Text
— Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung bei Angebotsabgabe über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2017, 2016 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2018 noch nicht festgestellt sind, für die Geschäftsjahre 2017, 2016, 2015)),
— Jahresabschlüsse (nach separater Aufforderung vor Zuschlagserteilung),
— Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen je Schadenfall bzw. eine Erklärung eine solche Versicherung im Auftragsfall abzuschließen:
— für Sachschäden 5 000 000,00 EUR,
— für Personenschäden 5 000 000,00 EUR,
— für reine Vermögensschäden 1 000 000,00 EUR,
— für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 250 000,00 EUR,
— für das Abhandenkommen bewachter Sachen 1 000 000,00 EUR,
— für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes 650 000,00 EUR,
— für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250 000,00 EUR,
— für Umwelthaftpflichtschäden 2 500 000,00 EUR,
— für Forderungen von Arbeitnehmern auf Zahlung des Differenzlohns zum Lohn aus dem Mindestlohngesetz 100 000,00 EUR.
Weiter erklärt der Bieter, dass die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mind. auf das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist.
— Versicherungsnachweis (nach separater Aufforderung nach dem Zuschlag).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
— Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung bei Angebotsabgabe über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2018, 2017, 2016 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2018 noch nicht festgestellt sind, für die Geschäftsjahre 2017, 2016, 2015)),
— Jahresabschlüsse (nach separater Aufforderung vor Zuschlagserteilung),
— Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindesthöhen je Schadenfall bzw. eine Erklärung eine solche Versicherung im Auftragsfall abzuschließen:
— für Sachschäden 5 000 000,00 EUR,
— für Personenschäden 5 000 000,00 EUR,
— für reine Vermögensschäden 1 000 000,00 EUR,
— für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 250 000,00 EUR,
— für das Abhandenkommen bewachter Sachen 1 000 000,00 EUR,
— für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes 650 000,00 EUR,
— für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250 000,00 EUR,
— für Umwelthaftpflichtschäden 2 500 000,00 EUR,
— für Forderungen von Arbeitnehmern auf Zahlung des Differenzlohns zum Lohn aus dem Mindestlohngesetz 100.000,00 EUR.
Weiter erklärt der Bieter, dass die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mind. auf das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist.
— Versicherungsnachweis (nach separater Aufforderung nach dem Zuschlag).