Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Fortsetzung Mindestanforderungen für den Zuschlag (Zuschlags- bzw. Bewertungskriterien)
— je Nachweis, dass die Sicherheitsmitarbeiter einzusetzenden Mitarbeiter(innen) sowie diejenigen übrigen Mitarbeiter, die Informationen aus dem künftigen Vertragsverhältnis erlangen werden, weder für ein Verbrechen noch ein Vergehen zu einer rechtskräftigen Strafe verurteilt wurden, noch ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen diese eingeleitet wurde,
— je Deutschkenntnisse Muttersprachler(in) oder mindestens Niveaustufe C1 und
— für das während der Tagschichten und für die Veranstaltungssicherung eingesetzte Fachpersonal je Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
— weitere Anforderungen an das Personal unter h) „Einsatzkonzept“,
— je Nachweis, dass die Sicherheitsmitarbeiter zur Verschwiegenheit zu allen im Zusammenhang mit der Durchführung der unter a) genannten Leistungen bekannt gewordenen Informationen, auch nach dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis verpflichtet sind. (Ausschlusskriterium) (Ausreichend ist ein Nachweis über arbeitsvertragliche Regelungen).
Über jedes Kriterium (ohne Ausbildungsnachweis) sind für jeden einzusetzenden Mitarbeiter mindestens 1 Referenz, nicht älter als 3 Jahre, zu benennen.
Nachweis:
Eigenerklärung und Einsatzkonzept (vgl. h)); auf Nachforderung:
— Referenzschreiben,
— Zeugnisse,
— Urkunden,
— Zertifikate und Lebensläufe,
— Erklärungen der Mitarbeiter,
— Auszug aus dem Bundeszentralregister oder vergleichbare Dokumente.
g) Massnahmen zur Qualitätssicherung:
Der Wirtschaftsteilnehmer muss über folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Ziffern 4.5 bis 4.8 DIN 772200-1:2017) verfügen (Ausschlusskriterium):
Beschwerdemanagement
Der Wirtschaftsteilnehmer hat ein dokumentiertes Verfahren zur Annahme und zum Umgang mit Kundenbeschwerden nachzuweisen, zum Beispiel auf Grundlage der DIN EN ISO 9001.
Qualitätsmanagement
Der Wirtschaftsteilnehmer muss ein Qualitätsmanagementsystem vorweisen, zum Beispiel auf Grundlage der DIN EN ISO 9001. Ein gleichbleibend hoher Qualitätsstandard ist durch regelmäßige Audits sicherzustellen. Darüber hinaus ist die Durchführung regelmäßiger institutionalisierter Besprechungen erforderlich, um die Qualität der innerbetrieblichen Kommunikation sicherzustellen.
Risikomanagement
Der Wirtschaftsteilnehmer muss den Nachweis erbringen, dass vorhandene wesentliche Risiken im Hinblick auf seine betrieblichen Prozesse und Verfahren sowie hierzu eingesetzter Technologien erkannt und gehandhabt werden, zum Beispiel auf Grundlage der DIN EN ISO 9001. Dabei sind insbesondere die kritischen Prozesse zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung festzulegen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Wirtschaftsteilnehmer muss den Nachweis erbringen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz organisiert ist.
Nachweis:
Eigenerklärung und Einsatzkonzept (vgl. h)); auf Nachforderung:
— aktuell gültige Zertifikate über die Auditierung.
h) Einsatzkonzept:
Der Wirtschaftsteilnehmer muss ein Einsatzkonzept mit folgenden Inhalten vorlegen (Ausschlusskriterium):
— Inhalte des Einsatzkonzepts gemäß Ziffer 3.22 DIN 77200-1,
— Darstellung von:
—— Beschwerdemanagement,
—— Qualitätsmanagement,
—— Risikomanagement,
—— Arbeits- und Gesundheitsschutz,
—— Mitarbeiterfortbildung,
— ein Organigramm, aus dem der strukturelle Aufbau seiner Organisation ersichtlich ist,
— Stellenbeschreibungen für die Führungskräfte,
— Darstellung, dass zur Durchführung der unter a) genannten Leistungen angestelltes Personal beschäftigt wird, das mindestens folgende Kriterien erfüllt:
—— ständiger Wohnsitz in den Staaten der EU, EFTA bzw. UK,
—— der unter b) und f) geforderten Sprachanforderungen,
—— der unter b) und f) geforderten übrigen beruflichen Qualifikationsanforderungen.
Nachweis:
Personaleinsatzkonzept und Einsatzkonzept gem. Ziffer 3.22 DIN 77200-1, auf Nachforderung:
— Zertifikate & Urkunden,
— Mitarbeitererklärungen.