Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, auf dem Gelände am Hertinger Tor einen neuen Bildungsstandort zu schaffen. Dazu sollen 2 bestehende Grundschulen zusammengelegt werden und dafür am Standort Hertinger Tor eine neue 3-zügige Grundschule mit einer Sporthalle gebaut werden. Ergänzt werden soll diese Schule durch ein Familienzentrum, das aus einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit ergänzenden Räumen besteht. Eine Machbarkeitsstudie dazu liegt bereits vor, die als Grundlage für diese Ausschreibung herangezogen wurde. Die Einreichung des Bauantrags soll bis zum 30.11.2019 erfolgt sein. Die Übergabe an den Nutzer ist für Juli 2023 festgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VgV U-3-61-19-01 OV
Kurze Beschreibung:
Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, auf dem Gelände am Hertinger Tor einen neuen Bildungsstandort zu schaffen. Dazu sollen 2 bestehende Grundschulen zusammengelegt werden und dafür am Standort Hertinger Tor eine neue 3-zügige Grundschule mit einer Sporthalle gebaut werden. Ergänzt werden soll diese Schule durch ein Familienzentrum, das aus einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit ergänzenden Räumen besteht. Eine Machbarkeitsstudie dazu liegt bereits vor, die als Grundlage für diese Ausschreibung herangezogen wurde. Die Einreichung des Bauantrags soll bis zum 30.11.2019 erfolgt sein. Die Übergabe an den Nutzer ist für Juli 2023 festgeschrieben.
Die Kreisstadt Unna beabsichtigt, auf dem Gelände am Hertinger Tor einen neuen Bildungsstandort zu schaffen. Dazu sollen 2 bestehende Grundschulen zusammengelegt werden und dafür am Standort Hertinger Tor eine neue 3-zügige Grundschule mit einer Sporthalle gebaut werden. Ergänzt werden soll diese Schule durch ein Familienzentrum, das aus einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit ergänzenden Räumen besteht. Eine Machbarkeitsstudie dazu liegt bereits vor, die als Grundlage für diese Ausschreibung herangezogen wurde. Die Einreichung des Bauantrags soll bis zum 30.11.2019 erfolgt sein. Die Übergabe an den Nutzer ist für Juli 2023 festgeschrieben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-08 📅
Datum des Beginns: 2019-05-20 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 048-110366
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Zur Angebotsöffnung sind Bieter gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die folgenden Planungsleistungen vorgesehen:
— Brandschutz:
O LPH 1-5 gem. AHO, optional 8.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bildungsstandort „Hertinger Tor" Hertinger Tor
59423 Unna
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Kategorie „Wirtschaftliche und und finanzielle Leistungsfähigkeit"
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise für die Beurteilung der Eignung
Allgemeines:
1) Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise und Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorzulegen;
2) Die Zentrale Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern (siehe auch Aufforderungsschreiben zur Abgabe eins Angebotes);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Die Zentrale Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern (siehe auch Aufforderungsschreiben zur Abgabe eins Angebotes);
3) Die Vorlage der geforderten Auszüge, Nachweise und Bescheinigungen erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form.
Nachweise zur Eignung
Auftragsunabhängig:
— Unternehmen haben zum Nachweis der auftragsunabhängigen Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung des Bieters" (Anlage 1.3) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise sowie Nachweise, die von der Anerkennung des Nachweises der Eignung durch das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung des Bieters" (Anlage 1.3) ausdrücklich ausgenommen sind,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Unternehmen haben zum Nachweis der auftragsunabhängigen Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung des Bieters" (Anlage 1.3) vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise sowie Nachweise, die von der Anerkennung des Nachweises der Eignung durch das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung des Bieters" (Anlage 1.3) ausdrücklich ausgenommen sind,
— Unterauftragnehmer
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist durch den Bieter auf Verlangen, jedoch durch den Auftragnehmer spätestens 14 Tage nach Auftragsvergabe für die vorgesehenen Nachunternehmen die Eignung durch:
a) die Vorlage des ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung des Bieters" (Anlage 1.3) nachzuweisen.
