Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SLK KWB Übernahme Entsorgung Papier Pappe
0117/2019
Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦
Kurze Beschreibung:
“Einsammeln und Transportieren des Materials mit der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 – Papier und Pappe/Karton.”
1️⃣
Ort der Leistung: Salzlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises
Welsleber Weg 1
39218 Schönebeck (Elbe)”
Beschreibung der Beschaffung:
“6 000 t – 8 000 t PPK/a ohne Mengengarantie
Cer Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Übernahme und Verwertung des vom Kreiswirtschaftsbetrieb...”
Beschreibung der Beschaffung
6 000 t – 8 000 t PPK/a ohne Mengengarantie
Cer Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Übernahme und Verwertung des vom Kreiswirtschaftsbetrieb eingesammelten Materials der Abfallschlüsselnummer 20 01 01, im weiteren PPK genannt (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK), mit der gleichzeitigen Erfassung der über die Dualen Systeme mit eingesammelten Verkaufsverpackungen aus PPK (ASN 15 01 01) am Standort Welsleber Weg 1 in 39218 Schönebeck (Elbe), einschließlich der Entsorgung von miterfassten Störstoffen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerkärung des Bieters:
— zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerkärung des Bieters:
— zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG),
— zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
— dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat.
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1), III1.2) und III1.3) geforderten Unterlagen:
— die Vergabestelle kann mit dem Angebot angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die mit dem Angebot angeforderten Unterlagen mit dem Angebot einreichen,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen werden die Nachweise in der Summe bewertet.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen, jeweils in den letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbarer Leistungen, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Entsorgungsbetrieb und eventuell weitere Zwischenhändler haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, dass sie die Mengen an PPK aus diesem Vertragsverhältnis für die Dauer der Laufzeit des Vertrages anzunehmen in der Lage sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, wenn der Bieter Entsorgungsbetrieb ist Genehmigung der für die Entsorgung vorgesehenen Anlage.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung Landesvergabegesetz LSA
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: Keine Definition der Mengen zu einem früheren Zeitpunkt möglich.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-29
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die...”
15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern.
Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe unverzüglich per E-Mail oder über das Evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 220-540165 (2019-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-04) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“6 000 t – 8 000 t PPK/a ohne Mengengarantie Cer Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Übernahme und Verwertung des vom Kreiswirtschaftsbetrieb...”
Beschreibung der Beschaffung
6 000 t – 8 000 t PPK/a ohne Mengengarantie Cer Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Übernahme und Verwertung des vom Kreiswirtschaftsbetrieb eingesammelten Materials der Abfallschlüsselnummer 20 01 01, im weiteren PPK genannt (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK), mit der gleichzeitigen Erfassung der über die Dualen Systeme mit eingesammelten Verkaufsverpackungen aus PPK (ASN 15 01 01) am Standort Welsleber Weg 1 in 39218 Schönebeck (Elbe), einschließlich der Entsorgung von mit erfassten Störstoffen.
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren: Keine Definition der Mengen zu einem früheren Zeitpunkt möglich
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 220-540165
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Quelle: OJS 2019/S 236-579688 (2019-12-04)