Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre benennen. Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/ Objekte beziehen. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/ Beschreibungen zu machen:
— Objekt (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort),
— Art des Objektes,
— Nutzung des Objektes,
— Größe des Objektes (Angabe in Brutto-Grundfläche),
— Auftragsgegenstand,
— Anzahl des eingesetzten Personals,
— Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr) - Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage1 des Sicherheitsdienstleistungsvertrags [SV]) und im Sicherheitskonzept (Anlage 2 des SV) beschriebenen Aufgaben für den gesamten Leistungszeitraum angesehen),
— Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (vgl.Vordruck 1).
2) Namentliche Benennung der Mitarbeiter, welche im Auftragsfall als Objektleitung verantwortlich sind (ein-schließlich Stellvertretung), mit Angaben:
— zur abgeschlossenen Berufsausbildung,
— zu den Berufserfahrungen im Wachschutzgewerbe in leitender Funktion bei der Bewachung von bewohnten Objekten bzw. Objekten mit hoher Publikumsfluktuation – bis zum Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung – (z. B. Messen, Großveranstaltungen, Einkaufszentren [exklusive Aus- und Fortbildungs- sowie Praktikumszeiträume]),
— tabellarische Darstellung, beginnend ab dem Zeitpunkt der bestandenen Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO*, in welchen Objekten und Zeiträumen (Angabe in Monaten [mindestens 36 Monate]) durchgehend diese Leitungsfunktion ausgeübt wurde. (Sollten diese Zeiträume außerhalb des Arbeitsverhältnisses mit Ihrem Unternehmen liegen, sind bitte Angaben zu dem damaligen Arbeitgeber zu machen. *Erläuterung zu den vergleichbaren Abschlüssen)
— zu absolvierten Fortbildungen (z. B. Erste-Hilfe-Kurs, Kurs zum Verhalten im Brandfall, Deeskalationstraining, Konfliktmanagement etc.) mit Angaben zum Zeitpunkt und Inhalt der Fortbildung und
— zu Deutschkenntnissen
Sowie Nachweis:
— Bei bisher nicht im Bewacherregister erfassten SMA die Mitteilung der nach § 1 BewachV zuständigen Behörde nach § 16 Abs. 2 S. 3 BewachV über die erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten bzw. bei bereits im Bewacherregister erfassten SMA den Ausdruck der elektronischen Bestätigung der Anmeldung vom Bewacherregister sowie der zulässigen Einsatzmöglichkeiten gem. § 16 Abs. 3 S. 2 BewachV,
— des aktuellen erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG in Kopie (nicht älter als 12 Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung),
— der Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO oder eines anerkannten Nachweises gemäß § 12 BewachV i. V. m. § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV in Kopie,
— über die Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Kopie (nicht älter als 5 Jahre),
— über den Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses in Kopie (nicht älter als 2 Jahre).
Jeweils für jeden dieser Mitarbeiter (vgl. Vordruck 1).
3) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt,
— Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Wach- und Sicherheitsdienst,
— Anzahl der weiblichen Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,
— Anzahl der Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung),
— Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO,
— Anzahl der Mitarbeiter mit Qualifikation zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 1).
4) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung, insbesondere Zertifizierungen o. Ä.(vgl. Vordruck 1).
5) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235und Wirt-236).