Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen
100967
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Kurze Beschreibung: Sicherheitsdienstleistungen für die TH Köln.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2841176.47 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Streifendienste📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Leverkusen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“TH Köln, Campus Deutz
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Zum Campus Köln-Deutz gehören folgende Gebäude:
Betzdorfer Str. 2, 50679 Köln
Schanzenstr. 28, 51063...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
TH Köln, Campus Deutz
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Zum Campus Köln-Deutz gehören folgende Gebäude:
Betzdorfer Str. 2, 50679 Köln
Schanzenstr. 28, 51063 Köln
Werkstättenstr. 39, 51379 Leverkusen …
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Beschreibung der Beschaffung:
“Pförtner-, Service-, Wachdienstleistungen und Objektschutz (PSWO) am Campus Köln-Deutz.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1932773.11 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die TH Köln kann bei Vorliegen von Leistungsstörungen die Erfüllung des Vertrages durch einen Dritten sicherstellen. Hierzu kann sie auch einen...”
Zusätzliche Informationen
Die TH Köln kann bei Vorliegen von Leistungsstörungen die Erfüllung des Vertrages durch einen Dritten sicherstellen. Hierzu kann sie auch einen Auftragnehmer eines anderen Campus im Wege der Ersatzvornahme beauftragen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Pförtner-, Service-, Wachdienstleistungen und Objektschutz (PSWO) am Campus Köln-Südstadt.” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 554621.85 💰
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Oberbergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“TH Köln, Campus Gummersbach
Steinmüllerallee 1
51643 Gummersbach
Zum Campus Gummersbach gehören folgende Gebäude:
Steinmüllerallee 1, 51643...”
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Beschreibung der Beschaffung:
“Pförtner-, Service-, Wachdienstleistungen und Objektschutz (PSWO) am Campus Gummersbach.” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 353781.51 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Vergabeunterlagen dort Dokument Leistungsbeschreibung Ziffer 2.3 Anforderungen an die Eignung des Bieters” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat eine aussagefähige Unternehmensdarstellung (inkl. Firmensitz, Rechtsform, Umsatzentwicklung der letzten 2 Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahl,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat eine aussagefähige Unternehmensdarstellung (inkl. Firmensitz, Rechtsform, Umsatzentwicklung der letzten 2 Geschäftsjahre, Mitarbeiterzahl, Name der geplanten Einsatzleitung, Nachweis Versicherung) beizufügen. Bitte nutzen Sie hierfür die Anlage Unternehmensdarstellung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Der Bieter legt mit seinem Angebot ein Nachweis gemäß § 34a GewO vor,
— für die geplante Einsatzleitung je Los legt der Bieter mit seinem Angebot einen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Der Bieter legt mit seinem Angebot ein Nachweis gemäß § 34a GewO vor,
— für die geplante Einsatzleitung je Los legt der Bieter mit seinem Angebot einen Nachweis „IHK-geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit“ vor,
— der Bieter legt mit seinem Angebot mindestens 3 aussagekräftige Referenzen aus den letzten 3 Jahre vor (max. 6), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Er gibt hierbei den Namen des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Vertragszeitraum, Auftragsvolumen und eine kurze Auftragsbeschreibung an. Die entsprechenden Verträge laufen zum Zeitpunkt der Angebotsfrist bereits seit mindestens neun Monaten und sind aktuell noch aktiv. Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt. Die Nichtvorlage von 3 entsprechenden Referenzen (Anlage Referenzliste) bei Angebotseinreichung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zur Referenz:
— der Vertragszeitraum der Referenz begann spätestens am 1.9.2018 und zum 1.6.2019 noch nicht ausgelaufen,
— für jede Referenz muss ein...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zur Referenz:
— der Vertragszeitraum der Referenz begann spätestens am 1.9.2018 und zum 1.6.2019 noch nicht ausgelaufen,
— für jede Referenz muss ein aussagefähiger, erreichbarer Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber benannt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Ortsbesichtigung am
Montag, 29.4.2019, 13.30 bis 15.30 Uhr (Campus Deutz)
Montag, 29.4.2019, 8.00 bis 11.00 Uhr (Campus Südstadt)
Freitag, 3.5.2019, 9.00...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Ortsbesichtigung am
Montag, 29.4.2019, 13.30 bis 15.30 Uhr (Campus Deutz)
Montag, 29.4.2019, 8.00 bis 11.00 Uhr (Campus Südstadt)
Freitag, 3.5.2019, 9.00 bis 11.00 Uhr
Zwingend erforderlich. Die Nichtvorlage des Protokolls
Der Ortsbesichtigung (Anlage 4) bei Angebotseinreichung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-28
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-28
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Köln
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen!
“1) Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die...”
1) Unter der Internetadresse http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Unterlagen sowie die Formblätter zum Vergabeverfahren kostenlos herunterladen und bis zum 22.5.2019 um 12.00 Uhr Fragen an die Vergabestelle senden sowie die Antworten (innerhalb von 3 Arbeitstagen) oder ggf. Ergänzungen der Vergabestelle einsehen;
2) Das Angebot und alle vom Bieter abzugebenden Unterlagen/Erklärungen müssen im Original von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung der unterzeichnenden Person ist mit dem Angebot nachzuweisen. Soweit sich die Vertretungsberechtigung der Unterzeichnenden Person nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist mit dem Angebot eine Originalvollmacht vorzulegen, die von einer Person unterzeichnet ist, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem derartigen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o. ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen;
3) Bietergemeinschaften haben zusammen mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, die folgende Punkte enthalten muss:
— Mitglieder der Bietergemeinschaft,
— Benennung eines Mitglieds, das die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt,
— Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber.
