Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt. Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet. Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: FMZ-2019-29
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-26 📅
Datum des Beginns: 2020-04-06 📅
Datum des Endes: 2027-06-04 📅
Datum des Beginns: 2019-06-17 📅
Datum des Endes: 2021-11-26 📅
Datum des Beginns: 2020-05-04 📅
Datum des Endes: 2024-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 040-090808
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 - einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 - einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.)
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Informationen über Lose:
Die Lose 1, 2 und 3 werden nur zusammen an einen Bieter vergeben. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der in Summe, inklusive der optionalen VGEs, das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Dabei erfolgt eine separate, losweise Beauftragung. Dementsprechend hat auch eine losweise, auftragsbezogene Abrechnung zu erfolgen.
Die Lose 1, 2 und 3 werden nur zusammen an einen Bieter vergeben. Es erhält der Bieter den Zuschlag, der in Summe, inklusive der optionalen VGEs, das wirtschaftlichste Angebot abgibt. Dabei erfolgt eine separate, losweise Beauftragung. Dementsprechend hat auch eine losweise, auftragsbezogene Abrechnung zu erfolgen.
Bezeichnung des Loses: SiGeKo – VGE 1.1.6 und optional VGE 1.1.3, 1.1.5
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Grundsätzlich sind die angefragten Leistungen der SiGeKo pro VGE und entsprechend den Forderungen der Baustellenverordnung zu erbringen.
Das Leistungsbild der erforderlichen Grundleistungen entspricht den Anforderungen der Nr. 15 (März 2011, korrigierter Nachdruck) der Schriftenreihe des AHO gemäß II 1 (Grundleistungen während der Planung der Ausführung und Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens).
Das Leistungsbild der erforderlichen Grundleistungen entspricht den Anforderungen der Nr. 15 (März 2011, korrigierter Nachdruck) der Schriftenreihe des AHO gemäß II 1 (Grundleistungen während der Planung der Ausführung und Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens).
A) Grundleistungen
Grundleistungen während der Planung der Ausführung
— Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahme,
— Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
— Zusammenstellen der Unterlage (entsprechend Mustervorlage für die Dokumentati- on der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung),
— Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV.
Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens
— Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung,
— Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV,
— Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV,
— Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV),
— Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen,
— Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Plans und der Unterlage,
— Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
— Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung),
— Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen,
— Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise,
— Dokumentation.
B) Besondere und zusätzliche Leistungen
— Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle,
— Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung gemäß §§ 5+6 ArbSchG und der Leistungsbeschreibung entsprechend Mustervorlage,
— Anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen,
— zusätzlicher Koordinationsaufwand in der Ausführungsplanung,
— Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen,
— Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren.
Das Los 1 entspricht dem Abschnitt 1 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.018. Bestandteil des Loses 1 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-1-6 und optional VGE 1-1-3, 1-1-5
VGE 1.1.3 (optional):
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+366,82 und 0+493,32 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 126,5 m.
1.140 R — Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
VGE 1.1.5 (optional):
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+493,32 und 0+678,17 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 184,84 m.
1.150 R — Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl), Neubau Gewässerzufahrtsrampe, Neubau Treppenanlage
1.151 R — Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.160 R — Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.170 R — Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
VGE 1.1.6:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 0+049,91 und 0+447,33 und erstreckt sich über eine Länge von ca. 162,17 m.
1.40.2 L — Deichertüchtigung/Deicherhöhung
1.50.2 L — Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand
1.90 L – Dammbalkenverschluss, Neubau rückversetzte HWS-Wand mit Flachgründung (Grundstücksmauern).
Beschreibung der Optionen: Beschreibung: VGE 1.1.3, 1.1.5
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.-Nr. 102833052
Zusätzliche Informationen:
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 - einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 - einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Bezeichnung des Loses: SiGeKo - VGE 1.2.1, 1.2.5
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
— Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung),
— Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle,
Das Los 2 entspricht dem Abschnitt 2 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.019. Bestandteil des Loses 2 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-2-1 und 1-2-5.
VGE 1.2.1:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Bau-km 1+000 und 1+313,23 und erstreckt sich über ca. 313,23 m.
2.10 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.20 L – Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand
2.30 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.190 R – Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
VGE 1.2.5:
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 1+580,52 und 1+731,84 und erstreckt sich über ca. 151,32 m.
2.50 L – Neubau HWS-Wand Schwergewichtswand
2.60 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.70 L – Neubau HWS-Wand mit Tiefgründung
2.80 L – Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
2.90 L– Erhöhung einer vorh. Ufermauer und Ertüchtigung zur HWS-Wand
2.91 L – Neubau HWS-Wand als Schwergewichtswand
2.220 R – Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand einschließlich Zufahrtsrampe
2.230 R – Anhebung Radweg und Neubau eines Flügels an der Lindenbrücke
2.250 – Anhebung Lindenbrücke.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.-Nr. 102869052
Bezeichnung des Loses: SiGeKo - VGE 1.3.3 und optional VGE 1.4.1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen,
Das Los 3 entspricht dem Abschnitt 3 der Gesamtmaßnahme mit der Projektnummer 5.231.6021.020. Bestandteil des Loses 3 ist die Vergabeeinheit (VGE), VGE 1-3-3 und optional VGE 1-4-1.
VGE 1.3.3:
Die Maßnahme liegt an dem Bau-km 3+602,23.
3.71 – Rückbau Betriebsbrücke
VGE 1.4.1 (optional):
Die Maßnahme liegt zwischen dem Fluss-km 46+078 und 46+163 und erstreckt sich über ca. 85,00 m. Maßnahme E1 – Rückbau Wehr Blechwalzwerk
Beschreibung der Optionen: Beschreibung: VGE 1.4.1
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.-Nr. 102870052
Zusätzliche Informationen:
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.3.3. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.4.1 – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.3.3. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.4.1 – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Olbernhau
DE
Olbernhau, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(s. Formblatt „Erklärungen/Nachweise“)
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet SiGeKo anzugeben. Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. Die Deckungssumme für sonstige Schäden muss mindestens 1,5 Mio. EUR betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet SiGeKo anzugeben. Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. Die Deckungssumme für sonstige Schäden muss mindestens 1,5 Mio. EUR betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen (s. Formblatt „Erklärungen/Nachweise“)
Nachweis Abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarem Studiengang, sowie gültiges Zertifikat für eine SiGeKo-Schulung für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter.
Mindestens 1 Referenz für Bieter bzw. Nachauftragnehmer für bebaute Grundstücke im innerstädtischen Bereich. Der Bearbeitungszeitraum muss nach Januar 2010 abgeschlossen sein.
Mindestens 1 Referenz für den Projektleiter für bebaute Grundstücke im innerstädtischen Bereich. Der Bearbeitungszeitraum muss nach Januar 2010 abgeschlossen sein;
Mindestens 1 Referenz für den stellv. Projektleiter für bebaute Grundstücke im innerstädtischen Bereich. Der Bearbeitungszeitraum muss nach Januar 2010 abgeschlossen sein;
Die Referenzen für den PL, stellv. PL und den Bieter, bzw. Nachauftragnehmer können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden, sofern sie am Fachbereich SiGeKo beteiligt waren.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter
— abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbarem Studiengang,
— gültiges Zertifikat für eine SiGeKo-Schulung.
Die entsprechenden Nachweise (Diplome, Nachweis Masterabschluss, Zertifikat für SiGeKo-Schulung) sind beizufügen.
Ein Stellvertreter für Urlaub und Krankheit mit dem geforderten Anforderungsprofil ist zwingend zu benennen (stellvertretender PL).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen
Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Rauenstein 6A
09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Das Angebot ist elektronisch in Textform zu übermitteln. Der Name der natürlichen Person, die das Angebot abgibt, ist anzugeben.
Das Angebot ist als eine Datei zusammengefasst abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 040-090808 (2019-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.).
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die zu vergebenden Lose sind den 3 Abschnitten zuzuordnen. Innerhalb dieser Lose wurden Vergabeeinheiten (VGE) gebildet.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.).
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 22 Flöha bis Pegel Borstendorf mit Schweinitz und Schwarzer Pockau, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles für die Stadt Olbernhau verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Das Plangebiet ist in 3 Abschnitte (Projekte) mit jeweils getrennten Objekt- und Tragwerksplanern eingeteilt.
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.).
Die Maßnahmen erstrecken sich auf einer Länge von ca. 3 km, beginnend an der Brücke Wiesenstraße bis zur Grünthaler Straße/ Ecke Heinrich-Heine-Weg. Die geplanten Maßnahmen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelvorhaben (Deichertüchtigungen, Ufermauererhöhungen, Neubau von Hochwasserschutzmauern usw.).
— Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV
1.140 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.150 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl), Neubau Gewässerzufahrtsrampe, Neubau Treppenanlage
1.151 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.160 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.170 R – Neubau HWS-Wand mit Tiefengründung (Mikropfahl)
1.40.2 L – Deichertüchtigung/ Deicherhöhung
1.50.2 L – Neubau HWS-Wand als Winkelstützwand
1.90 L – Dammbalkenverschluss, Neubau rückversetzte HWS-Wand mit Flachgründung (Grundstücksmauern)
Beschreibung der Optionen: VGE 1.1.3, 1.1.5
Zusätzliche Informationen:
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Der AG überträgt dem AN vorerst nur die Leistungen für die VGE 1.1.6. Er beabsichtigt, dem AN bei Fortsetzung der Maßnahme auch die Leistungen für die VGE 1.1.3 und 1.1.5 – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch einen gesonderten Vertrag. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen für weitere Leistungen besteht nicht.
Bezeichnung des Loses: SiGeKo – VGE 1.2.1, 1.2.5
Kurze Beschreibung:
— Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV,
— Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
B) Besondere und zusätzliche Leistungen:
2.90 L – Erhöhung einer vorh. Ufermauer und Ertüchtigung zur HWS-Wand
2.250 – Anhebung Lindenbrücke
Bezeichnung des Loses: SiGeKo – VGE 1.3.3 und optional VGE 1.4.1
Beschreibung der Optionen: VGE 1.4.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-30 📅
Name: PETSCHOW + THIEL PM GmbH
Postanschrift: Bahnhofsstraße 6
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: chemnitz@ptps.de📧
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 24373.58 EUR 💰
21726.34 EUR 💰
5565.21 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Quelle: OJS 2019/S 177-431813 (2019-09-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.231.6021.018
Gesamtwert des Auftrags: 24373.58 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367-3100📞
Fax: +49 37367-310130 📠
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-11 📅
Datum des Beginns: 2019-08-30 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 154-491563
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 177-431813
ABl. S-Ausgabe: 154
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke VGE 1.1.4
Kurze Beschreibung:
A) Grundleistungen
• Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahme,
• Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
• Zusammenstellen der Unterlage (entsprechend Mustervorlage für die Dokumentati- on der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung),
• Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV
• Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung
• Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV
• Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV
• Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV)
• Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen
• Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Plans und der Unterlage
• Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
• Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung)
• Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen
• Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
• Dokumentation
B) Besondere und zusätzliche Leistungen
• Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle
• Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung gemäß §§ 5+6 ArbSchG und der Leistungsbeschreibung entsprechend Mustervorlage
• Anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen
• zusätzlicher Koordinationsaufwand in der Ausführungsplanung
• Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen
• Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102833052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09526 Olbernhau
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 154-491563 (2023-08-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.231.6021.019
Gesamtwert des Auftrags: 21726.34 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke VGE 1.2.5
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102869052
Quelle: OJS 2023/S 188-583698 (2023-09-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 21726.34 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.231.6021.020
Gesamtwert des Auftrags: 5565.21 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 3- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke VGE 1.3.3
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102870052
Quelle: OJS 2023/S 188-584815 (2023-09-25)