Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept: Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 18:00 Uhr bis 05:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen. Bestreifung der weiteren zur Zeit 9 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von aktuell 20:00 bis 4:00 Uhr. Änderungen bezüglich der Objekte und Einsatzzeiten werden rechtzeitig durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Einsatzzeiten von 8 Stunden bewegen sich grundsätzlich innerhalb des Zeitraums von 17-4 Uhr (jahreszeitabhängig).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Streifendienste
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept:
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 18:00 Uhr bis 05:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 9 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von aktuell 20:00 bis 4:00 Uhr. Änderungen bezüglich der Objekte und Einsatzzeiten werden rechtzeitig durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Einsatzzeiten von 8 Stunden bewegen sich grundsätzlich innerhalb des Zeitraums von 17-4 Uhr (jahreszeitabhängig).
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept:
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 18:00 Uhr bis 05:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 9 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von aktuell 20:00 bis 4:00 Uhr. Änderungen bezüglich der Objekte und Einsatzzeiten werden rechtzeitig durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Einsatzzeiten von 8 Stunden bewegen sich grundsätzlich innerhalb des Zeitraums von 17-4 Uhr (jahreszeitabhängig).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Streifendienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Kreis Neuss
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – 3/F 57 Fachbereich Integration
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 2
Postleitzahl: 41539
Postort: Dormagen
Kontakt
Internetadresse: http://WWW.STADT-DORMAGEN.DE🌏
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Telefon: +49 2133/257547📞
Fax: +49 2133/257408 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E29339362🌏
Es wird darum gebeten, Bieterfragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Nachrichtendienst der Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de an die Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept:
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 18:00 Uhr bis 05:00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 9 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von aktuell 20:00 bis 4:00 Uhr. Änderungen bezüglich der Objekte und Einsatzzeiten werden rechtzeitig durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Einsatzzeiten von 8 Stunden bewegen sich grundsätzlich innerhalb des Zeitraums von 17-4 Uhr (jahreszeitabhängig).
Bestreifung der weiteren zur Zeit 9 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von aktuell 20:00 bis 4:00 Uhr. Änderungen bezüglich der Objekte und Einsatzzeiten werden rechtzeitig durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Einsatzzeiten von 8 Stunden bewegen sich grundsätzlich innerhalb des Zeitraums von 17-4 Uhr (jahreszeitabhängig).
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag soll für den Zeitraum 2.3.2020-1.9.2021 fest abgeschlossen werden. Darüber hinaus ist eine Verlängerungsoption bis 1.9.2022 zu unveränderten Konditionen vorgesehen.
Zusätzliche Informationen:
Es wird darum gebeten, Bieterfragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Nachrichtendienst der Vergabeplattform https://www.subreport-elvis.de an die Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen zu richten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 41539 Dormagen (Stadtgebiet)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung,
— Nachweis, dass alle Sicherheitskräfte die Voraussetzung nach § 34 a Abs. 1 a Gewerbeordnung erfüllen, d. h. Vorlage der Zuverlässigkeitsbescheinigungen des Ordnungsamtes sowie Nachweise über die erfolgte Sachkundeunterrichtung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— für alle Sicherheitskräfte ist bei Angebotsabgabe eine unterschriebene Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Eignung für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist. Hierfür ist der beigefügte Vordruck zu verwenden,
— für alle Sicherheitskräfte ist bei Angebotsabgabe eine unterschriebene Eigenerklärung vorzulegen, dass keine für die Eignung für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (z. B. Körperverletzungs-, Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist. Hierfür ist der beigefügte Vordruck zu verwenden,
— für alle Sicherheitskräfte ist – spätestens vor Vertragsabschluss – ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BRZG vorzulegen, das zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate ist,