Hinweis:
Hierzu ist das Formblatt „Erklärungen“ (Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung) zu verwenden. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d. h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden.
Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
Hierzu hat der Dritte das Formblatt „Erklärungen“
a) Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe und
b) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
Zu verwenden und nach Maßgabe der vorgenannten Anforderungen an den Nachweis der rechtswirksamen Unterschrift zu unterzeichnen.
4) Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften des GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UYPMD
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3045📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3045📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏
Quelle: OJS 2019/S 082-194509 (2019-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Hochschule Köln
Kontaktperson: Team Einkauf
Telefon: +49 22182753963📞
URL: http://www.th-koeln.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen
VG 100967
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 300 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen am Campus Köln-Deutz
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Campus Köln-Deutz
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Schanzenstr. 28
51063 Köln
Werkstättenstr. 39
51379 Leverkusen (voraussichtlich ab 2020)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Pförtner-, Service-, Wachdienstleistungen und Objektschutz am Campus Köln-Deutz.” Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen am Campus Köln-Südstadt
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Campus Köln-Südstadt:
Claudiusstr. 1
50678 Köln
Ubierring 40
50678 Köln
Ubierring 48
50678 Köln”
Beschreibung der Beschaffung:
“Pförtner-, Service-, Wachdienstleistungen und Objektschutz am Campus Köln-Südstadt.” Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen am Campus Gummersbach
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Campus Gummersbach
Steinmüllerallee 1
51643 Gummersbach
Steinmüllerallee 6
51643 Gummersbach”
Beschreibung der Beschaffung:
“Pförtner-, Service-, Wachdienstleistungen und Objektschutz am Campus Gummersbach.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 082-194509
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 100967
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Sicherheitsdienstleistungen Campus Deutz
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Radtke-Sicherheit
Postanschrift: Haus Sülz 8
Postort: Lohmar
Postleitzahl: 53797
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22059013951📞
E-Mail: info@radtke-sicherheit.de📧
Fax: +49 22059013952 📠
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://radtke-sicherheit.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 933 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 165930.46
Höchstes Angebot: 193006.20
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Anteil und Wert sind unbekannt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Sicherheitsdienstleistungen Campus Südstadt
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schutzschild Bewachungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Rudolfplatz 12
Postort: Köln
Postleitzahl: 50674
Telefon: +49 22198865727📞
E-Mail: info@schutzschild.de📧
Fax: +49 22198865728 📠
URL: https://www.schutzschild.de/🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 555 555 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 138958.51
Höchstes Angebot: 149279.02
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Sicherheitsdienstleistungen Campus Gummersbach
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: R. S. D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG
Postanschrift: Charlottenstraße 61
Postleitzahl: 51149
Telefon: +49 2203/297460📞
E-Mail: emonds@rsd-security.com📧
Fax: +49 2203/2974615 📠
Region: Oberbergischer Kreis🏙️
URL: https://rsd-sicherheit.de/🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 354 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 46894.60
Höchstes Angebot: 63954.17
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2019/S 147-362346 (2019-07-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pforten- und Empfangsdienst am Campus Südstadt
Produkte/Dienstleistungen: Empfangsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Pforten- und Empfangsdienst in der Pausenzeit der festangestellten Pförtner am Campus Südstadt.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 64 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln, Campus Südstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Pforten- und Empfangsdienst in der Pausenzeit der festangestellten Pförtner am Campus Südstadt.”
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten, die unter den strengen Bedingungen der Richtlinie bestellt wurden
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“§ 132 Abs.2 Nr. 1 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit)
In den ursprünglichen Vergabeunterlagen sind klare, genaue und eindeutig formulierte...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
§ 132 Abs.2 Nr. 1 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit)
In den ursprünglichen Vergabeunterlagen sind klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln oder Optionen vorgesehen, die Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen enhalten. Der Gesamtcharkter des Auftrags verändert sich durch die Auftragsänderung nicht. Der Wert des Änderungsauftrages übersteigt den in den ursprünglichen Vergabeunterlagen festgelegten Umfang für die Option nicht.
Auftragsvergabe
Titel:
“Pforten- und Empfangsersatzdienst während der Pausenzeiten der festangestellten Pförtner am Campus Südstadt”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
URL: www.schutzschild.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 64 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 64 000 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Art und Umfang sind unbekannt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Quelle: OJS 2020/S 123-302078 (2020-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schließdienstleistungen
Kurze Beschreibung: Schließdienstleistungen im Gebäude Gustav-Heinemann-Ufer 54 am Campus Südstadt.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 39 083 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Schließdienstleistungen im Gebäude Gustav-Heinemann-Ufer 54 am Campus Südstadt.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit)
Die ursprünglichen Vergabeunterlagen enthalten klare, genaue und eindeutig...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB (Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit)
Die ursprünglichen Vergabeunterlagen enthalten klare, genaue und eindeutig formulierte Überprüfungsklauseln oder Optionen mit Angaben zu Art, Umfang und Voraussetzungen möglicher Auftragsänderungen. Der Gesamtcharkter des Auftrags verändert sich durch die Auftragsänderung nicht.
Der Umfang der formulierten Optionen wird mit dem Wert der Auftragsänderung nicht überschritten.
Auftragsvergabe
Titel: Schließdienstleistung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-07 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 39 083 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 39 083 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland — c/o Bezirksregierung Köln
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes — jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss -geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland — c/o Bezirksregierung Köln
Quelle: OJS 2020/S 123-302088 (2020-06-25)