Auftragsbekanntmachung (2019-06-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Üchtelhausen
Postanschrift: Kirchplatz 1
Postort: Üchtelhausen
Postleitzahl: 97532
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsleitung
Telefon: +49 9720910023📞
E-Mail: gl@uechtelhausen.de📧
Fax: +49 9720910029 📠
Region: Schweinfurt, Landkreis🏙️
URL: https://www.uechtlhausen.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: https://www.uechtlhausen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schülerbeförderung
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Beförderung der Schulkinder der Grundschule Schweinfurter Rhön zur Schule und nachhause.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 301 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Schweinfurt, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Üchtelhausen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Schulkinder der Grundschule Schweinfurter Rhön sollen aus den Ortsteilen der Gemeinde Üchtelhausen morgens zur Schule und bei Unterrichtsende wieder...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Schulkinder der Grundschule Schweinfurter Rhön sollen aus den Ortsteilen der Gemeinde Üchtelhausen morgens zur Schule und bei Unterrichtsende wieder nachhause in die Ortsteile gefahren werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 301 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“— Erfahrung mit Schülerbeförderung,
— vorhandene Ausstattung mit Bussen zur Schülerbeförderung,
— geeignetes Personal.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erfahrung mit Schülerbeförderung (Angabe von Referenzen: Auftraggeber, Zeitraum), vorhandene Ausstattung mit Bussen zur Schülerbeförderung (Auflistung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erfahrung mit Schülerbeförderung (Angabe von Referenzen: Auftraggeber, Zeitraum), vorhandene Ausstattung mit Bussen zur Schülerbeförderung (Auflistung der Fahrzeuge mit Anzahl der Sitzplätze), geeignetes Personal (Nennung der Personen und deren Erfahrung)
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-15
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-08 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.reg-mfr.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformationen über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 110-269000 (2019-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 313 500 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): umweltbezogene Eigenschaften
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation und Qualifikation des Personals
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit techn. Hilfe
Preis (Gewichtung): 65
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 110-269000
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Busbetrieb Federlein
Postanschrift: Altfeldweg 39
Postort: Euerbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1707788425📞
E-Mail: federlein@arcor.de📧
Fax: +49 9726909878 📠
Region: Schweinfurt, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 301 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 313 500 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformationen über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 208-508356 (2019-10-24)