Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um 2 weitere Schuljahre. Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 31 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 73 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 25 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Schule am Wald.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 20/2019
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um 2 weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 31 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 73 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 25 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Schule am Wald.
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um 2 weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 31 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 73 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 25 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Schule am Wald.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um 2 weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 31 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 73 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 25 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Schule am Wald.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 31 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 73 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 25 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Schule am Wald.
Geschätzter Gesamtwert: 2 700 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Schule am Wald
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung: Los 1 betrifft die Beförderung von insgesamt 8 Schülern zur Schule am Wald.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Option zur Verlängerung um maximal 2 weitere Schuljahre.
Der Schülerbeförderungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des letzten Schultages des jeweiligen Schuljahres gekündigt wird. Der Schülerbeförderungsvertrag kann maximal um 2 weitere Schuljahre verlängert werden.
Der Schülerbeförderungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des letzten Schultages des jeweiligen Schuljahres gekündigt wird. Der Schülerbeförderungsvertrag kann maximal um 2 weitere Schuljahre verlängert werden.
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung: Los 2 betrifft die Beförderung von insgesamt 13 Schülern zur Schule am Wald.
Losnummer: Los 3
Kurze Beschreibung: Los 3 betrifft die Beförderung von insgesamt 18 Schülern zur Schule am Wald.
Losnummer: Los 4
Kurze Beschreibung: Los 4 betrifft die Beförderung von insgesamt 8 Schülern zur Schule am Wald.
Losnummer: Los 5
Kurze Beschreibung: Los 5 betrifft die Beförderung von insgesamt 11 Schülern zur Schule am Wald.
Losnummer: Los 6
Kurze Beschreibung: Los 6 betrifft die Beförderung von insgesamt 10 Schülern zur Schule am Wald.
Losnummer: Los 7
Kurze Beschreibung: Los 7 betrifft die Beförderung von insgesamt 8 Schülern zur Schule am Wald.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Märkisch-Oderland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §…
… 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
… 124 GWB.
Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen.
Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— mindestens eine Referenz im Bereich des Schülerspezialverkehrs, die mit der ausgeschriebenen Leistungvergleichbar ist und die zugrunde liegende Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurde,
— Erklärungen zum eingesetzten Personal.
Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertagenach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertagenach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 006-009523 (2019-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertagenach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertagenach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
Quelle: OJS 2019/S 043-098758 (2019-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20/19 Los 2
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um 2 weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung als Offenes Verfahren lagen dem
Landkreis Märkisch-Oderland keine Angebote für das hier betroffene Los vor. Insoweit führt der Landkreis Märkisch-Oderland nunmehr ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. Die hiesige Beförderung betrifft die Schule am Wald (Los 2).
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um 2 weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung als Offenes Verfahren lagen dem
Landkreis Märkisch-Oderland keine Angebote für das hier betroffene Los vor. Insoweit führt der Landkreis Märkisch-Oderland nunmehr ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. Die hiesige Beförderung betrifft die Schule am Wald (Los 2).
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung als Offenes Verfahren lagen dem
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung als Offenes Verfahren lagen dem
Landkreis Märkisch-Oderland keine Angebote für das hier betroffene Los vor. Insoweit führt der Landkreis Märkisch-Oderland nunmehr ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. Die hiesige Beförderung betrifft die Schule am Wald (Los 2).
Diese Tour betrifft die Beförderung von insgesamt 13 Schülern zur Schule am Wald.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-27 📅
Name: Taxifuhrbetrieb Karsten Bolz
Postort: Seelow
Land: Deutschland 🇩🇪 Märkisch-Oderland🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 56 630 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB
Quelle: OJS 2019/S 113-278010 (2019-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um zwei weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 31 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 73 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 25 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Schule am Wald.
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um zwei weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 31 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 73 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 25 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Schule am Wald.
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um zwei weitere Schuljahre.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-21 📅
Name: DRK KV Märkisch-Oderland-Ost e. V.
Gesamtwert des Auftrags: 35 035 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-23 📅
Name: Taxi/Mietwagen Krankentransporte Kühn
Postort: Müncheberg
Gesamtwert des Auftrags: 104 160 EUR 💰
Name: Taxi/ Mietwagen Dorothea Kühn
Gesamtwert des Auftrags: 37 665 EUR 💰
102 935 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-24 📅
Name: Fahrservice Veit Schultz
Postort: Wriezen
Gesamtwert des Auftrags: 30 780 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
4
6
Quelle: OJS 2019/S 116-285177 (2019-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 20/19 -Los 4
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um zwei weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung als Offenes Verfahren lagen dem
Landkreis Märkisch-Oderland keine Angebote für das hier betroffene Los vor. Insoweit führt der Landkreis Märkisch-Oderland nunmehr ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. Die hiesige Beförderung betrifft die Schule am Wald (Los 4).
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um zwei weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung als Offenes Verfahren lagen dem
Landkreis Märkisch-Oderland keine Angebote für das hier betroffene Los vor. Insoweit führt der Landkreis Märkisch-Oderland nunmehr ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. Die hiesige Beförderung betrifft die Schule am Wald (Los 4).
Landkreis Märkisch-Oderland keine Angebote für das hier betroffene Los vor. Insoweit führt der Landkreis Märkisch-Oderland nunmehr ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. Die hiesige Beförderung betrifft die Schule am Wald (Los 4).
Die Tour betrifft die Beförderung von insgesamt 8 Schülern zur Schule am Wald.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-03 📅
Name: Firma Kaiser Taxi/Busunternehmen
Gesamtwert des Auftrags: 22 300 EUR 💰
Quelle: OJS 2019/S 120-294819 (2019-06-24)