Schülerspezialverkehr – Schulen im Stadtgebiet Strausberg

Landkreis Märkisch-Oderland

Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um 2 weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 31 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 73 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 25 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Schulen im Stadtgebiet Strausberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-01-07 Auftragsbekanntmachung
2019-02-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-06-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-06-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-06-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: 28/2019
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um 2 weitere Schuljahre. Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 31 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 73 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 25 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Schulen im Stadtgebiet Strausberg.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Märkisch-Oderland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Märkisch-Oderland
Postanschrift: Puschkinplatz 12
Postleitzahl: 15306
Postort: Seelow
Kontakt
Internetadresse: http://www.maerkisch-oderland.de/de/startseite.html 🌏
E-Mail: vergabe@jung-rae.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRDCMF/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRDCMF 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 006-009531
ABl. S-Ausgabe: 6
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRDCMF

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um 2 weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Die Ausschreibung des Landkreises Märkisch-Oderland ist auf insgesamt 31 Bekanntmachungen aufgeteilt, wobei manche Bekanntmachungen wiederum mehrere Touren/Strecken (Lose) enthalten. Insgesamt besteht die Ausschreibung aus 73 Touren/Strecken (Losen), wobei jeder Bieter für maximal 25 Touren/Strecken (Lose) ein Angebot abgeben kann. Die hiesige Bekanntmachung betrifft die Schulen im Stadtgebiet Strausberg.
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Geschätzter Gesamtwert: 2 700 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Schulen im Stadtgebiet Strausberg
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 betrifft die Beförderung von insgesamt 10 Schülern zu Schulen im Stadtgebiet Strausberg.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Option zur Verlängerung um maximal 2 weitere Schuljahre.
Der Schülerbeförderungsvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des letzten Schultages des jeweiligen Schuljahres gekündigt wird. Der Schülerbeförderungsvertrag kann maximal um 2 weitere Schuljahre verlängert werden.
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Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 betrifft die Beförderung von insgesamt 7 Schülern zu Schulen im Stadtgebiet Strausberg bzw. in Teilstrecke zu Haltestellen des ÖPNV.
Losnummer: Los 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 betrifft die Beförderung von insgesamt 12 Schülern zu Schulen im Stadtgebiet Strausberg.
Losnummer: Los 4
Kurze Beschreibung:
Los 4 betrifft die Beförderung von insgesamt 9 Schülern zu Schulen im Stadtgebiet Strausberg bzw. in Teilstrecke zu Haltestellen des ÖPNV.
Losnummer: Los 5
Kurze Beschreibung:
Los 5 betrifft die Beförderung von insgesamt 4 Schülern zu Schulen im Stadtgebiet Strausberg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Märkisch-Oderland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:
— Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §
123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
124 GWB.
Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen.
Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens. In diesen Fällen haben der Bieter und das Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter bezieht, eine Erklärung vorzulegen, dass sie gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— mindestens eine Referenz im Bereich des Schülerspezialverkehrs, die mit der ausgeschriebenen Leistungvergleichbar ist und die zugrunde liegende Leistung innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurde,
— Erklärungen zum eingesetzten Personal.
Für vorstehende Erklärungen ist das beigefügte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 4) zu verwenden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Bezieht sich ein Bieter bei der Darlegung seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, so muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHRDCMF/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 2021/2022

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719 📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertagenach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 006-009531 (2019-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.maerkisch-oderland.de/de/startseite.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 040-091042
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 006-009531
ABl. S-Ausgabe: 40

Objekt
Umfang der Beschaffung
Losnummer: 1
2
3
4
5

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Tourenplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150
Kostenkriterium (Name): Angebotener Tagespreis Hinfahrt (brutto)
Kostenkriterium (Gewichtung): 500
Kostenkriterium (Name): Angebotener Abschlag Besetzt-Kilometer
Kostenkriterium (Gewichtung): 175
Kostenkriterium (Name): Angebotener Aufschlag Besetzt-Kilometer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energ
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertagenach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 040-091042 (2019-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 28/19 Los 4
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um 2 weitere Schuljahre. Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung als Offenes Verfahren lagen dem Landkreis Märkisch-Oderland keine Angebote für das hier betroffene Los vor. Insoweit führt der Landkreis Märkisch-Oderland nunmehr ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. Die hiesige Beförderung betrifft Schulen im Stadtgebiet Strausberg (Los 4).
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Gesamtwert des Auftrags: 2 700 000 EUR 💰

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 114-280301
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRDKYZ

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung als Offenes Verfahren lagen dem Landkreis Märkisch-Oderland keine Angebote für das hier betroffene Los vor. Insoweit führt der Landkreis Märkisch-Oderland nunmehr ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. Die hiesige Beförderung betrifft Schulen im Stadtgebiet Strausberg (Los 4).
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Die Tour betrifft die Beförderung von insgesamt 9 Schülern zu Schulen im Stadtgebiet Strausberg bzw. in Teilstrecke zu Haltestellen des ÖPNV.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-31 📅
Name: Newlands — Taxi-Bus-Mietwagenunternehmen Thomas Neuland
Postort: Buckow
Land: Deutschland 🇩🇪
Märkisch-Oderland 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 16 420 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst zehn Kalendertagenach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB
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Quelle: OJS 2019/S 114-280301 (2019-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 700 000 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 116-285188
ABl. S-Ausgabe: 116
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRDK6G

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-04 📅
Name: Taxi und Kleinbus Manfred Fengler
Postort: Rehfelde
Gesamtwert des Auftrags: 29 735 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-28 📅
Name: Taxi und Mietwagen Torsten Kirsch
Postort: Strausberg
Gesamtwert des Auftrags: 38 100 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-23 📅
Name: DRK KV Märkisch-Oder-Havel-Spree e. V.
Postort: Fürstenwalde
Gesamtwert des Auftrags: 35 310 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2019/S 116-285188 (2019-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 28/19 Los 1
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um zwei weitere Schuljahre. Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung als Offenes Verfahren lagen dem Landkreis Märkisch-Oderland keine Angebote für das hier betroffene Los vor. Insoweit führt der Landkreis Märkisch-Oderland nunmehr ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. Die hiesige Beförderung betrifft die Schulen im Stadtgebiet Strausberg (Los 1).
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Gesamtwert des Auftrags: 2 700 000 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 120-294854
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRDKYS

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Märkisch-Oderland schreibt die Beförderungsleistung im Schülerspezialverkehr für das Schuljahr 2019/2020 aus mit der Option zur Verlängerung um zwei weitere Schuljahre.
Aktuell werden insgesamt 685 Schüler (mit und ohne Beeinträchtigung) im Schülerspezialverkehr befördert. Neben der Beförderung direkt von der Wohnung zur Schule gibt es auch Teilstreckenbeförderung zu Haltestellen des ÖPNV. Nach Durchführung einer europaweiten Ausschreibung als Offenes Verfahren lagen dem
Mehr anzeigen
Landkreis Märkisch-Oderland keine Angebote für das hier betroffene Los vor. Insoweit führt der Landkreis Märkisch-Oderland nunmehr ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durch. Die hiesige Beförderung betrifft die Schulen im Stadtgebiet Strausberg (Los 1).
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Diese Tour betrifft die Beförderung von insgesamt 10 Schülern zu Schulen im Stadtgebiet Strausberg.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-07 📅
Name: Eppis Taxizentrale
Gesamtwert des Auftrags: 23 355 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB
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Quelle: OJS 2019/S 120-294854 (2019-06-24)