Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SLM-Anlage
2019-02-KS-LKC
Produkte/Dienstleistungen: Lasergesteuerte Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung einer selektiven Laserschmelzanlage mit geschlossenem Materialkreislauf und ergänzender Schulungs- und Lehrtätigkeit an der Maschine.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Industrielle Maschinen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werkzeugmaschinen📦
Ort der Leistung: Cham🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technologie Campus Cham
Badstraße 21
93413 Cham
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzubieten ist eine SLM-Anlage (Selektives Laserschmelzen/Selective Laser Melting) zur Herstellung von 3D-Bauteilen aus Metallpulver mittels Laserstrahl...”
Beschreibung der Beschaffung
Anzubieten ist eine SLM-Anlage (Selektives Laserschmelzen/Selective Laser Melting) zur Herstellung von 3D-Bauteilen aus Metallpulver mittels Laserstrahl d.h. selektives Aufschmelzen des pulverförmigen Werkstoffs durch einen Laserstrahl und dadurch direktes generatives Erzeugen eines reinen Metallbauteils ohne z. B. ein Bindemittel o. ä.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf ein sicheres und einfaches Pulverhandling und einen schnellen Pulverwechsel, da es sich um eine Investition für ein Gründerzentrum mit wechselnden Nutzern der Anlage handelt. Dies soll über einen geschlossenen Materialkreislauf innerhalb der Maschine gewährleistet werden.
Aus demselben Grund sollen 2 verschiedene Materialien in kürzester Zeit gewechselt werden können, da unterschiedliche Nutzer mit verschiedenen Materialien arbeiten werden wollen. Die Anlagenkonfiguration muss so gewählt sein, dass sie mit den 2 geforderten Startmaterialien betrieben werden kann und der schnelle Materialwechsel gewährleistet ist.
Der Fokus liegt nicht explizit auf Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wie z. B. die Werkstoffentwicklung. Prozessparameterentwicklung soll jedoch möglich sein, daher soll softwareseitig eine möglichst hohe Flexibilität der verwendeten Materialien und der zugehörigen Bauparameter gegeben sein. Alle relevanten Prozessparameter, die zur Anpassung des Bauprozesses für ein gegebenes Material bzw. zur Entwicklung eines Parametersatzes und Verwendung eines neuartigen/anderweitigen Materials auf der Maschine nötig sind, müssen frei zugänglich/einsehbar, modifizierbar und in eigenen Profilen speicher- und exportierbar sein. Eine entsprechende Software und eine Schulung bezüglich der zur Verfügung stehenden Parameter müssen im Preis inbegriffen sein.
Außerdem soll die Anlage wegen der knappen Aufstellflächen am Technologie Campus Cham (ohne zusätzlichem Aufwand) im selben Raum mit einer SLS-Anlage (EOS Formiga P 100) betrieben werden können. Für die Angebote wird die Sicherstellung dieser besondere Anforderung zwingende Voraussetzung sein. Ein Angebot für eine SLM-Anlage, die nicht mit der vorgenannten SLS-Anlage sicher in demselben Raum gleichzeitig betrieben werden kann, wird gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Die Anlage sollte feine Details und guten Oberfläche erzeugen, weshalb die Ausführung des Lasers sowie die Parametrierung der Anlage eine besondere Bedeutung hat.
Es wird großer Wert auf Wissenstransfer gelegt. Die Anlage wird an einer Hochschule (Technologie Campus Cham) stehen. Daher ist es wichtig, dass der Anbieter bereit ist, Schulungs- und Lehrtätigkeiten für Studenten, Gründer und Unternehmen durchzuführen.
Es handelt sich hierbei dennoch um einen Lieferauftrag. Die nachstehenden Angaben zur Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7)) können aus technischen Gründen nicht abgestellt werden und sind daher zu ignorieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 1
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl unter den Bewerbern beruht
1) auf dem Durchschnitt des mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Gesamtumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl unter den Bewerbern beruht
1) auf dem Durchschnitt des mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Gesamtumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nach Anlage 03, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind;
2) auf der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen nach Anlage 04 über 3 vergleichbare Leistungen (weitere, nicht abschließende Bewertungsdetails siehe Referenzformblatt lit. f), „Beschreibung des Auftrages“ in Anlage 04).
Beide Auswahlkriterien gehen zu 50 % in die Gesamtbewertung ein. Die vier Teilnahmeanträge mit den sich hieraus ergebenden höchsten Punktezahlen werden ausgewählt und für das folgende Verhandlungsverfahren berücksichtigt.