Entsprechende Vordrucke sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Auftragsbezogen:
Die Bewerber und/oder Bewerbergemeinschaften haben zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens ein Referenzprojekt „Brandschutz" einzureichen. Die angeführten Projekte sind fortlaufend zu nummerieren.
Es werden folgende Mindestanforderungen an jedes einzelne Referenzprojekt in Form von Ausschlusskriterien gestellt, damit dieses zur Wertung zugelassen ist:
M1) Der Referenzbogen in Anlage 2.2 ist für alle Referenzen vollständig auszufüllen;
M2) Jede Referenz umfasst mindestens die vollständige und abgeschlossene Bearbeitung der LPH 2-8 durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft;
M3) Jede Referenz umfasst grundsätzlich die Planung des Brandschutzes bei einer Baumaßnahme durch den Bewerber im Rahmen eines Auftrages, bei dem die Übergabe an den Nutzer (Abschluss der LPH 8) innerhalb der letzten 5 Jahre, nach dem 1.3.2014, abgeschlossen wurde;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
M3) Jede Referenz umfasst grundsätzlich die Planung des Brandschutzes bei einer Baumaßnahme durch den Bewerber im Rahmen eines Auftrages, bei dem die Übergabe an den Nutzer (Abschluss der LPH 8) innerhalb der letzten 5 Jahre, nach dem 1.3.2014, abgeschlossen wurde;
M4) Die Referenzen umfassen die Fachplanung Brandschutz eines mehrgeschossigen Gebäudes mit einem Flächenbedarf (HNF) von mind. 1 500 m
Berücksichtigt werden nur Referenzen, die alle zu M1 bis M4 genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Der Nachweis muss für den Einzelbewerber oder für die Bewerbergemeinschaft gemeinsam erbracht werden.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiterin/Projektleiter in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch eine schriftliche Bestätigung/Erklärung des Versicherers
Bestätigung, dass eine Versicherung über die Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach-, Vermögensschäden und sonstige Schäden mit 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut besteht oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bestätigung, dass eine Versicherung über die Deckungssumme in Höhe von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach-, Vermögensschäden und sonstige Schäden mit 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut besteht oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann;
2) Aktuelle Befähigungsnachweise der jeweiligen Fachrichtung;
3) Aktueller Auszug aus einem Handels-/Partnerschaftsregister, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine juristische Person ist, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den 4.4.2019 (Ablauf Angebotsfrist).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Kategorie „Wirtschaftliche und und finanzielle Leistungsfähigkeit"
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt ist, wer einen Studienabschluss Dipl.Ingenieur/Bachelor/Master in der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder ein vergleichbares technisches Studium sowie einen Abschluss/ein Zertifikat als Fachplaner Brandschutz nachweisen kann.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt ist, wer einen Studienabschluss Dipl.Ingenieur/Bachelor/Master in der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder ein vergleichbares technisches Studium sowie einen Abschluss/ein Zertifikat als Fachplaner Brandschutz nachweisen kann.
Mit der Bewerbung muss die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nachgewiesen werden.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern deren bevollmächtigter Vertreter als Entwurfsverfasser und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die o.g. Anforderungen an natürliche Personen erfüllt.
Ferner sind Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied teilnahmeberechtigt ist.
Jede/r Teilnehmer/in hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1
Raum 149/1. OG
59423 Unna
Zusätzliche Informationen: Zur Angebotsöffnung sind Bieter gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Berufsträger in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Leistungsfähigkeit/Referenzen des Bewerbers
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufliche Qualifikation Projektleiter
Berufliche Qualifikation Stellvertretender Projektleiter
Mindestumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren
Preis (Gewichtung): 20
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Kreis Unna – Der Landrat
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 17
Postort: Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2303-270📞
E-Mail: post@kreis-unna.de📧
Fax: +49 2303-27-1399 📠
Internetadresse: www.kreis-unna.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 048-110366 (2019-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 26905.90 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die folgenden Planungsleistungen:
–– LPH 1 – 5 gem. AHO, optional 8.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bildungsstandort „Hertinger Tor"
Hertinger Tor 59423 Unna
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-02 📅
Name: insa4 Brandschutzingenieure GmbH
Postanschrift: Am Brögel 19 a
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland 🇩🇪 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 26905.90 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,