Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für das Ankunftszentrum Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u. a. für die Sicherung und den Schutz des Ankunftszentrums verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge des Objekts kontrolliert, die Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm- und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Referenznummer: 2019_049_LAF II
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für das Ankunftszentrum Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u. a. für die Sicherung und den Schutz des Ankunftszentrums verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge des Objekts kontrolliert, die Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm- und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, Sicherheitsdienstleistungen für das Ankunftszentrum Berlin zu vergeben. Die Leistungen stellen soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u. a. für die Sicherung und den Schutz des Ankunftszentrums verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge des Objekts kontrolliert, die Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm- und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden (Anlage 1 der Vertragsunterlagen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-16 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 200-486348
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.1.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.1.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin einmal um 6 Monate verlängert werden. Die Nutzung der Verlängerungsoption wird bis spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages vom Land Berlin angezeigt.
Zusätzliche Informationen:
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.1.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 1.1.2020, dies kann jedoch abweichen. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen hat der Sicherheitsdienstleister unverzüglich nach Zugang einer dahingehenden schriftlichen Aufforderung des Landes Berlin zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl.Wirt-124EU);
1) Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Name des Geschäftsführer, Geburtsort und -datum des Geschäftsführers, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1);
1) Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Name des Geschäftsführer, Geburtsort und -datum des Geschäftsführers, Telefon, Telefax, E-Mail, Internet, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1);
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl.Vordruck 1);
2) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als 6 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl.Vordruck 1);
3) Nachweis einer aktuell gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis (vgl. Vordruck 1);
4) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen.
4) Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO einholen.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise zur Eignung zu fordern. Ein entsprechender Nachweis kann etwa ein Bundeszentralregisterauszug sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
— Personenschäden: 2 500 000,00 EUR,
— Sach- und Vermögensschäden: 2 500 000,00 EUR,
— Schlüsselschäden: 500 000,00 EUR.
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen im Auftragsfall (vgl. Vordruck 1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen im Auftragsfall (vgl. Vordruck 1).
Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen;
2) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Vordruck 1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre benennen. Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/Objekte beziehen. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
1) Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre benennen. Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/Objekte beziehen. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
— Objekt (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
— Art des Objektes
— Nutzung des Objektes
— Größe des Objektes (Angabe in Brutto-Grundfläche)
— Auftragsgegenstand
— Anzahl des eingesetzten Personals
— Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr)
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage1 des Sicherheitsdienstleistungsvertrags [SV]) und im Sicherheitskonzept (Anlage 2 des SV) beschriebenen Aufgaben für den gesamten Leistungszeitraum angesehen),
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage1 des Sicherheitsdienstleistungsvertrags [SV]) und im Sicherheitskonzept (Anlage 2 des SV) beschriebenen Aufgaben für den gesamten Leistungszeitraum angesehen),
— Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (vgl.Vordruck 1).
2) Namentliche Benennung der Mitarbeiter, welche im Auftragsfall als Objektleitung verantwortlich sind (einschließlich Stellvertretung), mit Angaben:
— zur abgeschlossenen Berufsausbildung,
— zu den Berufserfahrungen im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation – bis zum Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung – (z. B. Messen, Großveranstaltungen, Einkaufszentren [exklusive Aus- und Fortbildungs- sowie Praktikumszeiträume]),
— zu den Berufserfahrungen im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation – bis zum Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung – (z. B. Messen, Großveranstaltungen, Einkaufszentren [exklusive Aus- und Fortbildungs- sowie Praktikumszeiträume]),
— tabellarische Darstellung, beginnend ab dem Zeitpunkt der bestandenen Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO*, in welchen Objekten und Zeiträumen (Angabe in Monaten [mindestens 36 Monate]) durchgehend diese Leitungsfunktion ausgeübt wurde. (Sollten diese Zeiträume außerhalb des Arbeitsverhältnisses mit Ihrem Unternehmen liegen, sind bitte Angaben zu dem damaligen Arbeitgeber zumachen. *Erläuterung zu den vergleichbaren Abschlüssen)
— tabellarische Darstellung, beginnend ab dem Zeitpunkt der bestandenen Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO*, in welchen Objekten und Zeiträumen (Angabe in Monaten [mindestens 36 Monate]) durchgehend diese Leitungsfunktion ausgeübt wurde. (Sollten diese Zeiträume außerhalb des Arbeitsverhältnisses mit Ihrem Unternehmen liegen, sind bitte Angaben zu dem damaligen Arbeitgeber zumachen. *Erläuterung zu den vergleichbaren Abschlüssen)
— zu absolvierten Fortbildungen (z. B. Erste-Hilfe-Kurs, Kurs zum Verhalten im Brandfall, Deeskalationstraining, Konfliktmanagement etc.) mit Angaben zum Zeitpunkt und Inhalt der Fortbildung und
— zu Deutschkenntnissen
Sowie Nachweis:
— Bei bisher nicht im Bewacherregister erfassten SMA die Mitteilung der nach § 1 BewachV zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 2 S. 3 BewachV über die erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten bzw. bei bereits im Bewacherregister erfassten SMA den Ausdruck der elektronischen Bestätigung der Anmeldung vom Bewacherregister sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten gem. § 16 Abs. 3 S. 2 BewachV,
— Bei bisher nicht im Bewacherregister erfassten SMA die Mitteilung der nach § 1 BewachV zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 2 S. 3 BewachV über die erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten bzw. bei bereits im Bewacherregister erfassten SMA den Ausdruck der elektronischen Bestätigung der Anmeldung vom Bewacherregister sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten gem. § 16 Abs. 3 S. 2 BewachV,
— des aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG in Kopie (nicht älter als 12 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung),
— der Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO oder eines anerkannten Nachweises gemäß § 12 BewachV i. V. m. § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV in Kopie,
— über die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Kopie (nicht älter als 5 Jahre),
— über den Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses in Kopie (nicht älter als 2 Jahre).