Zu 1:
Der höchste Umsatz in mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen erhält die volle Punktezahl von 30. Die weiteren Punktezahlen der nachfolgenden, niedrigeren Umsätze ergeben sich nach folgender Formel:
Nachfolgende Umsatzzahl/höchste Umsatzzahl * 30 Punkte
In Worten: Die nachfolgend höhere Umsatzzahl des Unternehmens dividiert durch die höchste insgesamt erzielte Umsatzzahl. Dieser Quotient wird mit der maximal möglichen Punktezahl von 30 multipliziert.
Zu 2:
Die maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz beträgt 10 Punkte. Bei der Bewertung werden Referenzen, die nur eine überwiegende/teilweise/geringe Vergleichbarkeit aufweisen, entsprechend dieses Grades eine anteilige Punktezahl erhalten. Jede einzelne der benannten Referenzleistungen wird bewertet, die 3 Wertungsergebnisse werden addiert. Bringt ein Bieter mehr als die geforderten 3 Referenzen, kann er in der Anlage 04 angeben, welche in die Auswahlentscheidung berücksichtigt finden sollen; andernfalls werden die ersten 3 Referenzen nach der Reihenfolge herangezogen. Die Gesamtbewertung der Referenzen und richtet sich nach dem folgenden Punktespektrum und den darauf bezogenen Maßstäben anhand der Vergleichbarkeit der Referenzen:
— 30 Punkte bei in jeder Hinsicht vergleichbaren Leistungen in allen 3 Referenzleistungen,
— 20 Punkte bei in jeder Hinsicht vergleichbaren Leistungen in wenigstens 2 Referenzleistungen,
— 10 Punkte bei in jeder Hinsicht vergleichbaren Leistungen in wenigstens einer Referenzleistung,
— 0 Punkte bei Referenzleistungen, die keine Vergleichbarkeit von Leistungen belegen.
Abstufungen innerhalb dieses Punktespektrums können vorgenommen werden, wenn und soweit Referenzen nur eine überwiegende/teilweise/geringe Vergleichbarkeit aufweisen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es sind folgende Anlagen zu dieser Bekanntmachung zu beachten:
Anlage 01 – Allg. Bewerbungsbedingungen (pdf)
Anlage 02 – Bewertungsmatrix für...”
Zusätzliche Informationen
Es sind folgende Anlagen zu dieser Bekanntmachung zu beachten:
Anlage 01 – Allg. Bewerbungsbedingungen (pdf)
Anlage 02 – Bewertungsmatrix für Zuschlagserteilung (pdf, optimiert für DIN A 3-Ausdruck)
Anlage 03 – Eigenerklärung Umsatz (Textdatei zwecks ausfüllen)
Anlage 04 – Eigenerklärung und Referenzen (Textdatei zwecks ausfüllen)
Anlage 05 – Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründen (pdf)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens, Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
b) Auszug aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens, Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
b) Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister, nicht älter als 3 Monat;
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWG entsprechend beigefügter Anlage 05.
Im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden. Der Nachweis kann ganz oder Teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 nur, wenn bereits vorliegt), sofern das Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 nur, wenn bereits vorliegt), sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 nur, wenn bereits vorliegt);
c) Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z. B. durch die Creditreform AG) nicht älter als 3 Monate;
d) Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung im Rahmen der Schulungs- und Lehrtätigkeit mit mindestens 1 500 000 Mio. EUR Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
“Umsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von kumulativ mindestens 1 300 000 EUR aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen gemäß Anlage 03.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Nachweis von Referenzen in vergleichbaren Projekten
Referenzen von SLM Anlagen ähnlicher Ausführung in vergleichbaren Projekten, die vorzugsweise bereits...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Nachweis von Referenzen in vergleichbaren Projekten
Referenzen von SLM Anlagen ähnlicher Ausführung in vergleichbaren Projekten, die vorzugsweise bereits an Forschungseinrichtungen oder Hochschulen geliefert wurden, inkl. Name der Einrichtung und Ansprechpartner (inkl. Telefonnummer), Lieferzeitpunkte und Wertangaben;
b) Jährliches Mittel der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten sowie über Anzahl der Führungskräfte, jeweils gegliedert nach Berufsgruppen;
c) Detaillierte Produktbeschreibungen der in Betracht kommenden Anlagen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es sind mindestens 3 Referenzen zur Lieferung von SLM Anlagen in Anlage 04 anzugeben.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird ausschließlich bei der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es sind mindestens 3 Referenzen zur Lieferung von SLM Anlagen in Anlage 04 anzugeben.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird ausschließlich bei der Bewerberauswahl nach Ziffer II.2.9), Nr. 2 berücksichtigt, ist also kein Mindeststandard.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-23
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Cham mbH hat sich erfolgreich mit dem Projekt „e3 – Digitale Region ohne Grenzen“ am Wettbewerb des...”
