Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Hildesheim ist als Träger der Schülerbeförderung auch für die Organisation der Schülerbeförderung im Individualverkehr verantwortlich. Schülerbeförderung im Individualverkehr bedeutet, dass der Landkreis im Rahmen seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung dafür Sorge zu tragen hat, dass Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, ihren Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln selbstständig zu bewältigen, durch angemietete, geeignete Fahrzeuge eines zuverlässigen Unternehmens zur Schule und zurück befördert zu werden. Gründe für eine Individualbeförderung könnten z. B. eine fehlende ÖPNV-Verbindung oder eine dauerhafte/vorübergehende Behinderung sein.
Wegen der besonderen Anforderungen an die Schülerbeförderung von z. T. schwer beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern darf nur besonders zuverlässiges Personal eingesetzt werden.
Das Fahrpersonal trägt eine besondere Verantwortung für das Leben und die Gesundheit vieler Schülerinnen und Schüler. Das Fahrpersonal muss über ausreichende Strecken- und deutsche Sprachkenntnisse verfügen, damit eine angemessene und problemlose Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und der Schule sichergestellt ist. Während der Fahrten ist ein vorausschauendes und defensives Fahrverhalten sowie ein besonnener Umgang mit den Schülerinnen und Schülern angezeigt.
Gegenstand der Ausschreibung sind Schülerbeförderungsleistungen im Individualverkehr.
Die Schülerinnen und Schüler sind aus den Gemeinden:
— Stadt Alfeld,
— Sadt Elze,
— Gemeinde Freden,
— Samtgemeinde Leinebergland,
— Gemeinde Lamspringe,
— Gemeinde Nordstemmen und,
— Gemeinde Sibbesse.
Zu verschiedenen Schulen am Schulstandort Alfeld zu befördern. Weitere Gemeinden können dazukommen.
Auch können weitere Schule am Schulstandort Alfeld hinzukommen:
— Schulrat-Habermals-Schule,
— Bürgerschule,
— Carl-Benscheid Realschule und,
— Gymnasium Alfeld.
Unterrichtstage:
Es ist grundsätzlich von Montag bis Freitag eine Beförderung für den Hin- und Rückweg erforderlich.
Beförderungszeiten:
Die reine Beförderungszeit in einer Richtung soll nach Möglichkeit 45 Minuten nicht überschreiten.
Art und Umfang der Leistung:
Der Schulstandort Alfeld wird als eine Leistung ausgeschrieben. Für den gesamten Schulstandort ist ein Komplett-Tagespreis abzugeben.Schülerinnen und Schüler der unterschiedlichen Schulen können ggf. unter Einhaltung der Fahrzeiten in gemeinsamen Touren befördert werden.
Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Leistungsbeschreibung -nebst Anlagen- zu entnehmen.