In der Hafencity in Hamburg, direkt an der U- und S-Bahnstation Elbbrücken entsteht das bundesweit erste Präventionszentrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), 2 große Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung, sind die Bauherrinnen. Mit ihrem gemeinsamen Präventionszentrum in der HafenCity gehen die beiden in Hamburg ansässigen Berufsgenossenschaften BGW und VBG neue Wege. Entstehen soll ein Haus, in dem die neuesten Standards an Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Barrierefreiheit und Inklusion in der Arbeitswelt nicht nur vermittelt und selbst erfahren, sondern auch vorgelebt werden. Die Fertigstellung des Präventionszentrums ist für August 2022 geplant. Mit dieser Ausschreibung wird der Generalunternehmer für den schlüsselfertigen Hochbau des Präventionszentrums gesucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: VBG/2019/06/0957
Kurze Beschreibung:
In der Hafencity in Hamburg, direkt an der U- und S-Bahnstation Elbbrücken entsteht das bundesweit erste Präventionszentrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), 2 große Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung, sind die Bauherrinnen.
Mit ihrem gemeinsamen Präventionszentrum in der HafenCity gehen die beiden in Hamburg ansässigen Berufsgenossenschaften BGW und VBG neue Wege. Entstehen soll ein Haus, in dem die neuesten Standards an Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Barrierefreiheit und Inklusion in der Arbeitswelt nicht nur vermittelt und selbst erfahren, sondern auch vorgelebt werden. Die Fertigstellung des Präventionszentrums ist für August 2022 geplant. Mit dieser Ausschreibung wird der Generalunternehmer für den schlüsselfertigen Hochbau des Präventionszentrums gesucht.
In der Hafencity in Hamburg, direkt an der U- und S-Bahnstation Elbbrücken entsteht das bundesweit erste Präventionszentrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), 2 große Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung, sind die Bauherrinnen.
Mit ihrem gemeinsamen Präventionszentrum in der HafenCity gehen die beiden in Hamburg ansässigen Berufsgenossenschaften BGW und VBG neue Wege. Entstehen soll ein Haus, in dem die neuesten Standards an Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Barrierefreiheit und Inklusion in der Arbeitswelt nicht nur vermittelt und selbst erfahren, sondern auch vorgelebt werden. Die Fertigstellung des Präventionszentrums ist für August 2022 geplant. Mit dieser Ausschreibung wird der Generalunternehmer für den schlüsselfertigen Hochbau des Präventionszentrums gesucht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Geschäftsbauten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-18 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 115-281286
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
1) Der Bewerbungsbogen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 8.7.2019 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4) Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7) Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen sowie ein Informationsmemorandum nebst Genehmigungsplanung. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und der Funktionalen Leistungsbeschreibung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Gründe hierfür sind insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8) Zu Ziffer IV.2.3: nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich Ende Juli/Anfang August 2019 die Vergabeunterlagen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind im Oktober 2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden.
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt des Bewerbungsbogens abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht.
11) Zu Ziffer II.2.5: die Zuschlagsoberkriterien werden in den weiteren Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs konkretisiert.
12) Die nicht bezuschlagten Bieter erhalten für die Erstellung ihrer wertbaren Angebote eine Entschädigung gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1, 2 VOB/A, deren nähere Voraussetzungen im Verfahrensbrief 1 festgelegt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDDYWGF
1) Der Bewerbungsbogen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 8.7.2019 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4) Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7) Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen sowie ein Informationsmemorandum nebst Genehmigungsplanung. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und der Funktionalen Leistungsbeschreibung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Gründe hierfür sind insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8) Zu Ziffer IV.2.3: nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich Ende Juli/Anfang August 2019 die Vergabeunterlagen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind im Oktober 2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden.
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt des Bewerbungsbogens abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht.
11) Zu Ziffer II.2.5: die Zuschlagsoberkriterien werden in den weiteren Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs konkretisiert.
