Schule Britz – Planungsleistungen

Gemeinde Britz vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg

Generalplanerleistungen für die Sanierung der Grundschule „Max-Kienitz" in der Gemeinde Britz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-16 Auftragsbekanntmachung
2020-02-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: ABCO-BR-02/19
Kurze Beschreibung:
Generalplanerleistungen für die Sanierung der Grundschule „Max-Kienitz" in der Gemeinde Britz.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Barnim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Britz vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg
Postanschrift: Eisenwerkstraße 11
Postleitzahl: 16230
Postort: Britz
Kontakt
Internetadresse: https://britz-chorin-oderberg.de/politik-gemeinden/gemeinden/britz/britz-gemeinde 🌏
E-Mail: ausschreibung.britz@fgvw.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEWDZG1/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEWDZG1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 181-440846
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
1) Angebote sind bis zur unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, die unter der oben genannten elektronischen Adresse abzurufen sind; 2) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabe-Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Unternehmens gegen geltendes Recht, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen; 3) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung bzw. für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Bekanntmachungs-ID: CXP9YEWDZG1
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Britz ist Träger der Grundschule „Max Kienitz".
Das Schulgebäude (Hauptgebäudeteil) ist dreigeschossig und verfügt über ein tlw. ausgebautes Dachgeschoss, in welchem das Computer-Kabinett und die Bibliothek untergebracht sind. Das Schulgebäude verfügt außerdem über einen im Winkel von 90
In der Grundschule Britz lernen derzeit ca. 190 Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 1 bis 6. Die Klassenstärken liegen zwischen 15 bis 23 Kindern.
Den Hort „Britzer Strolche" besuchen zurzeit 90 Kinder. Dafür stehen ihnen 5 Horträume und 1 Nebenraum im Erdgeschoss des Gebäudes sowie in Doppelnutzung Räumlichkeiten der Grundschule (z. B. Klassenräume im 1. OG) zur Verfügung.
Im Zuge des Umbaus der Max-Kienitz-Grundschule bedarf es einer umfangreichen Sanierung des Hauptgebäudes und des seitlichen Anbaus (Seitenflügel) der Grundschule. Zudem müssen die Außenanlagen, Außensportflächen und die Zuwegung zur Schule erneuert werden, um die heutigen Anforderungen an eine funktions- und nutzergerechte Schule zu erfüllen. Besondere Priorität bei der Umsetzung der Planungsaufgabe muss auf die Schaffung einer Mensa gelegt werden.
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Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen) „aus einer Hand" nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die für die Sanierung einer Schule erforderlich sind:
— Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1-9),
— Leistungsbild Objektplanung Freianlagen (LPH 3-9),
— Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (LPH 1-6),
— Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9),
— Beratungsleistungen Bauphysik (LPH 1-7). und weitere besondere Leistungen für,
— Brandschutz,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo),
— Erstellung Baugrundgutachten.
Die ausgeschriebenen Leistungen regeln sich im Grundsatz nach der HOAI (2013). Das gilt insbesondere, soweit darin die Leistungen der einzelnen Leistungsbilder beschrieben werden. Es wird aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil des EuGH vom 04.07.2019, AZ. C-377/17) darauf hingewiesen, dass danach die in der HOAI enthaltenen Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind und deswegen keine zwingende Anwendung finden. Eine Über- oder Unterschreitung dieser Sätze führt somit nicht zu einem Rechtsverstoß und insbesondere nicht zu einem Ausschlussgrund im Vergabeverfahren.
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Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 3 bis 5 für Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 für Planungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume beauftragt. Die Option zur weiteren stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 für das Leistungsbild „Freianlagen", der Leistungsphasen 5 bis 9 für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume" sowie aller Leistungsphasen der weiteren Leistungsbilder, also Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und Bauphysik sowie weitere Besondere Leistungen behält sich der Auftraggeber je nach Bedarf vor. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Die im Rahmen des Verfahrens zu vergebenen Planungsleistungen beziehen sich auf das gesamte objektplanerische Vorhaben und somit auch auf alle weiteren optionalen Leistungen.
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Die geplanten Baumaßnahmen müssen bei laufendem Schul- und Hortbetrieb durchgeführt werden.
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Generalplanervertrag sieht eine optionale (stufenweise) Beauftragung der verschiedenen Leistungsbilder bzw. Leistungsphasen sowie Besondere Leistungen vor.
Beschreibung der Optionen:
Der Generalplanervertrag sieht eine optionale (stufenweise) Beauftragung der verschiedenen Leistungsbilder bzw. Leistungsphasen sowie Besondere Leistungen vor.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Kienitz-Grundschule
Britz Am Grund 27
16230 Britz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die unter Ziffer III zwingend geforderten Erklärungen (Angaben) gilt Folgendes: Für die unter Ziffer III zwingend geforderten Erklärungen (Angaben) sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und -soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt, die unter der oben genannten elektronischen Adresse (Ziffer I.3) abgerufen werden können. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß § 56 VgV bleibt hiervon unberührt. Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) vorzulegen. Geforderte Erklärungen/Nachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsunterlagen vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsunterlagen in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen:
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1) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (Kopie ausreichend, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Angebotsfristablaufes);
2) Eigenerklärung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bietergemeinschaft (soweit zutreffend);
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und/oder § 124 GWB vorliegen sowie zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben und/oder der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Im Fall einer Eignungsleihe ist diese Erklärung auch vom betreffenden anderen Unternehmen einzureichen;
4) Verpflichtungserklärung für Eignungsleihe (soweit zutreffend);
5) Erklärung zu Unteraufträgen (soweit zutreffend);
6) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz;
7) Eigenerklärung, dass eine Vorlageberechtigung nach § 65 BbgBO sichergestellt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren des Bieters/der Mitglieder Bietergemeinschaft. Der Mindestumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren muss mindestens bei jeweils 1 Mio. EUR liegen.
Bei einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Mindestumsatz erreicht;
2) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird oder eine solche schon vorliegt, die mindestens folgende Anforderungen hinsichtlich der Deckungssumme erfüllt:
Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR,
Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mind. 2,0 Mio. EUR.
Mindeststandards:
Zu 1.: Der Mindestumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren muss mindestens bei jeweils 1 Mio. EUR liegen.
Zu 2.: Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird oder eine solche schon vorliegt, die mindestens folgende Anforderungen hinsichtlich der Deckungssumme erfüllt:
– Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR,
– Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mind. 2,0 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Vorlage einer Referenzliste über früher ausgeführte Aufträge. Der Bieter hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die nachfolgend geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich abgeschlossen wurde:
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Mindestanforderungen an Referenzen:
— mindestens 2 Referenzen über Objektplanung gem. § 34 HOAI, bei denen jeweils Leistungsphasen 1-9 vollständig erbracht wurden mit einer Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI, Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2009),
— mindestens 1 Referenz über Freianlagen nach § 39 HOAI, bei der die Leistungsphasen 3-9 vollständig erbracht wurden mit einer Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI, Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2009).
Bei jeder Referenz sind der Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie eine Beschreibung der erbrachten Leistungen anzugeben.
Sofern die Leistungen nicht nach der HOAI erbracht wurden, müssen die Referenzleistungen inhaltlich diesen entsprechen. Dies muss sich dann aus der Beschreibung klar und eindeutig ergeben.
Mindeststandards:
Zu 1: Mindestanforderungen an Referenzen:
— mindestens 2 Referenzen über Objektplanung gem. § 34 HOAI, bei denen jeweils Leistungsphasen 1-9 vollständig erbracht wurden mit einer Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI, Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2009),
— mindestens 1 Referenz über Freianlagen nach § 39 HOAI, bei der die Leistungsphasen 3-9 vollständig erbracht wurden mit einer Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI, Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (ab 1.1.2009).
Bei jeder Referenz sind der Auftraggeber, Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie eine Beschreibung der erbrachten Leistungen anzugeben.
Sofern die Leistungen nicht nach der HOAI erbracht wurden, müssen die Referenzleistungen inhaltlich diesen entsprechen. Dies muss sich dann aus der Beschreibung klar und eindeutig ergeben.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Die Vorlageberechtigung nach § 65 BbgBO muss erfüllt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:01

