Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre benennen. Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/Objekte beziehen. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
— Objekt (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
— Art des Objektes
— Nutzung des Objektes
— Größe des Objektes (Angabe in Brutto-Grundfläche)
— Auftragsgegenstand
— Anzahl des eingesetzten Personals
— Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr)
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage1 des Sicherheitsdienstleistungsvertrags [SV]) und im Sicherheitskonzept (Anlage 2 des SV) beschriebenen Aufgaben für den gesamten Leistungszeitraum angesehen),
— Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (vgl.Vordruck 1).
2) Namentliche Benennung der Mitarbeiter, welche im Auftragsfall als Objektleitung verantwortlich sind (einschließlich Stellvertretung), mit Angaben:
— zur abgeschlossenen Berufsausbildung,
— zu den Berufserfahrungen im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation – bis zum Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung – (z. B. Messen, Großveranstaltungen, Einkaufszentren [exklusive Aus- und Fortbildungs- sowie Praktikumszeiträume]),
— tabellarische Darstellung, beginnend ab dem Zeitpunkt der bestandenen Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO*, in welchen Objekten und Zeiträumen (Angabe in Monaten [mindestens 36 Monate]) durchgehend diese Leitungsfunktion ausgeübt wurde. (Sollten diese Zeiträume außerhalb des Arbeitsverhältnisses mit Ihrem Unternehmen liegen, sind bitte Angaben zu dem damaligen Arbeitgeber zumachen. *Erläuterung zu den vergleichbaren Abschlüssen)
— zu absolvierten Fortbildungen (z. B. Erste-Hilfe-Kurs, Kurs zum Verhalten im Brandfall, Deeskalationstraining, Konfliktmanagement etc.) mit Angaben zum Zeitpunkt und Inhalt der Fortbildung und
— zu Deutschkenntnissen
Sowie Nachweis:
— Bei bisher nicht im Bewacherregister erfassten SMA die Mitteilung der nach § 1 BewachV zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 2 S. 3 BewachV über die erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten bzw. bei bereits im Bewacherregister erfassten SMA den Ausdruck der elektronischen Bestätigung der Anmeldung vom Bewacherregister sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten gem. § 16 Abs. 3 S. 2 BewachV,
— des aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG in Kopie (nicht älter als 12 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung),
— der Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO oder eines anerkannten Nachweises gemäß § 12 BewachV i. V. m. § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV in Kopie,
— über die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Kopie (nicht älter als 5 Jahre),
— über den Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses in Kopie (nicht älter als 2 Jahre).
Jeweils für jeden dieser Mitarbeiter (vgl. Vordruck 1).
3) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt,
— Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Wach- und Sicherheitsdienst,
— Anzahl der weiblichen Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,
— Anzahl der Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung),
— Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO,
— Anzahl der Mitarbeiter mit Qualifikation zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 1).
4) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung, insbesondere Zertifizierungen o. Ä. (vgl. Vordruck 1);
5) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235 und Wirt-236).