Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Bewachungserlaubnis nach § 34a Bewachungsverordnung;
2) Mitgliedschaft im BDSW oder einem vergleichbaren Arbeitgeberverband;
3) Zahlung von Tariflohn gemäß gültigem Tarifvertrag;
4) Mindestens dreijährige Firmenerfahrung im Personen- und Objektschutz und im Umgang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen;
5) Kenntnisse über deutsche Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten, Fähigkeit, Schriftverkehr und Gesprächskontakte in deutscher Sprache abzuwickeln;
6) Der Einsatz von Subunternehmern ist ausgeschlossen;
7) Betriebshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen bei Personenschutz gegen Personenschäden mindestens 1 Mio. EUR, bei Objektschutz (a) gegen Sachschäden mindestens 250 000 EUR, (b) gegen das Abhandenkommen von Sachen mindestens 15 000 EUR, (c) gegen reine Vermögensschäden mindestens 12 500 EUR;
8) Unbedenklichkeitsbescheinigung der für den Betrieb zuständigen Ordnungsbehörde (Bestätigung, dass das zum Einsatz vorgesehene Personal gemäß § 9 Abs. 1 und 3 BewachVO der für den Betriebssitz zuständigen Behörde vor Aufnahme der Beschäftigung gemeldet und von der Behörde nach Überprüfung zur Beschäftigung freigegeben wurde). Die Auftraggeberin behält sich vor, sich jederzeit die Angaben von der zuständigen Behörde bestätigen zu lassen und zur Überprüfung der Zuverlässigkeit der eingesetzten Mitarbeiter eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 des Bundeszentralregisters einzuholen;
9) Die in den Unterkünften eingesetzten Mitarbeiter verfügen über Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe von mindestens 6 Monaten. Je Schicht wird ein Mitarbeiter eingesetzt, der über mindestens 12 Monate Berufserfahrung in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften verfügt. Die Mitarbeiter sind über den Auftragnehmer sozialversichert;
10) Mindestalter des eingesetzten Personals von 23 Jahren (wünschenswert);
11) Erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfungen vor der IHK gem. § 34 a Abs. 1 Satz 5 der GewO des eingesetzten Personals;
12) Namentliche Nennung des vorgesehen Personals nach Zuschlagserteilung, inkl. Anschrift, Geburtsdatum/ -ort sowie Staatsangehörigkeit;
13) Einverständniserklärung aller eingesetzten Mitarbeiter, eine Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz) durchführen zu lassen;
14) Für alle vor Ort eingesetzten Beschäftigten ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist;
15) Ein fester Personalstamm wird vor Ort eingesetzt;
16) Kenntnisse in einer Fremdsprache sind wünschenswert.