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Cham mbH hat sich erfolgreich mit dem Projekt „e3 – Digitale Region ohne Grenzen“ am Wettbewerb des Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und für die Errichtung von Gründerzentren und Netzwerkaktivitäten im Bereich Digitalisierung beteiligt.
Das Projekt umfasst 3 grundlegende Zielsetzungen:
1) die Vermietung von Büro- und Gewerbeflächen an digitale Gründungsunternehmen in den beiden Innovations- und Gründerzentren Roding und Furth im Wald;
2) der Aufbau von 2 digitalen Applikationszentren am Technologie Campus Cham: für die Digitale Produktion und für die additive Fertigung; und
3) die Organisation von Netzwerkaktivitäten zum Wissens- und Technologietransfer zwischen Technologie Campus Cham, Gründern und Unternehmen in den Bereichen Produktion, Tourismus und Handel.
Im Rahmen dieses Projektes investiert die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Cham mbH am Technologie Campus Cham der Technischen Hochschule Deggendorf in 2 Applikationszentren für die digitale Produktion und die additive Fertigung. Alle Aktivitäten des Projektes fokussieren darauf, innovativen Start-ups im Landkreis Cham, den Studenten und Unternehmen ein ideales Umfeld zu bieten, um die Möglichkeiten der digitalen Technik für neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsideen auszuloten.
Im Applikationszentrum für die digitale Produktion am Technologie Campus Cham werden einzelne digitale Demonstratoren entstehen. Diese Demonstratoren lassen sich flexibel auf die Bedürfnisse und Anforderungen einer Digitalen Produktionsanlage für Gründer, Unternehmen, mit kleinen oder größeren Serienfertigungen, zusammenstellen. Damit können neue technologische Verfahren schneller, effektiver und flexibler in Fertigungsprozessen getestet und integriert werden. Dies kann zu neuen Produkten, Dienstleistungen oder technischen Lösungen führen.
Diese Modulbauweise verschiedener Demonstratoren und Technologien ist ebenso geeignet, mit neuen Organisationsformaten wie Open-Creative-Lab, Future-LAB, Hackathons, Maker-Space oder SpeedBoat-Projekte neue Geschäftsmodelle oder Produktideen für Gründer, Unternehmer oder Studenten umzusetzen.
Die additive Fertigung ist ein neues technologisches Verfahren für eine digitale Produktion. Das Applikationszentrum wird durch unterschiedliche Anlagen in Kunststoff und Metall eine Vielzahl von additiven Fertigungsverfahren (z.B. MJF, SLS, FDM, SLA, DLP, AKF, SLM, EBM, …) abdecken. Diese Verfahren werden die Herstellung von Produkten, Werkzeugen oder die Serviceleistungen revolutionieren und damit die Branche der herstellenden Industrie grundsätzlich verändern. Dieser Markt wird neue Produkte, Dienst- und Serviceleistungen für Gründer als auch Unternehmern bringen. Mit den unterschiedlichen Anlagen lassen sich innovative und technologisch vielfältige Projekte mit Gründern, Unternehmen und Studenten generieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CY7LF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981 / 53-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1. Angebotsaufforderung – SLM-Anlage
2019-02-KS-LKC
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 629 700 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Anzubieten ist eine SLM-Anlage (Selektives Laserschmelzen/Selective Laser Melting) zur Herstellung von 3D-Bauteilen aus Metallpulver mittels Laserstrahl d....”
Beschreibung der Beschaffung
Anzubieten ist eine SLM-Anlage (Selektives Laserschmelzen/Selective Laser Melting) zur Herstellung von 3D-Bauteilen aus Metallpulver mittels Laserstrahl d. h. selektives Aufschmelzen des pulverförmigen Werkstoffs durch einen Laserstrahl und dadurch direktes generatives Erzeugen eines reinen Metallbauteils ohne z. B. ein Bindemittel o. ä.
