Die Leistungsbeschreibung beschreibt einen Prüfstand zur realitätsnahen Erprobung von Fahrwerkkomponenten, speziell die Baugruppe Radbremse sowie Halbachse. Es sollen Scheiben- und Trommelbremsen sowie Nebenbaugruppen (Lenker etc.) im Halbachsaufbau geprüft werden. Die geplanten Prüfungen müssen vor allem die Fahrzeugbremsen durch Stopp- und Dauerbremsungen möglichst realitätsnah belasten, auch unter dem Einfluss klimatischer Bedingungen. Geplant ist ein kombinierter Leistungs- und Geräuschprüfstand zur Prüfung von Bremsscheiben. Dabei müssen mittels Stopp-, Schlepp- oder Dauerbremsungen die mechanische-, und die Rissfestigkeit, die Verformung und der Verschleiß sowie die Geräuschentwicklung (NVH) untersucht werden können. Die Einleitung realitätsnaher Belastungen (Vertikal- und Querkräfte) muss möglich sein. Weiterhin müssen Untersuchungen statischer Belastungen wie beim Parken sowie entsprechende Geräuschuntersuchungen (Knarzen etc.) durchführbar sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfstände
Referenznummer: 3.2-012/19
Kurze Beschreibung:
Die Leistungsbeschreibung beschreibt einen Prüfstand zur realitätsnahen Erprobung von Fahrwerkkomponenten, speziell die Baugruppe Radbremse sowie Halbachse.
Es sollen Scheiben- und Trommelbremsen sowie Nebenbaugruppen (Lenker etc.) im Halbachsaufbau geprüft werden.
Die geplanten Prüfungen müssen vor allem die Fahrzeugbremsen durch Stopp- und Dauerbremsungen möglichst realitätsnah belasten, auch unter dem Einfluss klimatischer Bedingungen.
Geplant ist ein kombinierter Leistungs- und Geräuschprüfstand zur Prüfung von Bremsscheiben. Dabei müssen mittels Stopp-, Schlepp- oder Dauerbremsungen die mechanische-, und die Rissfestigkeit, die Verformung und der Verschleiß sowie die Geräuschentwicklung (NVH) untersucht werden können. Die Einleitung realitätsnaher Belastungen (Vertikal- und Querkräfte) muss möglich sein. Weiterhin müssen Untersuchungen statischer Belastungen wie beim Parken sowie entsprechende Geräuschuntersuchungen (Knarzen etc.) durchführbar sein.
Die Leistungsbeschreibung beschreibt einen Prüfstand zur realitätsnahen Erprobung von Fahrwerkkomponenten, speziell die Baugruppe Radbremse sowie Halbachse.
Es sollen Scheiben- und Trommelbremsen sowie Nebenbaugruppen (Lenker etc.) im Halbachsaufbau geprüft werden.
Die geplanten Prüfungen müssen vor allem die Fahrzeugbremsen durch Stopp- und Dauerbremsungen möglichst realitätsnah belasten, auch unter dem Einfluss klimatischer Bedingungen.
Geplant ist ein kombinierter Leistungs- und Geräuschprüfstand zur Prüfung von Bremsscheiben. Dabei müssen mittels Stopp-, Schlepp- oder Dauerbremsungen die mechanische-, und die Rissfestigkeit, die Verformung und der Verschleiß sowie die Geräuschentwicklung (NVH) untersucht werden können. Die Einleitung realitätsnaher Belastungen (Vertikal- und Querkräfte) muss möglich sein. Weiterhin müssen Untersuchungen statischer Belastungen wie beim Parken sowie entsprechende Geräuschuntersuchungen (Knarzen etc.) durchführbar sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Prüfstände📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-31 📅
Datum des Endes: 2020-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 146-359180
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungsbeschreibung beschreibt einen Prüfstand zur realitätsnahen Erprobung von Fahrwerkkomponenten, speziell die Baugruppe Radbremse sowie Halbachse.
Es sollen Scheiben- und Trommelbremsen sowie Nebenbaugruppen (Lenker etc.) im Halbachsaufbau geprüft werden.
