Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle behält sich eine Verifizierung nur für das Compute Rack anhand des Dokuments „08_Kriterienkatalog Leistung“ (Zeilen 70-91) vor einer Beauftragung vor.
Eine Verifizierung wird – soweit nichts anderes vereinbart ist – bei dem Bieter stattfinden. Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe hierzu sein Einverständnis.
Für die Bieter besteht kein Anspruch auf Durchführung einer Verifizierung. Mit Hilfe einer Verifizierung sollen Unsicherheiten und Zweifel, die bei der Angebotsauswertung zu Angaben im Angebot aufgetreten sind, ausgeräumt werden.
Der jeweilige Bieter wird zeitgerecht zur Verifizierung aufgefordert. Es wird davon ausgegangen, dass bieterseitig, soweit im Angebot nichts Gegenteiliges angegeben, grundsätzlich alle geforderten Leistungsmerkmale zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in einem Testmuster realisiert sind. Es wird daher von einer kurzen Vorlaufzeit für die Verifizierungen ausgegangen, d.h. maximal 2 Wochen.
Der konkrete Zeitpunkt der Verifizierung wird im Verlauf des Verfahrens dem/den entsprechenden Bietern rechtzeitig bekannt gegeben bzw. mit diesen abgestimmt. Zeitpunkt und Umfang der Verifizierung sind dabei abhängig vom Ergebnis der Angebotsprüfung/-wertung. Die Verifizierung wird einen Zeitraum von nicht mehr als einem Tag erfordern.
Können die angeforderten Verifizierungen nicht zum gemeinsam vereinbarten Termin genutzt werden und kann auch kein zeitnaher Ausweichtermin vereinbart werden, so behält sich die Vergabestelle den Ausschluss des Angebotes vor.
Der Bieter stellt Teststellungen einschließlich seiner Testunterstützungsleistungen grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung. Soweit eine Kostenerstattung wegen des besonderen Aufwands notwendig erscheint, wird zeitgerecht eine einvernehmliche Regelung hierzu getroffen.
Die für den Testbetrieb erforderliche Betriebsgenehmigung sowie Bedienungsanleitungen sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Ein vorgestelltes System wird intensiven Tests unterzogen. Für Schäden an nicht einwandfreien Mustern (z.B. durch Überlastung bei der Erprobung) und für leicht fahrlässig verursachte Schäden, etwa durch Bedienfehler der Gutachter, wird keine Haftung übernommen. Die ausschreibende Stelle setzt voraus, dass vorgestellte Systeme hinreichend eigensicher sind.
Ein Mangel kann auch nicht durch Übererfüllung anderer Kriterien/Forderungen oder anderweitig, z. B. durch Menge, Umfang, Qualität oder Preis kompensiert werden.
Diese Verifizierung erfolgt zunächst mit den 3 Bietern, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben in der Rangfolge des günstigsten Angebots. Der Bieter mit dem günstigsten Angebot, der die Kriterien gem. Dokument „08_Kriterienkatalog Leistung“, Zeilen 70-91, vollständig erfüllt, erhält den Zuschlag. Eine nicht vollständige Erfüllung führt zum Ausschluss vom Angebot. Ein Mangel kann auch nicht durch Übererfüllung anderer Kriterien/Forderungen oder anderweitig, z. B. durch Menge, Umfang, Qualität oder Preis kompensiert werden.
Sollten die ersten 3 Bieter alle nicht die Kriterien der Verifizierung erfüllen, behält sich die Vergabestelle vor, den Bieter mit den nächstgünstigsten Preisen rangfolgig zur Verifizierung aufzufordern und ggf. den Zuschlag zu erteilen.