12) Die nicht bezuschlagten Bieter erhalten für die Erstellung ihrer wertbaren Angebote eine Entschädigung gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1, 2 VOB/A, deren nähere Voraussetzungen im Verfahrensbrief 1 festgelegt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDDYWGF
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Hafencity in Hamburg, direkt an der U- und S-Bahnstation Elbbrücken entsteht das bundesweit erste Präventionszentrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), 2 große Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung, sind die Bauherrinnen.
In der Hafencity in Hamburg, direkt an der U- und S-Bahnstation Elbbrücken entsteht das bundesweit erste Präventionszentrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), 2 große Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung, sind die Bauherrinnen.
Mit ihrem gemeinsamen Präventionszentrum in der HafenCity gehen die beiden in Hamburg ansässigen Berufsgenossenschaften BGW und VBG neue Wege. Entstehen soll ein Haus, in dem die neuesten Standards an Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Barrierefreiheit und Inklusion in der Arbeitswelt nicht nur vermittelt und selbst erfahren, sondern auch vorgelebt werden. Die Fertigstellung des Präventionszentrums ist für August 2022 geplant. Mit dieser Ausschreibung wird der Generalunternehmer für den schlüsselfertigen Hochbau des Präventionszentrums gesucht.
Mit ihrem gemeinsamen Präventionszentrum in der HafenCity gehen die beiden in Hamburg ansässigen Berufsgenossenschaften BGW und VBG neue Wege. Entstehen soll ein Haus, in dem die neuesten Standards an Arbeitssicherheit, Unfallverhütung, Gesundheitsschutz, Barrierefreiheit und Inklusion in der Arbeitswelt nicht nur vermittelt und selbst erfahren, sondern auch vorgelebt werden. Die Fertigstellung des Präventionszentrums ist für August 2022 geplant. Mit dieser Ausschreibung wird der Generalunternehmer für den schlüsselfertigen Hochbau des Präventionszentrums gesucht.
Wie das städtebaulich prominente Gebäude direkt an der U- und S-Bahnstation Elbbrücken aussehen wird, wurde im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen Architekturwettbewerbs entschieden. Der 18-geschossige Turmbau und das Sockelbauwerk mit sieben oberirdischen Geschossen stehen in einem ausgewogenen Verhältnis und betonen die Elbansicht. Im Innern ist ein Erschließungsband mit einer sich über 3 Geschosse erstreckenden Treppen- und Rampenskulptur vorgesehen, die nicht nur durch ein zukunftsweisendes Konzept zur barrierefreien Erschließung überzeugt, sondern auch attraktive Bewegungs- und Kommunikationsflächen anbietet.
Wie das städtebaulich prominente Gebäude direkt an der U- und S-Bahnstation Elbbrücken aussehen wird, wurde im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen Architekturwettbewerbs entschieden. Der 18-geschossige Turmbau und das Sockelbauwerk mit sieben oberirdischen Geschossen stehen in einem ausgewogenen Verhältnis und betonen die Elbansicht. Im Innern ist ein Erschließungsband mit einer sich über 3 Geschosse erstreckenden Treppen- und Rampenskulptur vorgesehen, die nicht nur durch ein zukunftsweisendes Konzept zur barrierefreien Erschließung überzeugt, sondern auch attraktive Bewegungs- und Kommunikationsflächen anbietet.
Die Auftraggeberinnen planen in der Hamburger HafenCity (Baufeld 121) den Neubau eines Präventionszentrums mit folgender Flächenverteilung:
4) Präventionsbetrieb/Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen (ca. 6 200 qm BGF);
5) Bürobetrieb VBG (ca. 4 200 qm BGF) sowie;
6) Technik/Treppenhäuser/Tiefgarage.
Insgesamt sind rund 31 000 qm BGF oberirdisch sowie 10 700 qm BGF unterirdisch zu erstellen.
Die Fassaden unterscheiden zwischen Volumen bildenden Fassaden aus eng stehenden, mineralischen Vertikallisenen und vollflächig verglasten Bereichen bzw. Loggien in den Bereichen von Rück- und Einschnitten.
Die Bauleistungen Baugrube, Gründung und Sohle sind bereits in einem separaten Verfahren als GU-Tiefbau vergeben worden, EU-Auftragsbekanntmachung 2018/S 218-498039, EU-Bekanntmachung vergebener Aufträge 2019/S 095-228709.