Die geplanten Prüfungen müssen vor allem die Fahrzeugbremsen durch Stopp- und Dauerbremsungen möglichst realitätsnah belasten, auch unter dem Einfluss klimatischer Bedingungen.
Geplant ist ein kombinierter Leistungs- und Geräuschprüfstand zur Prüfung von Bremsscheiben. Dabei müssen mittels Stopp-, Schlepp- oder Dauerbremsungen die mechanische-, und die Rissfestigkeit, die Verformung und der Verschleiß sowie die Geräuschentwicklung (NVH) untersucht werden können. Die Einleitung realitätsnaher Belastungen (Vertikal- und Querkräfte) muss möglich sein. Weiterhin müssen Untersuchungen statischer Belastungen wie beim Parken sowie entsprechende Geräuschuntersuchungen (Knarzen etc.) durchführbar sein.
Geplant ist ein kombinierter Leistungs- und Geräuschprüfstand zur Prüfung von Bremsscheiben. Dabei müssen mittels Stopp-, Schlepp- oder Dauerbremsungen die mechanische-, und die Rissfestigkeit, die Verformung und der Verschleiß sowie die Geräuschentwicklung (NVH) untersucht werden können. Die Einleitung realitätsnaher Belastungen (Vertikal- und Querkräfte) muss möglich sein. Weiterhin müssen Untersuchungen statischer Belastungen wie beim Parken sowie entsprechende Geräuschuntersuchungen (Knarzen etc.) durchführbar sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Chemnitz
DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:30
Zusätzliche Informationen: Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2019/S 146-359180 (2019-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Installation eines Prüfstands zur realitätsnahen Erprobung von Fahrwerkkomponenten, speziell die Baugruppe Radbremse sowie Halbachse.
Es sollen Scheiben- und Trommelbremsen sowie Nebenbaugruppen (Lenker etc.) im Halbachsaufbau geprüft werden.
Die geplanten Prüfungen müssen vor allem die Fahrzeugbremsen durch Stopp- und Dauerbremsungen möglichst realitätsnah belasten, auch unter dem Einfluss klimatischer Bedingungen.
Geplant ist ein kombinierter Leistungs- und Geräuschprüfstand zur Prüfung von Bremsscheiben. Dabei müssen mittels Stopp-, Schlepp- oder Dauerbremsungen die mechanische-, und die Rissfestigkeit, die Verformung und der Verschleiß sowie die Geräuschentwicklung (NVH) untersucht werden können. Die Einleitung realitätsnaher Belastungen (Vertikal- und Querkräfte) muss möglich sein. Weiterhin müssen Untersuchungen statischer Belastungen wie beim Parken sowie entsprechende Geräuschuntersuchungen (Knarzen etc.) durchführbar sein.
Lieferung und Installation eines Prüfstands zur realitätsnahen Erprobung von Fahrwerkkomponenten, speziell die Baugruppe Radbremse sowie Halbachse.
Es sollen Scheiben- und Trommelbremsen sowie Nebenbaugruppen (Lenker etc.) im Halbachsaufbau geprüft werden.
Die geplanten Prüfungen müssen vor allem die Fahrzeugbremsen durch Stopp- und Dauerbremsungen möglichst realitätsnah belasten, auch unter dem Einfluss klimatischer Bedingungen.
Geplant ist ein kombinierter Leistungs- und Geräuschprüfstand zur Prüfung von Bremsscheiben. Dabei müssen mittels Stopp-, Schlepp- oder Dauerbremsungen die mechanische-, und die Rissfestigkeit, die Verformung und der Verschleiß sowie die Geräuschentwicklung (NVH) untersucht werden können. Die Einleitung realitätsnaher Belastungen (Vertikal- und Querkräfte) muss möglich sein. Weiterhin müssen Untersuchungen statischer Belastungen wie beim Parken sowie entsprechende Geräuschuntersuchungen (Knarzen etc.) durchführbar sein.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Lieferung und Installation eines Prüfstands zur realitätsnahen Erprobung von Fahrwerkkomponenten, speziell die Baugruppe Radbremse sowie Halbachse.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Name: HORIBA Europe GmbH
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info.he@horiba.com📧
Land: Darmstadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung/ Wissenschaftliche Dienste/Technologietransfer
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.