Beschreibung der Beschaffung
Der Umbau und die Modernisierung des Strafjustizgebäudes am Sievekingplatz 3 in Hamburg umfassen neben der Erstellung von voraussichtlich sieben zusätzlichen Sitzungssälen innerhalb des Objekts, umfassende Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Ausbaumaßnahmen. Ziel ist die gesamtheitliche Revitalisierung des Strafjustizgebäudes.
Derzeit erfolgt eine detaillierte Bestandsaufnahme, um die technischen Notwendigkeiten sowie nutz erseitigen Anforderungen zu erfassen.
Im Rahmen der Vorplanung sind die tatsächlichen Bedarfe sowie erforderlichen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in Abstimmung mit der Auftraggeberin zu erarbeiten. Der daraus resultierende, tatsächliche Projektumfang soll im Zuge der Entwurfsplanung detailliert und unter Berücksichtigung der zu erstellenden Kostenberechnung als Grundlage der Projektrealisierung definiert werden.
Voraussichtlich sollen die Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen neben der Erstellung der zusätzlichen Sitzungssäle insbesondere folgende Leistungen beinhalten:
— Instandsetzungsmaßnahmen Gebäudesubstanz (Dach und Fach),
— Bauliche Verbesserung der barrierefreien Erschließung,
— Ausbauleistungen in Büro- und Flurbereichen (Boden-, Wand-, Deckenbeläge),
— Brandschutzmaßnahmen,
— Sanierung von Bestandssälen,
— Erneuerung WC-Anlagen,
— Einbau von Teeküchen,
— Umverlagerung der bestehenden Mitarbeiterkantine,
— Nutzerspezifische Ausstattung (u. a. Schließanlage, Wegeleitsystem, Videoüberwachung),
— Erneuerung von Lüftungsanlagen,
— Sanierung der Heizungsanlage,
— Erneuerung der ELT-Anlagen,
— Erneuerung der IT-Ausstattung.
Auf Grund der besonderen Nutzung des Gebäudes durch die Justizbehörde muss die Umsetzung der Baumaßnahmen während eines zumindest teilweise aufrecht zu erhaltenen Ge-richtsbetriebes erfolgen.
Zur Realisierung des Bauvorhabens wird jedoch zwingend die temporäre Um- und Auslagerung von Teilnutzungsbereichen zur Schaffung der benötigten Baufreiheit erforderlich. Gemäß aktuellem Projektstand wird ein hälftiger Freizug des Gebäudes angestrebt.
Diverse Hochsicherheitsbereiche sowie einzelne Sitzungssäle können allerdings zum Teil gar nicht oder nur innerhalb des Gebäudes um verlagert werden. Die Detaillierung der Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten zur Schaffung von sinnvollen Baufreiheiten soll im Zuge der Planung erfolgen bzw. sind bei der Planungserstellung die vorbeschriebenen Beschränkungen hinsichtlich der Baufreiheit in besonderem Maße zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang ist die Planung der Bauabwicklung für die Auftraggeberin von besonderem Interesse und in allen Projektphasen zu berücksichtigen bzw. fort zuschreiben.
Darüber hinaus sind bei der Planung sowie der Bauausführung die bestehenden, sehr hohen Sicherheitsanforderungen im Strafjustizgebäude zu berücksichtigen.
Die Suche nach geeigneten Ausweichflächen unter Berücksichtigung der vorbeschriebenen Bauablaufplanung liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeberin.