Sicherheitsdienstleistungen für das Bayerische Landesamt für Steuern – Dienststelle München.
Der Auftrag umfasst die Bewachung des Objekts Sophienstraße 6/Arcostraße 2 für 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr mit einer Person und die Bewachung des Objekts Katharina von Bora Straße 6-8/Karlstraße 24 werktags von 5:30 Uhr bis 20:30 Uhr mit einer Person, jeweils mit Durchführung von Schließdiensten und Rundgängen in beiden Objekten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sicherheitsdienstleistungen für das Bayerische Landesamt für Steuern – Dienststelle München
2019SHA000006”
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Sicherheitsdienstleistungen für das Bayerische Landesamt für Steuern – Dienststelle München.
Der Auftrag umfasst die Bewachung des Objekts Sophienstraße...”
Kurze Beschreibung
Sicherheitsdienstleistungen für das Bayerische Landesamt für Steuern – Dienststelle München.
Der Auftrag umfasst die Bewachung des Objekts Sophienstraße 6/Arcostraße 2 für 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr mit einer Person und die Bewachung des Objekts Katharina von Bora Straße 6-8/Karlstraße 24 werktags von 5:30 Uhr bis 20:30 Uhr mit einer Person, jeweils mit Durchführung von Schließdiensten und Rundgängen in beiden Objekten.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Bewachung des Objekts Sophienstraße 6/Arcostraße 2 für 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr mit einer Person und die Bewachung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Bewachung des Objekts Sophienstraße 6/Arcostraße 2 für 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr mit einer Person und die Bewachung des Objekts Katharina von Bora Straße 6-8/Karlstraße 24 werktags von 5:30 Uhr bis 20:30 Uhr mit einer Person, jeweils mit Durchführung von Schließdiensten und Rundgängen in beiden Objekten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens am 30.4.2026.”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich je um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird und endet spätestens am 30.4.2026.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des durchschnittlichen Jahresumsatzes bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre in der eVergabe” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Beschäftigungszahlen der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre,
— Erlaubnis nach § 34a GewO,
— Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen:
Angabe einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Beschäftigungszahlen der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre,
— Erlaubnis nach § 34a GewO,
— Angabe von 3 vergleichbaren Referenzen:
Angabe einer vergleichbaren Referenz für Leistungen im Bereich „Besetzung einer Sicherheitszentrale“, die in den letzten höchstens 4 Jahren für mindestens 3 Monate am Stück erbracht wurde. Die Leistung ist vergleichbar, wenn die Besetzung und Betreuung der Sicherheitszentrale durchgehend 24 h mit mindestens 1 Person erbracht wurde.
Angabe von 2 weiteren vergleichbaren Referenzen für Leistungen im Bereich der Bewachungsdienstleistungen, die in den letzten höchstens 4 Jahren erbracht wurden.
Fehlende, unvollständige Angaben und nicht vergleichbare Referenzen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Eigenerklärung,
— Erklärung Struktur Bieter,
— Scientology-Schutzerklärung,
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Eigenerklärung,
— Erklärung Struktur Bieter,
— Scientology-Schutzerklärung,
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister,
— Geheimhaltungsvereinbarung,
— Verpflichtungserklärung sowie Führungszeugnisse der eingesetzten Mitarbeiter,
— Haftpflichtversicherung zu Beginn der Vertragsausführung.
Sofern ein Bewerber (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-17
10:00 📅
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 216-530531 (2019-11-07)
Ergänzende Angaben (2019-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Sicherheitsdienstleistungen für das Bayerische Landesamt für Steuern – Dienststelle München.
Der Auftrag umfasst die Bewachung des Objekts Sophienstraße...”
Kurze Beschreibung
Sicherheitsdienstleistungen für das Bayerische Landesamt für Steuern – Dienststelle München.
Der Auftrag umfasst die Bewachung des Objekts Sophienstraße 6/Arcostraße 2 für 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr mit einer Person und die Bewachung des Objekts Katharina von Bora Straße 6 – 8/Karlstraße 24 werktags von 05:30 Uhr bis 20:30 Uhr mit einer Person, jeweils mit Durchführung von Schließdiensten und Rundgängen in beiden Objekten.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 216-530531
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-12-17 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2019-12-19 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 17/12/2019
Ortszeit: 10:00
Neuer Wert
Text: Tag: 19/12/2019
Ortszeit: 12:00
Quelle: OJS 2019/S 244-601329 (2019-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Darstellungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 216-530531
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Sicherheitsdienstleistungen für das Bayerische Landesamt für Steuern – Dienststelle München”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Diamond Business Security GmbH & Co. KG
Postort: Emmering
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ebersberg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 039-092994 (2020-02-21)