Der Leistungsumfang für den hier bekannt gemachten Bauauftrag enthält die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens ab Oberkante Sohlplatte sowie Planungsleistungen ab Ausführungsplanung (LP 5 HOAI). Durch die Auftraggeberinnen werden mit den Vergabeunterlagen (vgl. Ziff. VI.3.7) eine Funktionale Leistungsbeschreibung, die Baugenehmigung, die Entwurfsplanung sowie Leitdetails zur Verfügung gestellt.
Der Leistungsumfang für den hier bekannt gemachten Bauauftrag enthält die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens ab Oberkante Sohlplatte sowie Planungsleistungen ab Ausführungsplanung (LP 5 HOAI). Durch die Auftraggeberinnen werden mit den Vergabeunterlagen (vgl. Ziff. VI.3.7) eine Funktionale Leistungsbeschreibung, die Baugenehmigung, die Entwurfsplanung sowie Leitdetails zur Verfügung gestellt.
Beschreibung der Optionen:
Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten. Nähere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg Elbbrückenquartier (HafenCity), Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerbungsbogen kann auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB; ein Formblatt ist im Bewerbungsbogen enthalten) oder Nachweis der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als 6 Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Eine Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A ist für die Nachweise PL1 bis PL3 ausgeschlossen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Auftraggeberinnen für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Erklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählter Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Vorlage für ein Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme gemäß Formblatt im Bewerbungsbogen oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften genügt die Vorlage für ein Mitglied.
Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Auftraggeberinnen für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Bewerbungsbogen einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von den Auftraggeberinnen für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung gemäß Bewerbungsbogen einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges).Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges).Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
TL2. Mindestens eine Referenz „Projekt mit vergleichbarer Größe (BGF > 20 000 m
TL3. Mindestens eine Referenz „Hochhaus gemäß der Definition in der Landesbauordnung“ und Fertigstellung zwischen Januar 2012 und Juni 2019 (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular. Optional kann eine zweite Referenz für die Wertung eingereicht werden.
TL3. Mindestens eine Referenz „Hochhaus gemäß der Definition in der Landesbauordnung“ und Fertigstellung zwischen Januar 2012 und Juni 2019 (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular. Optional kann eine zweite Referenz für die Wertung eingereicht werden.
TL4. Mindestens eine Referenz „Gebäude mit mindestens 2 Nutzungszwecken“ und Fertigstellung zwischen Januar 2012 und Juni 2019 (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular. Optional kann eine zweite Referenz für die Wertung eingereicht werden.
TL4. Mindestens eine Referenz „Gebäude mit mindestens 2 Nutzungszwecken“ und Fertigstellung zwischen Januar 2012 und Juni 2019 (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular. Optional kann eine zweite Referenz für die Wertung eingereicht werden.
Es müssen Referenzen für alle 3 Teilbereiche eingereicht werden, jedoch nicht zwingend in einer Referenz kumulativ. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenzprojekte müssen bereits abgeschlossen sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus dem Bewerbungsbogen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie nicht mehr als 2 Referenzen pro Bereich (TL2 bis TL4) ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Auftraggeberinnen können in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Es müssen Referenzen für alle 3 Teilbereiche eingereicht werden, jedoch nicht zwingend in einer Referenz kumulativ. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenzprojekte müssen bereits abgeschlossen sein. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus dem Bewerbungsbogen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie nicht mehr als 2 Referenzen pro Bereich (TL2 bis TL4) ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Auftraggeberinnen können in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung laut Bewerbungsbogen einzureichen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behalten sich die Auftraggeberinnen für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Im Fall einer Eignungsleihe gemäß § 6d EU VOB/A, insbesondere bei Nachunternehmen, sind für diese die entsprechenden Nachweise nebst Verpflichtungserklärung laut Bewerbungsbogen einzureichen.
Mindeststandards:
Zu TL2 bis TL4: die Fertigstellung der Referenzprojekte muss zwischen Januar 2012 und Juni 2019 liegen.
