Der Landkreis Harburg, Abteilung Soziale Leistungen, als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von Schuldnerberatungsleistungen nach §§ 11 Abs. 5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16 a Nr. 2 SGB II für die unter II.3. genannten Zielgruppen. Die Schuldnerberatungsleistungen als Teil der kommunalen Eingliederungshilfe sollen eine Unterstützung Betroffener bieten. Dies sowohl im Falle einer bereits eingetretenen Überschuldungssituation als auch in Gestalt von Präventionsmaßnahmen. Ziel dieses Beratungsangebotes ist dabei die Entwicklung von individuellen Strategien und Handlungsmöglichkeiten für ein Leben ohne Schulden, um die soziale und wirtschaftliche Integration zu fördern. Nähere Angaben hinsichtlich des Umfanges und der Art der zu erbringenden Leistungen finden sich in dieser Leistungsbeschreibung sowie in dem – den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügten – Vertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: 2019.0179
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Harburg, Abteilung Soziale Leistungen, als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von Schuldnerberatungsleistungen nach §§ 11 Abs. 5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16 a Nr. 2 SGB II für die unter II.3. genannten Zielgruppen. Die Schuldnerberatungsleistungen als Teil der kommunalen Eingliederungshilfe sollen eine Unterstützung Betroffener bieten. Dies sowohl im Falle einer bereits eingetretenen Überschuldungssituation als auch in Gestalt von Präventionsmaßnahmen.
Ziel dieses Beratungsangebotes ist dabei die Entwicklung von individuellen Strategien und Handlungsmöglichkeiten für ein Leben ohne Schulden, um die soziale und wirtschaftliche Integration zu fördern.
Nähere Angaben hinsichtlich des Umfanges und der Art der zu erbringenden Leistungen finden sich in dieser Leistungsbeschreibung sowie in dem – den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügten – Vertrag.
Der Landkreis Harburg, Abteilung Soziale Leistungen, als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von Schuldnerberatungsleistungen nach §§ 11 Abs. 5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16 a Nr. 2 SGB II für die unter II.3. genannten Zielgruppen. Die Schuldnerberatungsleistungen als Teil der kommunalen Eingliederungshilfe sollen eine Unterstützung Betroffener bieten. Dies sowohl im Falle einer bereits eingetretenen Überschuldungssituation als auch in Gestalt von Präventionsmaßnahmen.
Ziel dieses Beratungsangebotes ist dabei die Entwicklung von individuellen Strategien und Handlungsmöglichkeiten für ein Leben ohne Schulden, um die soziale und wirtschaftliche Integration zu fördern.
Nähere Angaben hinsichtlich des Umfanges und der Art der zu erbringenden Leistungen finden sich in dieser Leistungsbeschreibung sowie in dem – den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügten – Vertrag.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-01 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 124-303187
ABl. S-Ausgabe: 124
Zusätzliche Informationen
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation{ der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bieterfragen sind ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabestelle@LKHarburg.de) zu richten.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Harburg erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYYBQ
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation{ der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Harburg erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYYBQ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Harburg, Abteilung Soziale Leistungen, als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von Schuldnerberatungsleistungen nach §§ 11 Abs. 5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16 a Nr. 2 SGB II für die unter II.3. genannten Zielgruppen. Die Schuldnerberatungsleistungen als Teil der kommunalen Eingliederungshilfe sollen eine Unterstützung Betroffener bieten. Dies sowohl im Falle einer bereits eingetretenen Überschuldungssituation als auch in Gestalt von Präventionsmaßnahmen.
Der Landkreis Harburg, Abteilung Soziale Leistungen, als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von Schuldnerberatungsleistungen nach §§ 11 Abs. 5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16 a Nr. 2 SGB II für die unter II.3. genannten Zielgruppen. Die Schuldnerberatungsleistungen als Teil der kommunalen Eingliederungshilfe sollen eine Unterstützung Betroffener bieten. Dies sowohl im Falle einer bereits eingetretenen Überschuldungssituation als auch in Gestalt von Präventionsmaßnahmen.
Ziel dieses Beratungsangebotes ist dabei die Entwicklung von individuellen Strategien und Handlungsmöglichkeiten für ein Leben ohne Schulden, um die soziale und wirtschaftliche Integration zu fördern.
Nähere Angaben hinsichtlich des Umfanges und der Art der zu erbringenden Leistungen finden sich in dieser Leistungsbeschreibung sowie in dem – den Vergabeunterlagen als Anlage 2 beigefügten – Vertrag.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Buchholz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wird in 2 gleichen Losen zu Kontingenten von je 160 000,00 EUR, abzgl. vorrangiger Einnahmen aus Landesförderung, Giroverband jährlich (inklusive Umsatzsteuer) vergeben. Die Lose sind an den Standorten 21244 Buchholz und 21423 Winsen einzurichten.
