Service Area

IT.Niedersachsen FG 54 – Zentrale Vergabestelle IT

Lieferung und Instandhaltung von Netzwerkkomponenten des Herstellers HPE/Aruba – Service Area 2.0.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzkomponenten
Referenznummer: 02800-713/18
Kurze Beschreibung:
“Lieferung und Instandhaltung von Netzwerkkomponenten des Herstellers HPE/Aruba – Service Area 2.0.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzkomponenten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen FG 54 – Zentrale Vergabestelle IT
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: silke.sperling-heinsohn@it.niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRYSWR/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRYSWR 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 092-221812
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen

“Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYSWR”

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung für den Bezug von HPE/Aruba Netzwerkkomponenten einschließlich Dienstleistungen – Service Area 2.0 Update.”
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
“Bis zu 2 Mal um jeweils 12 Monate.”
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hannover, Hamburg-Alsterdorf und Norderstedt”

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRYSWR/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalsierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden...”    Mehr anzeigen

“§ 160 Abs. 3 GWB lautet:”
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“„Der Antrag ist unzulässig, soweit:”

“1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”    Mehr anzeigen

“2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”    Mehr anzeigen

“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”    Mehr anzeigen

“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”

“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“”

“Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:”

“„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot...”    Mehr anzeigen

“(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 092-221812 (2019-05-10)