Sicherheitsdienstleistungen im Streifengang mit einem städtischen Mitarbeiter. Der private Sicherheitsdienst soll den städtischen Mitarbeiter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Sinne des § 113 StGB unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen
2019-028
Produkte/Dienstleistungen: Streifendienste📦
Kurze Beschreibung:
“Sicherheitsdienstleistungen im Streifengang mit einem städtischen Mitarbeiter. Der private Sicherheitsdienst soll den städtischen Mitarbeiter bei der...”
Kurze Beschreibung
Sicherheitsdienstleistungen im Streifengang mit einem städtischen Mitarbeiter. Der private Sicherheitsdienst soll den städtischen Mitarbeiter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Sinne des § 113 StGB unterstützen.
1️⃣
Ort der Leistung: Viersen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Willich
Der Bürgermeister Hauptstraße 6
47877 Willich
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherheitsdienstleistungen im Streifengang mit einem städtischen Mitarbeiter. Der private Sicherheitsdienst soll den städtischen Mitarbeiter bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Sicherheitsdienstleistungen im Streifengang mit einem städtischen Mitarbeiter. Der private Sicherheitsdienst soll den städtischen Mitarbeiter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Sinne des § 113 StGB unterstützen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag über die Sicherheitsdienstleistung umfasst einen Zeitraum von 3 Jahren mit der Option, den Vertrag um ein Jahr auf insgesamt 4 Jahre zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 a GewO und Vorlage der Sachkundeprüfung.
Nachweis des Bestehens einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-21
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Willich
Zentrale Vergabestelle
Hauptstraße 6
47877 Willich
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei der Eröffnung der Angebote sind nur Bedienstete der Stadt Willich zugelassen.”
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDNYUSZ
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3045📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB. dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 077-183527 (2019-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitsdienstleistungen
2019-028-1
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 164085.12 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Willich, Der Bürgermeister
Hauptstraße 6
47877 Willich
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 077-183527
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Sicherheitsdienstleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Winkels Service Gesellschaft mbH
Postort: Geldern
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Kleve🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 164085.12 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDNYQZU
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB. dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 155-383358 (2019-08-09)