Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Das Sicherheitsunternehmen:
– setzt ausschließlich geschultes, geeignetes, ausgebildetes, nicht strafrechtlich in Erscheinung getretenes Personal aus Staaten ein, das nicht einer der Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken zugehören,
– setzt nur Personal ein, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat,
– legt für jeden Sicherheitsdienstmitarbeiter ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit im BwZKrhs Koblenz vor,
– setzt ausschließlich Personal ein, welches die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht,
– qualifiziert das Sicherheitsdienstpersonal in der sicheren Anwendung von:
–– Schulung nach § 34a Gewerbeverordnung,
–– Erste Hilfe,
–– Schulung in Deeskalationsmaßnahmen,
–– Befugnissen nach den Jedermann/Allgemeinrechten stellen eine Mindestforderung dar.
– stellt bei Ausfall von Sicherheitsdienstpersonal verzugslosen gleichwertigen Ersatz,
– setzt keine Subunternehmen ein,
– unterzieht das Sicherheitsdienstpersonal jährlich wiederholend nachweislich einer Sicherheits- und Datenschutzbelehrung,
– zeigt der Auftrag gebenden Stelle frühzeitige Personalveränderungen auf, um deren Qualifizierung überprüfen und eine Einweisung in das Objekt sicherstellen zu können,
– stellt sicher, dass alle Sicherheitsdienstmitarbeiter (auch Ersatzpersonal/Springer) vollumfänglich über die Befähigung verfügen, alle 2 Tätigkeitsbereiche wahrzunehmen.
b) Das Sicherheitsdienstpersonal:
– muss körperlich und geistig belastbar sein, die körperliche Eignung geht einher mit der geistigen Befähigung,
– zeigt die Eignung und Bereitschaft zum Schicht- und Wechseldienst,
– hat ein gepflegtes Erscheinungsbild,
– tritt sicher und bestimmt, jedoch freundlich auf,
– ist sicher im Umgang und er Anwendung der Allgemein-/Jedermann-Rechte,
– zeigt interkulturelle Kompetenzen. (Umgang mit Menschen jeglicher Abstammung, Religion, Ethnie, Hautfarbe, Alters und Geschlechts.),
– leitet unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, bei Gefahr im Verzug selbstständig Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr ein,
– unterstützt sensible Bereiche des Hauses (Notfallaufnahme, Fachabteilung für Psychiatrie, u. a.) auf Anforderung/Weisung der Aufsichtsführenden Person,
– wirkt stets situationsbezogen/lageabhängig deeskalierend auf auffällig verhaltende/aggressive Patienten oder Besucher ein,
– unterzieht sich regelmäßig Leistungskontrollen sowie Belehrungen zur Wahrung der Militärischen Sicherheit durch die Auftrag gebende Stelle,
– nimmt Verpflegung ausschließlich während der Bereitschaftszeiten innerhalb des Bereitschaftsraumes ein,
– führt während der aktiven Dienstzeit keinerlei Privatgespräche oder pflegt anderweitige Kontakte über soziale Netzwerke u. ä. Medien,
– hat dafür Sorge zu tragen, seinen Dienst dienstfähig anzutreten,
– kann zur Aufgabenerfüllung durch die Auftrag gebende Stelle innerhalb des gesamten Objektes eingesetzt werden.