— Nachweise, dass alle Sicherheitskräfte aktuell in Brandschutz und Erster Hilfe geschult sind. Der letzte Besuch der Schulungen in Brandschutz und Erster Hilfe darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen,
— für alle Sicherheitskräfte der mobilen Streife sowie für mindestens eine Sicherheitskraft pro Team des Welcome-Centers ist eine Sachkundeprüfung nachzuweisen,
— zumindest eine Sicherheitskraft mit arabischen Sprachkenntnissen ist vor Ort oder telefonisch erreichbar,
— das Unternehmen existiert seit mindestens 3 Jahren bzw. die Unternehmensführung kann auf Grund vorangegangener Tätigkeiten dreijährige Erfahrungen im Sicherheitsgewerbe in verantwortlicher Position nachweisen,
— das Unternehmen ist bei Bedarf in der Lage weibliches Sicherheitspersonal einzusetzen,
— das Unternehmen ist bei Bedarf in der Lage, den Sicherheitsdienst im Objekt „Welcome-Center“ mit einer Vorlaufzeit von 7 Werktagen auf 24 Stunden pro Tag auszuweiten,
— das Unternehmen hat einschlägige Erfahrungen in der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften sowie der mobilen Bestreifung. Hierüber sind jeweils mindestens 3 Referenzen vorzulegen, die sich auf einen Zeitraum beziehen, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Jahre her ist. Die Referenzen für die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften müssen folgende Angaben enthalten: Objekt mit Adresse, Leistungszeitraum, Sollbelegung der Unterkunft, Leistungsumfang (zeitlicher Umfang der Bewachung, Anzahl des eingesetzten Personals) und Kontaktdaten des Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Die Referenzen für die Durchführung von Streifendiensten müssen Angaben zu Art und Anzahl der bestreiften Objekte sowie der flächenmäßigen Reichweite, Leistungszeitraum, Leistungsumfang (zeitlicher Umfang der Bewachung, Anzahl des eingesetzten Personals) und Kontaktdaten des Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner Telefonnummer und E-Mail-Adresse) enthalten,
— das Unternehmen hat einschlägige Erfahrungen in der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften sowie der mobilen Bestreifung. Hierüber sind jeweils mindestens 3 Referenzen vorzulegen, die sich auf einen Zeitraum beziehen, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Jahre her ist. Die Referenzen für die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen an Gemeinschaftsunterkünften müssen folgende Angaben enthalten: Objekt mit Adresse, Leistungszeitraum, Sollbelegung der Unterkunft, Leistungsumfang (zeitlicher Umfang der Bewachung, Anzahl des eingesetzten Personals) und Kontaktdaten des Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Die Referenzen für die Durchführung von Streifendiensten müssen Angaben zu Art und Anzahl der bestreiften Objekte sowie der flächenmäßigen Reichweite, Leistungszeitraum, Leistungsumfang (zeitlicher Umfang der Bewachung, Anzahl des eingesetzten Personals) und Kontaktdaten des Auftraggebers (mit Anschrift, Ansprechpartner Telefonnummer und E-Mail-Adresse) enthalten,
— es wird ausschließlich Personal des auftragnehmenden Sicherheitsunternehmens eingesetzt, der Einsatz von Subunternehmen ist grundsätzlich ausgeschlossen,
— personal, welches seitens des Unternehmens zur Probearbeit eingesetzt wird, darf lediglich zusätzlich eingesetzt und nicht abgerechnet werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Sicherheitsdienstleistungen eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen und zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in folgender Höhe besteht:
— für Personenschäden: 2 000 000,00 EUR pro Person,
— für Sachschäden: 1 000 000,00 EUR (Ausnahme: (Einbruchs-)Diebstahl und Unwetterschäden).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Paul-Wierich-Platz 1
41539 Dormagen, Historisches Rathaus, 2. OG,
Zimmer 2.05a
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: www.subreport.de/. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen,deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg.geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen,deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg.geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg.
Erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
Erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Zuschlagskriterien Das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien erhält den Zuschlag:
Angebotspreis Grundangebot: 70 Punkte Konzept: 30 Punkte (davon: Sicherheit: 15 P., Fortbildung/Schulung: 5 P., Personal u. Vertretung: 5 P., Beschwerdemanagement: 5 P.) Bei allen Kriterien können jeweils maximal 3 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktezahl wird mit der Gewichtung multipliziert. Insgesamt können also maximal 300 Punkte erzielt werden.
