Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Britz ist Träger der Grundschule „Max Kienitz“.
Das Schulgebäude (Hauptgebäudeteil) ist dreigeschossig und verfügt über ein tlw. ausgebautes Dachgeschoss, in welchem das Computer-Kabinett und die Bibliothek untergebracht sind. Das Schulgebäude verfügt außerdem über einen im Winkel von 90 an den Hauptgebäudeteil angesetzten eingeschossigen Anbau mit ausgebautem Dachgeschoss. Über diesen Seitenflügel wird auch die Verbindung zwischen Hauptgebäude und Turnhalle hergestellt.
In der Grundschule Britz lernen derzeit ca. 190 Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1 bis 6. Die Klassenstärken liegen zwischen 15 bis 23 Kindern.
Den Hort „Britzer Strolche“ besuchen zurzeit 90 Kinder. Dafür stehen ihnen 5 Horträume und 1 Nebenraum im Erdgeschoss des Gebäudes sowie in Doppelnutzung Räumlichkeiten der Grundschule (z. B. Klassenräume im 1. OG) zur Verfügung
Im Zuge des Umbaus der Max-Kienitz-Grundschule bedarf es einer umfangreichen Sanierung des Hauptgebäudes und des seitlichen Anbaus (Seitenflügel) der Grundschule. Zudem müssen die Außenanlagen, Außensportflächen und die Zuwegung zur Schule erneuert werden, um die heutigen Anforderungen an eine funktions- und nutzergerechte Schule zu erfüllen. Besondere Priorität bei der Umsetzung der Planungsaufgabe muss auf die Schaffung einer Mensa gelegt werden.
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen) „aus einer Hand“ nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die für die Sanierung einer Schule erforderlich sind:
— Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1-9),
— Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (LPH 3-9),
— Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (LPH 1-6),
— Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9),
— Beratungsleistungen Bauphysik (LPH 1-7).
Und weitere besondere Leistungen für:
— Brandschutz,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo),
— Erstellung Baugrundgutachten.
Die ausgeschriebenen Leistungen regeln sich im Grundsatz nach der HOAI (2013). Das gilt insbesondere, soweit darin die Leistungen der einzelnen Leistungsbilder beschrieben werden. Es wird aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil des EuGH vom 4.7.2019, AZ. C-377/17) darauf hingewiesen, dass danach die in der HOAI enthaltenen Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind und deswegen keine zwingende Anwendung finden. Eine Über- oder Unterschreitung dieser Sätze führt somit nicht zu einem Rechtsverstoß und insbesondere nicht zu einem Ausschlussgrund im Vergabeverfahren.
Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 3 bis 5 für Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 für Planungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume beauftragt. Die Option zur weiteren stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 für das Leistungsbild „Freianlagen“, der Leistungsphasen 5 bis 9 für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ sowie aller Leistungsphasen der weiteren Leistungsbilder, also Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und Bauphysik sowie weitere Besondere Leistungen behält sich der Auftraggeber je nach Bedarf vor. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Die im Rahmen des Verfahrens zu vergebenen Planungsleistungen beziehen sich auf das gesamte objektplanerische Vorhaben und somit auch auf alle weiteren optionalen Leistungen.
Die geplanten Baumaßnahmen müssen bei laufendem Schul- und Hortbetrieb durchgeführt werden.