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Alik Dörn
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YEWDZG1/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Angebote sind bis zur unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, die unter der oben genannten elektronischen Adresse abzurufen sind;
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2) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabe-Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Unternehmens gegen geltendes Recht, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen;
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3) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung bzw. für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEWDZG1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-866-1719 📞
Fax: +49 331-866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang bei der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
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„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Quelle: OJS 2019/S 181-440846 (2019-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalplanerleistungen für die Sanierung der Grundschule „Max-Kienitz“ in der Gemeinde Britz.
Gesamtwert des Auftrags: 1 093 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 041-097361
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 181-440846
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
1) Angebote sind bis zur unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, die unter der oben genannten elektronischen Adresse abzurufen sind; 2) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabe-Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Unternehmens gegen geltendes Recht, so hat das Unternehmen den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen; 3) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung bzw. für die Erstellung und Einreichung eines Angebotes wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Bekanntmachungs-ID: CXP9YEWD7UZ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Britz ist Träger der Grundschule „Max Kienitz“.
Den Hort „Britzer Strolche“ besuchen zurzeit 90 Kinder. Dafür stehen ihnen 5 Horträume und 1 Nebenraum im Erdgeschoss des Gebäudes sowie in Doppelnutzung Räumlichkeiten der Grundschule (z. B. Klassenräume im 1. OG) zur Verfügung
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen (Grundleistungen und Besondere Leistungen) „aus einer Hand“ nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die für die Sanierung einer Schule erforderlich sind:
— Beratungsleistungen Bauphysik (LPH 1-7).
Und weitere besondere Leistungen für:
Die ausgeschriebenen Leistungen regeln sich im Grundsatz nach der HOAI (2013). Das gilt insbesondere, soweit darin die Leistungen der einzelnen Leistungsbilder beschrieben werden. Es wird aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil des EuGH vom 4.7.2019, AZ. C-377/17) darauf hingewiesen, dass danach die in der HOAI enthaltenen Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind und deswegen keine zwingende Anwendung finden. Eine Über- oder Unterschreitung dieser Sätze führt somit nicht zu einem Rechtsverstoß und insbesondere nicht zu einem Ausschlussgrund im Vergabeverfahren.
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Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 3 bis 5 für Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 für Planungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume beauftragt. Die Option zur weiteren stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 für das Leistungsbild „Freianlagen“, der Leistungsphasen 5 bis 9 für das Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ sowie aller Leistungsphasen der weiteren Leistungsbilder, also Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und Bauphysik sowie weitere Besondere Leistungen behält sich der Auftraggeber je nach Bedarf vor. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. Die im Rahmen des Verfahrens zu vergebenen Planungsleistungen beziehen sich auf das gesamte objektplanerische Vorhaben und somit auch auf alle weiteren optionalen Leistungen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Kienitz-Grundschule Britz
Am Grund 27

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekt-/Auftragsbezogenes Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Organisation und Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 35

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-23 📅
Name: Angelis & Partner Architekten mbB
Postanschrift: Bademutterstraße 14
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordwestmecklenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 898897.17 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEWD7UZ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2020/S 041-097361 (2020-02-25)