Angebotspreis Grundangebot: 70 Punkte Konzept: 30 Punkte (davon: Sicherheit: 15 P., Fortbildung/Schulung: 5 P., Personal u. Vertretung: 5 P., Beschwerdemanagement: 5 P.) Bei allen Kriterien können jeweils maximal 3 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktezahl wird mit der Gewichtung multipliziert. Insgesamt können also maximal 300 Punkte erzielt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB).
Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB):
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB),
— der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB),
— ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3GWB),
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe den Antrag unzulässig machen:
— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr.1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr.2 GWB),
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr.3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – F 10/30 Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Postort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Telefon: +49 2133257-547📞
E-Mail: vergabe@stadt-dormagen.de📧
Fax: +49 2133257-408 📠
Internetadresse: https://www.dormagen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 214-525719 (2019-11-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept:
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 18.00 Uhr bis 5.00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 9 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von aktuell 20.00 bis 4.00 Uhr. Änderungen bezüglich der Objekte und Einsatzzeiten werden rechtzeitig durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Einsatzzeiten von 8 Stunden bewegen sich grundsätzlich innerhalb des Zeitraums von 17 – 4 Uhr (jahreszeitabhängig).
Die Stadt Dormagen beabsichtigt die Vergabe des Sicherheitsdienstes an Übergangswohnheimen und Obdachlosenunterkünften nach folgendem Konzept:
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 18.00 Uhr bis 5.00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 9 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von aktuell 20.00 bis 4.00 Uhr. Änderungen bezüglich der Objekte und Einsatzzeiten werden rechtzeitig durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Einsatzzeiten von 8 Stunden bewegen sich grundsätzlich innerhalb des Zeitraums von 17 – 4 Uhr (jahreszeitabhängig).
Gesamtwert des Auftrags: 509010.46 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dormagen – Der Bürgermeister – 3 / F 57 Fachbereich Integration
Postanschrift: Paul-Wierich-Platz 1
Kontakt
Internetadresse: https://dormagen.de/🌏
Bewachung des „Welcome-Center“, Kieler Straße 15-21, 41540 Dormagen durch 2 deutschsprachige Sicherheitskräfte gleichzeitig in der Zeit von 18.00 Uhr bis 5.00 Uhr bei einer Sollbelegung von 135 Personen.
Bestreifung der weiteren zur Zeit 9 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von aktuell 20.00 bis 4.00 Uhr. Änderungen bezüglich der Objekte und Einsatzzeiten werden rechtzeitig durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Einsatzzeiten von 8 Stunden bewegen sich grundsätzlich innerhalb des Zeitraums von 17 – 4 Uhr (jahreszeitabhängig).
Bestreifung der weiteren zur Zeit 9 Übergangswohnheime und Obdachlosenunterkünfte im Stadtgebiet Dormagen sowie weiterer Schwerpunkte wie z. B. Bahnhofsumfeld im mobilen Streifendienst mit 2 Sicherheitskräften gleichzeitig nach Vorgabe und Absprache mit dem Auftraggeber von aktuell 20.00 bis 4.00 Uhr. Änderungen bezüglich der Objekte und Einsatzzeiten werden rechtzeitig durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Einsatzzeiten von 8 Stunden bewegen sich grundsätzlich innerhalb des Zeitraums von 17 – 4 Uhr (jahreszeitabhängig).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dormagen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-16 📅
Name: S.W.S. Schnock GmbH
Postort: Neuss
Land: Deutschland 🇩🇪 Rhein-Kreis Neuss
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 509010.46 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Dormagen – F 10/30 – Z. SUB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
Internetadresse: https://www.brd.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB). Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB): Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§160 I GWB). Eine Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen(§ 163 I GWB). Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II GWB): Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
— Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB).
— Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S.2 GWB).
— Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§ 161 I S.3GWB).
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt.
— Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB).
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB).
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 III Nr. 4 GWB).