Servicevertrag zur Wartung, Störungsbeseitigung u. Betriebsstoffversorgung von 2 Biogas-Blockheizkraftwerken (Hersteller MWM, Modelle TCG2020 V12 mit 1 200 kWel und TCG2020 V16 mit 1 560 kWel) auf der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Servicevertrag für 2 Biogas-Blockheizkraftwerke (BHKW)
02-19-2019
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Servicevertrag zur Wartung, Störungsbeseitigung u. Betriebsstoffversorgung von 2 Biogas-Blockheizkraftwerken (Hersteller MWM, Modelle TCG2020 V12 mit 1 200...”
Kurze Beschreibung
Servicevertrag zur Wartung, Störungsbeseitigung u. Betriebsstoffversorgung von 2 Biogas-Blockheizkraftwerken (Hersteller MWM, Modelle TCG2020 V12 mit 1 200 kWel und TCG2020 V16 mit 1 560 kWel) auf der Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Biovergärungsanlage Backnang-Neuschöntal
Lindauer Straße 111-115
71522 Backnang-Neuschöntal”
Beschreibung der Beschaffung:
“Servicevertrag zur Wartung und Inspektion, Störungsbeseitigung und Betriebsstoffversorgung von 2 Biogas-Blockheizkraftwerken (BHKW Hersteller MWM, Modelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Servicevertrag zur Wartung und Inspektion, Störungsbeseitigung und Betriebsstoffversorgung von 2 Biogas-Blockheizkraftwerken (BHKW Hersteller MWM, Modelle TCG2020 V12 mit 1 200 kWel und TCG2020 V16 mit 1 560 kWel) gemäß Wartungsplan des Motor-Herstellers MWM bestehend aus E1, E10, E40, E50, E60. Wartung und Inspektion sowie Störungsbeseitigung von Anlagenteilen der BHKW-Peripherie. Entstörung und Instandsetzung (Störungsbeseitigung) per Fernwartung und Vor-Ort-Einsätze. Leistungserbringung auf der Biovergärungsanlage (BVA) Backnang-Neuschöntal im Rems-Murr-Kreis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-16 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Die Eigungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Die Eigungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-31
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-31
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt werden, solange der Auftragnehmer noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind(§§134, 135 GWB). Bewerber, die über die Ablehnung ihrer Angebote informiert wurden, bevor die Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben ergangen ist, müssen keine Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erhalten (§ 134Abs. 1 S. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 111-272562 (2019-06-07)