Der Auftrag wird in 2 gleichen Losen zu Kontingenten von je 160 000,00 EUR, abzgl. vorrangiger Einnahmen aus Landesförderung, Giroverband jährlich (inklusive Umsatzsteuer) vergeben. Die Lose sind an den Standorten 21244 Buchholz und 21423 Winsen einzurichten.
Beschreibung der Verlängerungen: 2 x 2 Jahre
Bezeichnung des Loses: Schuldnerberatung Standort Winsen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wird in zwei gleichen Losen zu Kontingenten von je 160 000,00 EUR, abzgl. vorrangiger Einnahmen aus Landesförderung, Giroverband jährlich (inklusive Umsatzsteuer) vergeben. Die Lose sind an den Standorten 21244 Buchholz und 21423 Winsen einzurichten.
Der Auftrag wird in zwei gleichen Losen zu Kontingenten von je 160 000,00 EUR, abzgl. vorrangiger Einnahmen aus Landesförderung, Giroverband jährlich (inklusive Umsatzsteuer) vergeben. Die Lose sind an den Standorten 21244 Buchholz und 21423 Winsen einzurichten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 560 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Harburg Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe
21423 Winsen
21244 Buchholz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 11, S. 2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit Leistungen betroffen sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Anlage 11, S. 1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit Leistungen betroffen sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Anlage 11, S. 1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Auftragsfall sind ab Vertragsbeginn pro Los mindestens 1,5 Stellen festangestellte Berater u. 0,5 Stellen festangestellte Verwaltung und Leitung einzusetzen. Die Stellenanteile können variabel durch mehrere festangestellte Teilzeitkräfte ausgefüllt werden. Die Berater müssen über eine abgeschlossene Hoch- oder Fachhochschulausbildung mit rechts-, wirtschafts-, sozialwissenschaftlichen oder pädagogischen Schwerpunkt oder eine geeignete abgeschlossene Berufsausbildung verfügen; z. B. als Bankkaufmann/frau oder eine zertifizierte Fortbildung zum Schuldnerberater im Umfang von mindestens 150 Stunden absolviert haben.
Im Auftragsfall sind ab Vertragsbeginn pro Los mindestens 1,5 Stellen festangestellte Berater u. 0,5 Stellen festangestellte Verwaltung und Leitung einzusetzen. Die Stellenanteile können variabel durch mehrere festangestellte Teilzeitkräfte ausgefüllt werden. Die Berater müssen über eine abgeschlossene Hoch- oder Fachhochschulausbildung mit rechts-, wirtschafts-, sozialwissenschaftlichen oder pädagogischen Schwerpunkt oder eine geeignete abgeschlossene Berufsausbildung verfügen; z. B. als Bankkaufmann/frau oder eine zertifizierte Fortbildung zum Schuldnerberater im Umfang von mindestens 150 Stunden absolviert haben.
Alle weiteren Mindestanforderungen an die berufliche Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter II.6. (S.8).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich „Kommunikation{ der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber/Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Harburg erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Harburg erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Sozialwesens
Kurze Beschreibung:
Schuldnerberatungsleistungen im Landkreis Harburg an 2 Standorten (Winsen und Buchholz).
Der AG hat in den Vergabeunterlagen ein Maximalbudget i. H. v. 160 000,00 EUR/anno für jedes Los festgelegt. Die Abrechnung erfolgt dabei i. H. v. 25 000,00 EUR erfolgsunabhängig pro Quartal, weitere Leistungen können auf Nachweis darüber hinaus bearbeiteter Fälle bis zum Maximalbudget abgerechnet werden. Grundlage ist die Abrechnung von Pauschalen für einzelne Beratungsleistungen. Die Höhe der Pauschalen musste dabei von den Bietern im Angebots- und Preisblatt angegeben werden. Die Summe dieser Pauschalen wurde wiederum beim Zuschlagskriterium „Preis" durch den AG berücksichtigt. Die Angebotssummen betrugen dabei maximal 2 090 EUR. Da diese Summen jedoch nur den Preis für jeweils eine Fallzahl der im einzelnen zu erbringenden Beratungsleistungen darstellen, wurden diese nicht in den Eingabefeldern „Niedrigstes Angebot" „Höchstes Angebot" eingegeben, da diese die Auftragssumme nicht abbilden.
Schuldnerberatungsleistungen im Landkreis Harburg an 2 Standorten (Winsen und Buchholz).
Der AG hat in den Vergabeunterlagen ein Maximalbudget i. H. v. 160 000,00 EUR/anno für jedes Los festgelegt. Die Abrechnung erfolgt dabei i. H. v. 25 000,00 EUR erfolgsunabhängig pro Quartal, weitere Leistungen können auf Nachweis darüber hinaus bearbeiteter Fälle bis zum Maximalbudget abgerechnet werden. Grundlage ist die Abrechnung von Pauschalen für einzelne Beratungsleistungen. Die Höhe der Pauschalen musste dabei von den Bietern im Angebots- und Preisblatt angegeben werden. Die Summe dieser Pauschalen wurde wiederum beim Zuschlagskriterium „Preis" durch den AG berücksichtigt. Die Angebotssummen betrugen dabei maximal 2 090 EUR. Da diese Summen jedoch nur den Preis für jeweils eine Fallzahl der im einzelnen zu erbringenden Beratungsleistungen darstellen, wurden diese nicht in den Eingabefeldern „Niedrigstes Angebot" „Höchstes Angebot" eingegeben, da diese die Auftragssumme nicht abbilden.
Gesamtwert des Auftrags: 1 220 000 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Sozialwesens📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Harburg — Zentrale Vergabestelle
Schuldnerberatungsleistungen im Landkreis Harburg an 2 Standorten (Winsen und Buchholz).
Der AG hat in den Vergabeunterlagen ein Maximalbudget i. H. v. 160 000,00 EUR/anno für jedes Los festgelegt. Die Abrechnung erfolgt dabei i. H. v. 25 000,00 EUR erfolgsunabhängig pro Quartal, weitere Leistungen können auf Nachweis darüber hinaus bearbeiteter Fälle bis zum Maximalbudget abgerechnet werden. Grundlage ist die Abrechnung von Pauschalen für einzelne Beratungsleistungen. Die Höhe der Pauschalen musste dabei von den Bietern im Angebots- und Preisblatt angegeben werden. Die Summe dieser Pauschalen wurde wiederum beim Zuschlagskriterium „Preis" durch den AG berücksichtigt. Die Angebotssummen betrugen dabei maximal 2 090 EUR. Da diese Summen jedoch nur den Preis für jeweils eine Fallzahl der im einzelnen zu erbringenden Beratungsleistungen darstellen, wurden diese nicht in den Eingabefeldern „Niedrigstes Angebot" „Höchstes Angebot" eingegeben, da diese die Auftragssumme nicht abbilden.
Der AG hat in den Vergabeunterlagen ein Maximalbudget i. H. v. 160 000,00 EUR/anno für jedes Los festgelegt. Die Abrechnung erfolgt dabei i. H. v. 25 000,00 EUR erfolgsunabhängig pro Quartal, weitere Leistungen können auf Nachweis darüber hinaus bearbeiteter Fälle bis zum Maximalbudget abgerechnet werden. Grundlage ist die Abrechnung von Pauschalen für einzelne Beratungsleistungen. Die Höhe der Pauschalen musste dabei von den Bietern im Angebots- und Preisblatt angegeben werden. Die Summe dieser Pauschalen wurde wiederum beim Zuschlagskriterium „Preis" durch den AG berücksichtigt. Die Angebotssummen betrugen dabei maximal 2 090 EUR. Da diese Summen jedoch nur den Preis für jeweils eine Fallzahl der im einzelnen zu erbringenden Beratungsleistungen darstellen, wurden diese nicht in den Eingabefeldern „Niedrigstes Angebot" „Höchstes Angebot" eingegeben, da diese die Auftragssumme nicht abbilden.
Abschluss eines Vertrages über das Erbringen von Schuldnerberatungsleistungen nach §§ 11 Abs. 5 Satz 2 bis 4 SGB XII und 16 a Nr. 2 SGB II an den Standorten Buchholz und Winsen zu einem jährlichen maximalen Kontingent i. H. v. 160 000,00 EUR/ netto.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 21423 Winsen, 21244 Buchholz
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-08 📅
Name: Diakonisches Werk der Ev.-luth. Kirchenkreise Hittfeld u. Winsen/L.
Postanschrift: Im Saal 27
Postort: Winsen Luhe
Postleitzahl: 21243
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@diakonie-hittfeld-winsen.de📧
Land: Harburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 120 000 EUR 💰
Name: Schuldenhilfe Sofort e. V.
Postanschrift: Auf der Altstadt 39
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Telefon: +49 41317573960📞
E-Mail: info@schuldenhilfe-sofort.de📧
Internetadresse: https://www.schuldenhilfe-sofort.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).