Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SHG VK 340 Erdsonde
340-400.31
Produkte/Dienstleistungen: Bohrlocharbeiten📦
Kurze Beschreibung: Umbau Erdsondenanlage.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von geothermischen Kraftwerken📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Völklingen
Richardstraße 5-9
66333 Völklingen
Beschreibung der Beschaffung: Neubau/Anbau an bestehende Klinik im laufenden Betrieb.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-19 📅
Datum des Endes: 2019-09-13 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eigenerklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Haftpflichversicherung, objektbezogene Deckungssumme für Personen- und Sachschäden jeweils 1 Mio. EUR”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-01
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-01
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GESSNER RAe PartGmbB
Berliner Promenade 16
66111 Saarbrücken
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de/3339.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird verwiesen auf § 160 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. VI.4.1)
Postort: Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 045-101923 (2019-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-05) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 045-101923
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s. VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 215-526918 (2019-11-05)