Für den zukünftigen Hauptring, dem Schwerionensynchrotron SIS100, werden insgesamt 179 kundenspezifische Quadrupolvakuumkammern für die supraleitenden Quadrupolmagnete benötigt. Hierbei handelt es sich um unterschiedlich lange, dünnwandige, mit äußeren Rippen verstärkte, elliptisch geformte Vakuumrohre.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SIS100 Quadrupolvakuumkammern Serie
33/50054764
Produkte/Dienstleistungen: Teilchenbeschleuniger📦
Kurze Beschreibung:
“Für den zukünftigen Hauptring, dem Schwerionensynchrotron SIS100, werden insgesamt 179 kundenspezifische Quadrupolvakuumkammern für die supraleitenden...”
Kurze Beschreibung
Für den zukünftigen Hauptring, dem Schwerionensynchrotron SIS100, werden insgesamt 179 kundenspezifische Quadrupolvakuumkammern für die supraleitenden Quadrupolmagnete benötigt. Hierbei handelt es sich um unterschiedlich lange, dünnwandige, mit äußeren Rippen verstärkte, elliptisch geformte Vakuumrohre.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vakuumpumpen📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird am Standort der GSI in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit dem FAIR Projekt (Facility for Antiproton and Ion Research) wird am Standort der GSI in Darmstadt eine hochmoderne Teilchenbeschleuniger- und Experimentieranlage zur Grundlagenforschung und angewandter Forschung realisiert. Die durch einen internationalen Zusammenschluss von bisher 10 Mitgliedsstaaten finanzierte Anlage befindet sich derzeit im Aufbau und wird bis 2025 fertig gestellt sein. Die Aufgabe zur Realisierung der Anlage wurde an die im Jahre 2010 gegründete FAIR GmbH übertragen. Die GSI übernimmt im Rahmen geschlossener Vereinbarungen mit der FAIR GmbH definierte Aufgaben zur Beschaffung von speziellen Systemen der FAIR Anlage. So führt die GSI im Rahmen dieser Ausschreibung die zugeordneten administrativen und technischen Aufgaben für die hier dargestellten Systeme durch.
Für den zukünftigen Hauptring, dem Schwerionensynchrotron SIS100, werden insgesamt 179 kundenspezifische Quadrupolvakuumkammern für die supraleitenden Quadrupolmagnete benötigt. Hierbei handelt es sich um unterschiedlich lange, dünnwandige, mit äußeren Rippen verstärkte, elliptisch geformte Vakuumrohre. Diese Quadrupolvakuumkammern werden in die kalten Joche der supraleitenden Quadrupolmagnete integriert und im Betrieb der Anlage dauerhaft unter Tieftemperaturbedingungen bei -269 GradC betrieben. Die Tiefkühlung der Quadrupolvakuumkammern wird mithilfe eines auf den Kammern befindlichen Kühlkreislaufes erreicht, durch welchen flüssiges Helium gepumpt wird. Das Material (Kammerwand, Rippen, Rohrmaterial) ist ein kommerziell nicht erhältlicher Spezialstahl, der vom Auftraggeber beigestellt wird.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Eigenerklärung, dass die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – GSI Formblatt
— Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre – auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung,
— Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt,
— Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von 3 vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten und geforderten Mindeststandards,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Folgende Mindeststandards muss der Bieter gewährleisten:
1) Referenzen und Erfahrungen in der Herstellung kundenspezifischer UHV-Komponenten – siehe...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Mindeststandards muss der Bieter gewährleisten:
1) Referenzen und Erfahrungen in der Herstellung kundenspezifischer UHV-Komponenten – siehe Formblatt Referenzen;
2) Technische Anlagen und Ausrüstung zur Erzeugung und Messung von UHV-Drücken in Vakuumkammern (Pumpen, Vakuummesstechnik) und Heliumlecksuchtechnik;
3) Technische Anlagen und Ausrüstung zur UHV-gerechten Reinigung und Montage von Vakuumkomponenten;
4) Technische Ausrüstung und Erfahrungen bei Anwendung verschiedener Schweißverfahren (Wolfram-Inertgasschweißen, Mikroplasmaschweißen, Orbitalschweißen, Elektronenstrahlschweißen) und
5) Technische Ausrüstung und Erfahrungen beim Hochtemperatur-Hartlöten im Vakuum;
6) Nachweis über geprüftes Schweißpersonal nach (DIN EN) ISO 9606-1.
