Schreiner II Feste Einbauten

Landratsamt Günzburg

Das Simpert-Kraemer-Gymnasium wurde 1966 3-geschossig errichtet und in den 70-er Jahren nach Westen erweitert. Ein Brückenbauwerk teilt den Innenhof. Das Gebäude wird energetisch und brandschutztechnisch ertüchtigt, die Akustik verbessert und das Gebäude soweit möglich barrierefrei hergerichtet. Die Pausenhalle wird erweitert und im UG ein Lichthof für die Werk-und Kunsträume geschaffen. Brückenbauwerk und Pavillon werden abgebrochen. Die tragenden Teile aus Stahlbeton und Mauerwerk werden im Wesentlichen belassen. Gegenstand die festen Einbaumöbel der Schule wie Schränke, Sideboard auf der Bühne etc.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-28 Auftragsbekanntmachung
2019-05-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zimmer- und Tischlerarbeiten
Referenznummer: 319c
Kurze Beschreibung:
Das Simpert-Kraemer-Gymnasium wurde 1966 3-geschossig errichtet und in den 70-er Jahren nach Westen erweitert. Ein Brückenbauwerk teilt den Innenhof. Das Gebäude wird energetisch und brandschutztechnisch ertüchtigt, die Akustik verbessert und das Gebäude soweit möglich barrierefrei hergerichtet. Die Pausenhalle wird erweitert und im UG ein Lichthof für die Werk-und Kunsträume geschaffen. Brückenbauwerk und Pavillon werden abgebrochen. Die tragenden Teile aus Stahlbeton und Mauerwerk werden im Wesentlichen belassen. Gegenstand die festen Einbaumöbel der Schule wie Schränke, Sideboard auf der Bühne etc.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zimmer- und Tischlerarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Zimmer- und Tischlerarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Günzburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Günzburg
Postanschrift: An der Kapuzinermauer 1
Postleitzahl: 89312
Postort: Günzburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: vergabe@landkreis-guenzburg.de 📧
Telefon: +49 822195769 📞
Fax: +49 822195790 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F09A6CCE-9AC4-43C5-AE69-880FD9E2256D 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F09A6CCE-9AC4-43C5-AE69-880FD9E2256D 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 045-101985
ABl. S-Ausgabe: 45

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es wird eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für das jeweilige Gewerk vorausgesetzt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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— der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflicht,
— schriftliche Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet oder keine Eröffnung beantragt wurde(Eigenerklärung) oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. - Nachweis, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat,
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Nachweis des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
— Angaben über die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind oder über die das Unternehmen bei der Ausführung des Bauvorhabens verfügen wird,
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— Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Unternehmerin/des Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen,
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Baugeräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügen wird,
— 3 Referenzbescheinigungen anderer öffentlicher Auftraggeber.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F09A6CCE-9AC4-43C5-AE69-880FD9E2256D 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 045-101985 (2019-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 60 285 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-guenzburg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 094-226383
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 045-101985
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Krumbach

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-10 📅
Name: Möbelwerkstätte B. Aumüller
Postort: Burgebrach
Land: Deutschland 🇩🇪
Bamberg, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 52550.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landkreis-guenzburg.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
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(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
Quelle: OJS 2019/S 094-226383 (2019-05-14)
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