Jeweils für jeden dieser Mitarbeiter (vgl. Vordruck 1).
3) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt,
— Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Wach- und Sicherheitsdienst,
— Anzahl der weiblichen Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,
— Anzahl der Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung),
— Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO,
— Anzahl der Mitarbeiter mit Qualifikation zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 1).
4) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung, insbesondere Zertifizierungen o. Ä. (vgl. Vordruck 1);
5) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235 und Wirt-236).
Mindeststandards:
Zu 1.:
— mindestens 3 unterschiedliche Referenzen bezogen auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/Objekte,
— der Leistungszeitraum eines jeden Referenzobjektes muss mindestens neun Monate betragen. Nicht abgeschlossene Referenzobjekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden,
— der Leistungszeitraum eines jeden Referenzobjektes muss mindestens neun Monate betragen. Nicht abgeschlossene Referenzobjekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden,
— das Leistungsende darf nicht vor 2016 liegen.
Zu 2.:
— Bei bisher nicht im Bewacherregister erfassten SMA die Mitteilung der nach § 1 BewachV zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 2 S. 3 BewachV über die erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten bzw. bei bereits im Bewacherregister erfassten SMA den Ausdruck der elektronischen Bestätigung der Anmeldung vom Bewacherregister sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten gem. § 16 Abs. 3 S. 2 BewachV,
— Bei bisher nicht im Bewacherregister erfassten SMA die Mitteilung der nach § 1 BewachV zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 2 S. 3 BewachV über die erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten bzw. bei bereits im Bewacherregister erfassten SMA den Ausdruck der elektronischen Bestätigung der Anmeldung vom Bewacherregister sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten gem. § 16 Abs. 3 S. 2 BewachV,
— keine Einträge im erweiterten Führungszeugnis,
— Abgeschlossene Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO oder anerkannter Abschluss gemäß § 12 BewachV i. V. m. § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV,
— mindestens 36 Monate Berufserfahrung im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation – bis zum Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung – (z. B. Messen, Großveranstaltungen, Einkaufszentren [exklusive Aus- und Fortbildungs- sowie Praktikumszeiträume]),
— mindestens 36 Monate Berufserfahrung im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation – bis zum Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung – (z. B. Messen, Großveranstaltungen, Einkaufszentren [exklusive Aus- und Fortbildungs- sowie Praktikumszeiträume]),
— Qualifikation als Brandschutzhelfer (nicht älter als 5 Jahre),
— abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 2 Jahre),
— Deutschkenntnisse mindestens C 1.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen. Die Bieter haben insbesondere Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben und im Auftragsfall die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung einzuhalten. Der Auftraggeber macht hierüber hinaus – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfalls eine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters verlangen.
Siehe Vergabeunterlagen. Die Bieter haben insbesondere Eigenerklärungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben und im Auftragsfall die Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung einzuhalten. Der Auftraggeber macht hierüber hinaus – soweit relevant – von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV Gebrauch. Im Falle der Inanspruchnahme der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen der Bieter und der Eignungsverleiher daher im Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung gegebenenfalls eine entsprechende Haftungszusage von den Eignungsverleihern des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters verlangen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Vertretungsregelungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Geplanter Einsatz weiblicher Sicherheitskräfte
Konzept Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 60
1) Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers;
2) Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge, erweiterte Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Insbesondere beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Zustellung von erweiterten Führungszeugnissen etwa 2 Wochen (siehe https://service.berlin.de/dienstleistung/120926/). Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
2) Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen (bspw. Berufs- oder Handelsregisterauszüge, erweiterte Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge etc.) sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Insbesondere beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Zustellung von erweiterten Führungszeugnissen etwa 2 Wochen (siehe https://service.berlin.de/dienstleistung/120926/). Die Bieter haben die geforderten Nachweise rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantragen. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF)
Postort: Darwinstraße 14-18
Postleitzahl: 10589 Berlin
Quelle: OJS 2019/S 200-486348 (2019-10-14)
Ergänzende Angaben (2019-11-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Streifendienste📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das LAF Berlin
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-27 📅
Name: SGB Schutz & Sicherheit GmbH
Postanschrift: Schillerstraße 11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10625
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 10825
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Darwinstraße 14-18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Quelle: OJS 2020/S 036-085590 (2020-02-18)