Alle vorgesehenen Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen. Jeder vorgesehene Nachunternehmer muss mit Angebotsabgabe dieselben Eignungsnachweise wie der Hauptunternehmer einreichen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
— Vertraulichkeitserklärung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): auf dem GSI Formblatt.
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
Die GSI nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
— Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des § 771 BGB,
— ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht,
— unwiderrufliche Bürgschaften,
— kostenlos für die GSI,
— ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank,
— in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-11
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-02-11
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Projekteinkauf
“Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort uneingeschränkt und gebührenfrei heruntergeladen werden. Um Zugriff...”
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort uneingeschränkt und gebührenfrei heruntergeladen werden. Um Zugriff auf Bieterfragen und Antworten des Auftraggebers zu haben, wird eine kostenlose Registrierung empfohlen.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden (Hauptangebot).
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
Elektronisch in Textform
Hinweis – Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal – Bietertool).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name (Vor- und Nachname) zu nennen (Name der erklärenden Person im Angebotsformblatt).
Bei juristischen Personen, Handelsgesellschaften und Gesellschaften sind der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt (Name der erklärenden Person im Angebotsformblatt). Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
Bei Bietergemeinschaften ist als erklärende Person im Sinne von § 126b BGB der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin des federführenden Mitglieds im Angebotsformblatt zu benennen, der/die für die Bietergemeinschaft das Angebot abgibt; im Übrigen ist das Formblatt „Erklärung Bietergemeinschaft“ einzureichen.
Zu beachten ist, dass bei elektronischer Einreichung die Textform des § 126b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Angebote über die Vergabeplattform verschlüsselt übermittelt werden (vgl. die Information zur eVergabe). Die Einreichung des Angebots per E-Mail genügt nicht.
GSI behält sich vor, die 3 bestbewerteten Anbieter zu einer Präsentation, die zur Prüfung und Aufklärung der bereitgestellten Informationen und Unterlagen genutzt werden kann, einzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDCK
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 008-013835 (2019-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für den zukünftigen Hauptring, dem Schwerionensynchrotron SIS100, werden insgesamt 179 kundenspezifische Quadrupolvakuumkammern für die supraleitenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Für den zukünftigen Hauptring, dem Schwerionensynchrotron SIS100, werden insgesamt 179 kundenspezifische Quadrupolvakuumkammern für die supraleitenden Quadrupolmagnete benötigt. Hierbei handelt es sich um unterschiedlich lange, dünnwandige, mit äußeren Rippen verstärkte, elliptisch geformte Vakuumrohre. Diese Quadrupolvakuumkammern werden in die kalten Joche der supraleitenden Quadrupolmagnete integriert und im Betrieb der Anlage dauerhaft unter Tieftemperaturbedingungen bei -269 GradC betrieben. Die Tiefkühlung der Quadrupolvakuumkammern wird mithilfe eines auf den Kammern befindlichen Kühlkreislaufes erreicht, durch welchen flüssiges Helium gepumpt wird. Das Material (Kammerwand, Rippen, Rohrmaterial) ist ein kommerziell nicht erhältlicher Spezialstahl, der vom Auftraggeber beigestellt wird.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 008-013835
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 33/50054764
Titel: Auftragsvergabe – RI Research Instruments
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RI Research Instruments
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 1
Postort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYDN4
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu ver-pflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalenderta-gen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 – 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen wer-den. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 059-136326 (2019-03-20)