Beschreibung der Beschaffung
Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen beinhalten insbesondere folgende Dienstleistungen:
a) Schuldnerberatung:
— Kurzberatung – persönlich oder telefonisch von Bürgern in finanziellen Notlagen,
— Anamnesegespräch mit Abklärung der persönlichen und finanziellen Situation sowie Abklärung des Weiteren Hilfebedarfs und ggf. Weitervermittlung an andere Dienste/Behörden,
— Informationen über den Ablauf und die Bedingungen des Verfahrens bei einem außergerichtlichen,
Einigungsversuch, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans, des Insolvenzverfahrens, der Wohlverhaltensperiode und die Erlangung und den Widerruf der Restschuldbefreiung,
— Aktenanlage,
— Erstellen und laufende Aktualisierung der Forderungsverzeichnisse,
— Erstellen der Haushaltsplanung,
— Gläubigerforderungen sichten und prüfen,
— Vorbereitung des außergerichtlichen Einigungsversuchs,
— Kontaktaufnahme mit Gläubigern und Forderungsüberprüfung,
— Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung erstellen,
— Entwicklung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs,
— Vergleichsverhandlungen führen,
— Präventive Arbeit,
— Erstellen von Berichten und Statistiken, vor allem der Überschuldungsstatistik des Bundes.
b) Insolvenzberatung:
— bei Scheitern der Vergleichsverhandlungen Information des Klienten über das Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren,
— Ausstellen der Bescheinigung über das Scheitern nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO,
— Erstellen der Antragsunterlagen für das InsO-Verfahren,
— Durchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens,
— Vertretung im Insolvenzeröffnungsverfahren,
— Vertretung und Betreuung des Klienten im Insolvenzverfahren,
— Erstellen von Berichten, Statistiken.