die Vergabestelle gesetzten Frist folgendes vorzulegen:
1) Nachweis des Bestehens einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung;
2) Für den Fall, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist dieser Insolvenzplan vorzulegen;
3) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das für das Unternehmen zuständige Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder eine vergleichbaren Freistellungsbescheinigung aus dem Staat, in dem das Unternehmen niedergelassen ist;
4) Die verbindliche Zusicherung, dass für jeden innerhalb des EU-Binnenmarktes entsandten Arbeitnehmer, dessen Einsatz bei der Erbringung der Leistung geplant ist, eine gültige Entsendebescheinigung A 1 am Ort der Leistungserbringung (Baustelle) vorliegt;
5) Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Für den Fall, dass die genannten Nachweise in dem Staat, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, nicht existieren, sind diese Nachweise in entsprechender Anwendung der Vorschrift aus § 48 Abs. 6 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) beizubringen.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=165304