Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die mietweise Überlassung von einer Containeranlage bestehend aus 3 Einheiten mit jeweils 3 Klassenräumen, sowie 2 Sanitärcontainern und einem Hausanschlussraum am Standort der Friedrich-Ebert-Realschule in Hürth-Hermülheim, Krankenhausstr. 91 in 50354 Hürth.
Die Aufstellung der Container erfolgt in 3 Bauabschnitten. Die Lieferung sowie die Montage der Containeranlage für den 1. Bauabschnitt, der Sanitäranlage sowie des Hausanschlussraumes haben von der 29. KW bis zur 31. KW 2019 zu erfolgen. Für den 2. Bauabschnitt sollen Lieferung und Montage der Schulcontainer im Zeitraum 27. KW – 29. KW 2020 stattfinden. Der 3. Bauabschnitt mit Lieferung und Montage der Anlage soll im Zeitraum 29. KW – 31. KW 2021 erfolgen.
Die Anzahl der Container sowie deren Maße sind so zu wählen, dass folgende Flächenaufstellung (Mindestanforderung) möglich ist:
1) Bauabschnitt:
3 Klassenräume à mind. 60 m NRF, 1 WC-Anlage Jungen/Mädchen ca. 25 m NRF, Hausanschlussraum in technisch notwendiger Größe, gesamt mind. 210 m NRF
2) Bauabschnitt:
3 Klassenräume à mind. 60 m NRF, gesamt mind. 180 m NRF
3) Bauabschnitt:
3 Klassenräume à mind. 60 m NRF, gesamt mind. 180 m NRF
Gesamte Anlage: mind. 570 m NRF zzgl. Windfangflächen (unter Berücksichtigung Containermodul-Abmessungen entsprechend höhere NRF), die Mindest-Nettoraumfläche der Einzelräume und der Gesamtanlage darf nicht unterschritten werden. Die Mindest-NRF der Klassenräume von 60 m ist jeweils exklusiv des Windfanges zu berechnen.
Alle erforderlichen Anschlüsse wie z. B. Strom werden bauseits bereitgestellt und bis zum Beginn der Containeranlage herangeführt. Ebenfalls werden die Anschlüsse nach der Standzeit bauseits wieder zurück gebaut. Trinkwasser, Abwasser Gas und/ oder Fernwärme sind für die Containeranlage nicht vorgesehen. Einzig an den WC-Bereich wird die notwendige Trinkwasser- und Abwasserversorgung bauseits herangeführt und bei Demontage bauseits wieder zurückgebaut. Eine Beheizung erfolgt elektrisch und ist mit zu liefern.
Der Ausführung und dem Betrieb der Container sind die Vorschriften der Unfallkasse NRW, der Landesbauordnung NRW, der Arbeitsstättenverordnung und aller erforderlichen DIN Normen, insbesondere der einschlägigen Brandschutz- und Schallschutznormen sowie der EnEV in der aktuell gültigen Fassung zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat die Schmutz- und Lärmbelästigung im Rahmen der Anlieferung, Montage und Abholung so gering wie möglich zu halten. Beim Verlassen der Baustelle sind Verunreinigungen der genutzten Verkehrswege zu beseitigen; dies gehört mit zur Leistung und ist mit einzukalkulieren.
Für Schäden, die durch unvorsichtiges Arbeiten an den angrenzenden Bauteilen entstehen, hat der Auftragnehmer voll zu haften.
Die Lieferung aller zur Herstellung der Leistungen notwendigen Werk- und Hilfsstoffe sowie Nebenleistungen sind durch den Angebotspreis abgegolten, soweit dies nicht in der nachfolgenden Ausschreibung ausdrücklich anders bestimmt wird.
(Bau-)Stoffe und Materialien aus Abbruch-, Montage- und Demontagearbeiten gehen unmittelbar in den Besitz des Auftragnehmers über und müssen fachgerecht entsorgt werden. Dies ist, soweit nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung erwähnt, in die Einzelpreise einzurechnen.
Evtl. weitere Lagerflächen sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Herstellung, Vorhaltung und der Abbau der durch die Berufsgenossenschaft oder den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) vorgeschriebenen Schutzgeländer, Netze und Leitern, sind durch den Auftragnehmer umzusetzen und mit dem Angebot zu kalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.