Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehr als fünf Bewerber die Eignungsvoraussetzungen, findet eine Auswahl statt, die sich daran orientiert, welche Bewerber nach den festgelegten Kriterien voraussichtlich am besten geeignet sind.
Die Auswahl der fünf Bewerber erfolgt anhand der in der „Bewertungsmatrix zur Teilnahmeantrags- und Eignungsprüfung“ aufgeführten B-Kriterien (bzw. A/B-Kriterien) und den diesbezüglich jeweils aufgeführten Bewertungsvorgaben. Entsprechend der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl werden die fünf besten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, sofern sich nicht bereits aus den eingereichten Unterlagen klar ergibt, dass die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind bzw. ein Teilnahmeantrag aus anderen Gründen zwingend auszuschließen ist.
Auswahlkriterien:
— Zertifizierung nach DIN 77200 (2017) (oder gleichwertig/gleichwertige spezifische Zertifizierung),
— Nachweis von vergleichbaren Referenzen (Anzahl der Referenzen),
— Zufriedenheit der in den Referenzen (Formblatt F4-A) benannten Auftraggeber mit der Leistungserbringung durch den Bewerber,
— Wächterkontrollsystem (Form der Bereitstellung von Nachweisen aus dem Wächterkontrollsystem),
— Qualifikation des vorgesehenen Objektleiters/der vorgesehenen Objektleiterin,
— Qualifikation der vorgesehenen Schichtleiter/innen,
— Weiterbildungskonzept (Anzahl der Stunden, welche für die Weiterbildung und Unterweisung pro Jahr je Mitarbeiter/in vorgesehen sind),
— Angabe der Fachkräfte/Berufserfahrung der Fachkräfte (Tätigkeit von mindestens 60 % der für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter/innen im Sicherheitsdienst einer Klinik; Dauer der Tätigkeit),
— Personal- und Einsatzkonzept (Konzeptbewertung).
Die vollständigen Rahmenbedingungen der Bewerberauswahl (insb. Bewertungsmatrix, etc.) sind der Unterlage „Bewertungsmatrix zur Teilnahmeantrags- und Eignungsprüfung“ zu entnehmen.
Hinweis zur Zertifizierung nach DIN 77200 (2017) (oder gleichwertig/gleichwertige spezifische Zertifizierung):
Es ist nachzuweisen, dass die Normkonformität der angebotenen Sicherungsdienstleistungen/des Sicherheitsdienstleisters nach DIN 77200-1 (2017) (oder gleichwertig) besteht und die Anforderungen nach DIN 77200-1 (oder gleichwertig) erfüllt und eingehalten werden. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen Stelle zu erbringen.
Sofern kein Nachweis über eine Zertifizierung nach DIN 77200 (2017), sondern ein Nachweis über eine gleichwertige spezifische Zertifizierung erbracht wird, ist zu beachten, dass ein entsprechender Nachweis (samt der der Zertifizierung zugrundeliegenden Norm) in deutscher Sprache einzureichen ist. Einem Schriftstück, das in einer fremden Sprache eingereicht wird, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen.
(HINWEIS: Der Nachweis einer Zertifizierung nach DIN 77200 (2017) (oder gleichwertig/eine gleichwertige spezifische Zertifizierung) wird ausschließlich im Rahmen der Auswahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, berücksichtigt; ein entsprechender Nachweis muss dementsprechend nicht zwingend eingereicht werden.)