Zu TL2: mindestens eine Referenz muss eine BGF von > 20 000 m
Zu TL3: mindestens eine Referenz muss ein Hochhaus gemäß Landesbauordnung zum Gegenstand haben.
Zu TL4: mindestens eine Referenz muss 2 unterschiedliche Nutzungen aufweisen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die im Bewerbungsbogen enthaltene Datenschutzerklärung ist mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL3) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 bis TL4) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 bis WL3) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 bis TL4) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1 000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
— WL1: 100 Punkte,
— WL2: 150 Punkte,
— WL3: 50 Punkte,
— TL1: 100 Punkte,
— TL2 bis TL4: 600 Punkte (die Unterbepunktung bei den Referenzen erfolgt aus dem Bewerbungsbogen).
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt (mit Ausnahme von TL2 bis TL4) in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt (mit Ausnahme von TL2 bis TL4) in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/ Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
— 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich,
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
— 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 20 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung desjeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Bereich zwischen 20 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunterliegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung desjeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.
Die Bewertung der Referenzen (TL2 bis TL4) wird je Referenz (jeweils max. Wertung von 2 Referenzen je TL2 bis TL4) wie folgt vorgenommen:
TL2: > 25 000 m
TL3: > 30 000 m
TL4: > 30 000 m
Hinweis: Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Akzeptanz des Vertragswerkes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 90 %
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Land: Hamburg
🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: http://www.bgw-online.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDDYWGF/documents🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Der Bewerbungsbogen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
1) Der Bewerbungsbogen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 8.7.2019 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
2) Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 8.7.2019 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
3) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4) Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5) Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
6) Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7) Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen sowie ein Informationsmemorandum nebst Genehmigungsplanung. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und der Funktionalen Leistungsbeschreibung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Gründe hierfür sind insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
7) Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen sowie ein Informationsmemorandum nebst Genehmigungsplanung. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und der Funktionalen Leistungsbeschreibung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Gründe hierfür sind insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8) Zu Ziffer IV.2.3: nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich Ende Juli/Anfang August 2019 die Vergabeunterlagen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind im Oktober 2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden.
8) Zu Ziffer IV.2.3: nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich Ende Juli/Anfang August 2019 die Vergabeunterlagen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind im Oktober 2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden.
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt des Bewerbungsbogens abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht.
10) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt des Bewerbungsbogens abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht.
11) Zu Ziffer II.2.5: die Zuschlagsoberkriterien werden in den weiteren Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs konkretisiert.
12) Die nicht bezuschlagten Bieter erhalten für die Erstellung ihrer wertbaren Angebote eine Entschädigung gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1, 2 VOB/A, deren nähere Voraussetzungen im Verfahrensbrief 1 festgelegt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDDYWGF
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberinnen; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberinnen; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggeberinnen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggeberinnen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeberinnen gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeberinnen gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberinnen, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Quelle: OJS 2019/S 115-281286 (2019-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 131 180 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1. Der Bewerbungsbogen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 08.07.2019 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen sowie ein Informationsmemorandum nebst Genehmigungsplanung. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und der Funktionalen Leistungsbeschreibung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Gründe hierfür sind insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich Ende Juli/ Anfang August 2019 die Vergabeunterlagen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind im Oktober 2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt des Bewerbungsbogens abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht.
11. Zu Ziffer II.2.5: Die Zuschlagsoberkriterien werden in den weiteren Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs konkretisiert.
12. Die nicht bezuschlagten Bieter erhalten für die Erstellung ihrer wertbaren Angebote eine Entschädigung gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1, 2 VOB/A, deren nähere Voraussetzungen im Verfahrensbrief 1 festgelegt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDDDKDJ.
1. Der Bewerbungsbogen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 08.07.2019 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen sowie ein Informationsmemorandum nebst Genehmigungsplanung. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und der Funktionalen Leistungsbeschreibung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Gründe hierfür sind insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich Ende Juli/ Anfang August 2019 die Vergabeunterlagen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind im Oktober 2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt des Bewerbungsbogens abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht.
