Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen;
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert;
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen;
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 5 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden;
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen;
g) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird;
h) Nachweise von Expertise im Themenfeld betriebliche Kinderbetreuung;
i) Nachweis von Beratungskompetenz in Bezug auf unterschiedliche Zielgruppen (bspw. Unternehmen, Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe);
j) Nachweis von Erfahrung in der Umsetzung und inhaltlichen Steuerung von Programmen;
k) Nachweis von Kompetenz in der fachlich-inhaltlichen Begleitung von Förderprogrammen;
l) Nachweis bisheriger Treuhandfunktion zur Verwaltung öffentlicher Mittel;
m) Nachweis von Erfahrungen und Kenntnissen von Öffentlichkeitsarbeit;
n) Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen.