Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, “Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau. Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50l, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz. Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 - Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Referenznummer: FMZ-2019-148
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, “Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50l, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 - Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, “Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50l, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 - Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-11-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-19 📅
Datum des Beginns: 2020-01-20 📅
Datum des Endes: 2022-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 223-547108
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, “Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, “Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50l, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 - Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 - Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2 + 650,00.
Die abgefragten Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr.15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“.
Die abgefragten Leistungen beinhalten alle Grundleistungen:
— während der Planung der Ausführung (AHO Nr.15,Kapitel II, Nr1.1),
— während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr.15, Kapitel II, Nr1.2).
Es ist eine Dokumentation der zur Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung gemäß beigefügter Mustervorlage (Anlage 3) zu erstellen.
Dabei ist die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend der Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung entsprechend nachfolgend angeführten Hinweisen zu ergänzen und anzupassen.
Mit der Unterlage/Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheitsgesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Mit der Unterlage/Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheitsgesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister/Staumeister) vorzubereiten.
Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zukünftigen Betreiber zu führen.
Übersicht Leistungsumfang:
A) Grundleistungen:
Grundleistungen während der Planung der Ausführung
— Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahme,
— Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes,
— Zusammenstellen der Unterlage (entsprechend Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung),
— Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV.
Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens:
— Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
— Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei
Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV:
— Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. § 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV),
— Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten.
Nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen:
— Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Planes und der Unterlage,
— Organisieren des Zusammenwirken der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
— Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung),
— Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen,
— Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise
Dokumentation.
B) Besondere und zusätzliche Leistungen:
— Anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen,
— zusätzlicher Koordinationsaufwand in der Ausführungsplanung,
— Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen,
— Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle,
— Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren,
— Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und der Leistungsbeschreibung entsprechend
Mustervorlage.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.-Nr. 100710052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Chemnitz-Harthau
Deutschland
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung anzugeben. Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen. Die Deckungsumme für Sachschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o. g. Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung anzugeben. Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen. Die Deckungsumme für Sachschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o. g. Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angabe der zur Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter bezogen auf den ausgeschriebenen Fachbereich;
b) Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung Projektleiter (PL) und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation, des stellvertretenden Projektleiter (stellv. PL)und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation.
b) Angabe der Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung Projektleiter (PL) und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation, des stellvertretenden Projektleiter (stellv. PL)und Nachweis seiner beruflichen Qualifikation.
Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter: Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Studiengang, sowie gültiges Zertifikat für eine SiGeKo-Schulung.
Der Bieter muss für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter jeweils 2 Referenzen im Bereich Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung mit Angabe der Herstellkosten, des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraums sowie des entsprechenden Ansprechpartners für die Referenzen benennen. Hier sind z. Bsp. auch Urlaubsvertretungen zu berücksichtigen.
Der Bieter muss für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter jeweils 2 Referenzen im Bereich Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung mit Angabe der Herstellkosten, des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraums sowie des entsprechenden Ansprechpartners für die Referenzen benennen. Hier sind z. Bsp. auch Urlaubsvertretungen zu berücksichtigen.
Die Referenzen für den PL und den stellv. PL können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden, sofern beide Personen am Fachbereich beteiligt waren.
Die Referenzen müssen für abgeschlossene Bauvorhaben vorgelegt werden, die nach dem 1.1.2010 fertig gestellt worden sind.
Es ist für jede Referenz das „Deckblatt für Referenzobjekte“ zu verwenden!
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter: Nachweis abgeschlossener Diplom- oder Masterstudiengang im Bereich Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Studiengang, sowie gültiges Zertifikat für eine SiGeKo-Schulung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau
Rauenstein 6 A
09514 Pockau-Lengefeld
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 223-547108 (2019-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50l, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 - Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die in dem geplanten Abschnitt umzusetzenden Maßnahmen beinhalten aus dem oben genannten HWSK 27 die Maßnahme M 3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau.
Der Planungsbereich ist in die Maßnahmenabschnitte M3.40l, M3.50l, M3.60l und M3.70l, sowie M3.100r und M3.110r aufgeteilt. Der Buchstabe „r“ bezeichnet die Ausführung rechtsufrig und der Buchstabe „l“ linksufrig in Fließrichtung der Würschnitz.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 - Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Gesamtwert des Auftrags: 17557.51 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau hat im Ergebnis der Hochwasserschutzkonzeption Nr. 27, „Mulden und Weiße Elster im Regierungsbezirk Chemnitz, Los 3, Chemnitz mit Würschnitz und Zwönitz“, zur Umsetzung des festgelegten Schutzzieles verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen geplant.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 - Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Die Gesamtmaßnahme M3 erstreckt sich auf einer Länge von ca. 500 m links- und rechts der Würschnitz. Beginn der Maßnahme ist unterstrom unterhalb der Brücke Bw6 - Hedwigstraße ca. Höhe Fluss-km 2+161,00 und endet parallel zum Spinnereiweg ca. bei Fluss-km 2+650,00.
Die Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellV gemäß AHO – Heft Nr. 15, Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand: März 2011, erarbeitet von der AHO – Fachkommission „Baustellenverordnung“.
Die Leistungen beinhalten alle Grundleistungen:
— während der Planung der Ausführung (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr. 1.1),
— während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr. 1.2).
Mit der Unterlage/Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
Mit der Unterlage/Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert.
A) Grundleistungen
Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens
— Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung,
— Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV,
— Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II BaustellV,
— Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen,
— Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise Dokumentation.
B) Besondere und zusätzliche Leistungen
— Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und der Leistungsbeschreibung entsprechend Mustervorlage.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr.100710052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz-Harthau, DE
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-27 📅
Name: Ingenieurbüro Carsten Meyer
Postanschrift: Geyersdorfer Straße 9a
Postort: Königswalde
Postleitzahl: 09471
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ib-carsten-meyer@gmx.de📧
Land: Erzgebirgskreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 17557.51 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 025-057220 (2020-02-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 17557.51 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367-3100📞
Fax: +49 37367-310130 📠
Die Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellVO gemäß AHO - Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand März 2011, erarbeitet von der AHO Fachkommission "Baustellenverordnung".
Die Leistungen beinhalten die Grundleistungen:
- während der Planung der Ausführung (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.1)
- während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.2)
- Besondere Leistungen. anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen, zusätzlicher Koordinierungsaufwand in der Ausführungsplanung, Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen, Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle, Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren, Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung
- Besondere Leistungen. anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen, zusätzlicher Koordinierungsaufwand in der Ausführungsplanung, Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen, Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle, Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren, Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2014-2020, FV-Reg.-Nr.100710052
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 164-467120 (2022-08-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 17557.51 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 17557.51 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 17557.51 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14, NTV03
Referenznummer: 4500136991
Kurze Beschreibung: SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit📦
Kennung der EU-Mittel: FV-Reg.-Nr.: 102097052
Beschreibung
Interne Kennung: 4500136723
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14, NTV 03
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
Postleitzahl: 09235
Stadt: Burkhardtsdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 4500136723
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-09 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in
Burkhardtsdorf M 1.14
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 9832.2 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV03
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Carsten Meyer
Nationale Registrierungsnummer: DE 233497331
Postanschrift: Geyersdorfer Straße 9a
Postleitzahl: 09471
Postort: Königswalde
Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ib-carsten-meyer@gmx.de📧
Telefon: +493733429909📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367 310 100📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +49 3419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160
GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160
GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §
135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-29+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu §132
GWB, Abs.2; Nr. 2a und b. Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an
der Zwönitz in Burkhardtsdorf erfolgt der Bau neuer Hochwasserschutzmaßnahmen (HWSM)
zusammen mit dem zugehörigen Zentrallager für die hierfür notwendige Pumpentechnik auf
Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) der Landesdirektion Sachsen vom
08.02.2013. Durch den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators soll
sichergestellt werden, dass bei der Bauausführung die Unfallverhütungsvorschriften und die
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beachtet und deren Einhaltung überwacht
werden. Gemäß § 3 der BaustellVO ist die Ausführung der geplanten
Hochwasserschutzmaßnahmen im Maßnahmeabschnitt M 1.14, aufgrund der Spezifikation
mehrere parallel auszuführender Bauleistungen i. V. m. der Anzahl des Personals auf der
Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) vorgeschrieben Veranlassung
zur Einreichung des Nachtragsangebotes Nr. 2 (Honorarfortschreibung) zum Auftrag Nr.
4500136723 für Leistungen des Koordinators ist das Hinzukommen von 2 Bauwerken deren
baulicher Umfang zum Zeitpunkt der Leistungsabfrage des SiGe Angebotes noch nicht final
feststand. Dabei handelt es sich um die VGE D - Pumpwerk am Bau-Km 18+226 und das
Zentrallager für die Pumpentechnik des Hochwasserschutzabschnittes.
Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu §132
GWB, Abs.2; Nr. 2a und b. Im Rahmen der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen an
der Zwönitz in Burkhardtsdorf erfolgt der Bau neuer Hochwasserschutzmaßnahmen (HWSM)
zusammen mit dem zugehörigen Zentrallager für die hierfür notwendige Pumpentechnik auf
Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) der Landesdirektion Sachsen vom
08.02.2013. Durch den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators soll
sichergestellt werden, dass bei der Bauausführung die Unfallverhütungsvorschriften und die
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beachtet und deren Einhaltung überwacht
werden. Gemäß § 3 der BaustellVO ist die Ausführung der geplanten
Hochwasserschutzmaßnahmen im Maßnahmeabschnitt M 1.14, aufgrund der Spezifikation
mehrere parallel auszuführender Bauleistungen i. V. m. der Anzahl des Personals auf der
Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) vorgeschrieben Veranlassung
zur Einreichung des Nachtragsangebotes Nr. 2 (Honorarfortschreibung) zum Auftrag Nr.
4500136723 für Leistungen des Koordinators ist das Hinzukommen von 2 Bauwerken deren
baulicher Umfang zum Zeitpunkt der Leistungsabfrage des SiGe Angebotes noch nicht final
feststand. Dabei handelt es sich um die VGE D - Pumpwerk am Bau-Km 18+226 und das
Zentrallager für die Pumpentechnik des Hochwasserschutzabschnittes.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Zusätzliche SiGeKo Leistungen nach
Baustellenverordnung.