11. Zu Ziffer II.2.5: Die Zuschlagsoberkriterien werden in den weiteren Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs konkretisiert.
12. Die nicht bezuschlagten Bieter erhalten für die Erstellung ihrer wertbaren Angebote eine Entschädigung gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1, 2 VOB/A, deren nähere Voraussetzungen im Verfahrensbrief 1 festgelegt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDDDKDJ.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wie das städtebaulich prominente Gebäude direkt an der U- und S-Bahnstation Elbbrücken aussehen wird, wurde im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen Architekturwettbewerbs entschieden. Der 18-geschossige Turmbau und das Sockelbauwerk mit sieben oberirdischen Geschossen stehen in einem ausgewogenen Verhältnis und betonen die Elbansicht. Im Innern ist ein Erschließungsband mit einer sich über drei Geschosse erstreckenden Treppen- und Rampenskulptur vorgesehen, die nicht nur durch ein zukunftsweisendes Konzept zur barrierefreien Erschließung überzeugt, sondern auch attraktive Bewegungs- und Kommunikationsflächen anbietet.
Wie das städtebaulich prominente Gebäude direkt an der U- und S-Bahnstation Elbbrücken aussehen wird, wurde im Rahmen eines europaweit ausgeschriebenen Architekturwettbewerbs entschieden. Der 18-geschossige Turmbau und das Sockelbauwerk mit sieben oberirdischen Geschossen stehen in einem ausgewogenen Verhältnis und betonen die Elbansicht. Im Innern ist ein Erschließungsband mit einer sich über drei Geschosse erstreckenden Treppen- und Rampenskulptur vorgesehen, die nicht nur durch ein zukunftsweisendes Konzept zur barrierefreien Erschließung überzeugt, sondern auch attraktive Bewegungs- und Kommunikationsflächen anbietet.
4. Präventionsbetrieb/Ausstellungs- und Veranstaltungsflächen (ca. 6 200 qm BGF),
5. Bürobetrieb VBG (ca. 4.200 qm BGF) sowie,
6. Technik/Treppenhäuser/Tiefgarage.
Insgesamt sind rund 31.000 qm BGF oberirdisch sowie 10 700 qm BGF unterirdisch zu erstellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hamburg Elbbrückenquartier (HafenCity)
Hamburg
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-01 📅
Name: BAM Deutschland AG
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 131 180 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Der Bewerbungsbogen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
1. Der Bewerbungsbogen können unter der genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen/Präzisierungen seitens der Auftraggeberinnen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 08.07.2019 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 08.07.2019 an die Auftraggeberinnen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge bzw. Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberinnen keinen Zugriff auf sie haben. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bzw. sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
6. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen sowie ein Informationsmemorandum nebst Genehmigungsplanung. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und der Funktionalen Leistungsbeschreibung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Gründe hierfür sind insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen sowie ein Informationsmemorandum nebst Genehmigungsplanung. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Verfahrensbriefs, des Vertragswerks und der Funktionalen Leistungsbeschreibung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Gründe hierfür sind insbesondere die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich Ende Juli/ Anfang August 2019 die Vergabeunterlagen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind im Oktober 2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden.
8. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich Ende Juli/ Anfang August 2019 die Vergabeunterlagen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind im Oktober 2019 vorgesehen. Sie werden in Hamburg stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberinnen ihrerseits werden Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt des Bewerbungsbogens abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt des Bewerbungsbogens abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Die Änderung der Zusammensetzung von Bewerbergemeinschaften während des Verfahrens ist möglich. Die Voraussetzungen hierfür werden den Bietern rechtzeitig in den Vergabeunterlagen bekannt gemacht.
11. Zu Ziffer II.2.5: Die Zuschlagsoberkriterien werden in den weiteren Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs konkretisiert.
12. Die nicht bezuschlagten Bieter erhalten für die Erstellung ihrer wertbaren Angebote eine Entschädigung gemäß § 8b EU Abs. 1 Nr. 1, 2 VOB/A, deren nähere Voraussetzungen im Verfahrensbrief 1 festgelegt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDDDKDJ.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberinnen; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberinnen; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,