Besonderes Augenmerk liegt dabei auf ein sicheres und einfaches Pulverhandling und einen schnellen Pulverwechsel, da es sich um eine Investition für ein Gründerzentrum mit wechselnden Nutzern der Anlage handelt. Dies soll über einen geschlossenen Materialkreislauf innerhalb der Maschine gewährleistet werden.
Aus demselben Grund sollen zwei verschiedene Materialien in kürzester Zeit gewechselt werden können, da unterschiedliche Nutzer mit verschiedenen Materialien arbeiten werden wollen. Die Anlagenkonfiguration muss so gewählt sein, dass sie mit den zwei geforderten Startmaterialien betrieben werden kann und der schnelle Materialwechsel gewährleistet ist.
Der Fokus liegt nicht explizit auf Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wie z. B. die Werkstoffentwicklung. Prozessparameterentwicklung soll jedoch möglich sein, daher soll softwareseitig eine möglichst hohe Flexibilität der verwendeten Materialien und der zugehörigen Bauparameter gegeben sein. Alle relevanten Prozessparameter, die zur Anpassung des Bauprozesses für ein gegebenes Material bzw. zur Entwicklung eines Parametersatzes und Verwendung eines neuartigen/anderweitigen Materials auf der Maschine nötig sind, müssen frei zugänglich/einsehbar, modifizierbar und in eigenen Profilen speicher- und exportierbar sein. Eine entsprechende Software und eine Schulung bezüglich der zur Verfügung stehenden Parameter müssen im Preis inbegriffen sein.
Außerdem soll die Anlage wegen der knappen Aufstellflächen am Technologie Campus Cham (ohne zusätzlichem Aufwand) im selben Raum mit einer SLS-Anlage (EOS FORMIGA P 100) betrieben werden können. Für die Angebote wird die Sicherstellung dieser besondere Anforderung zwingende Voraussetzung sein. Ein Angebot für eine SLM-Anlage, die nicht mit der vorgenannten SLS-Anlage sicher in demselben Raum gleichzeitig betrieben werden kann, wird gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
Die Anlage sollte feine Details und guten Oberfläche erzeugen, weshalb die Ausführung des Lasers sowie die Parametrierung der Anlage eine besondere Bedeutung hat.
Es wird großer Wert auf Wissenstransfer gelegt. Die Anlage wird an einer Hochschule (Technologie Campus Cham) stehen. Daher ist es wichtig, dass der Anbieter bereit ist, Schulungs- und Lehrtätigkeiten für Studenten, Gründer und Unternehmen durchzuführen.
Es handelt sich hierbei dennoch um einen Lieferauftrag. Die nachstehenden Angaben zur Vertragslaufzeit (Ziffer II.2.7)) können aus technischen Gründen nicht abgestellt werden und sind daher zu ignorieren.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 059-135973
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-11-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DMG MORI Academy GmbH
Postort: Bielefeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 629 700 💰
“Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Cham mbH hat sich erfolgreich mit dem Projekt „e3 – Digitale Region ohne Grenzen" am Wettbewerb des...”
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Cham mbH hat sich erfolgreich mit dem Projekt „e3 – Digitale Region ohne Grenzen" am Wettbewerb des Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und für die Errichtung von Gründerzentren und Netzwerkaktivitäten im Bereich Digitalisierung beteiligt.
Das Projekt umfasst 3 grundlegende Zielsetzungen:
1) die Vermietung von Büro- und Gewerbeflächen an digitale Gründungsunternehmen in den beiden Innovations- und Gründerzentren Roding und Furth im Wald,
2) der Aufbau von zwei digitalen Applikationszentren am Technologie Campus Cham: für die Digitale Produktion und für die additive Fertigung, und 3. die Organisation von Netzwerkaktivitäten zum Wissens- und Technologietransfer zwischen Technologie Campus Cham, Gründern und Unternehmen in den Bereichen Produktion, Tourismus und Handel.
Im Rahmen dieses Projektes investiert die Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Cham mbH am Technologie Campus Cham der Technischen Hochschule Deggendorf in zwei Applikationszentren für die digitale Produktion und die additive Fertigung. Alle Aktivitäten des Projektes fokussieren darauf, innovativen Start-ups im Landkreis Cham, den Studenten und Unternehmen ein ideales Umfeld zu bieten, um die Möglichkeiten der digitalen Technik für neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsideen auszuloten.
Im Applikationszentrum für die digitale Produktion am Technologie Campus Cham werden einzelne digitale Demonstratoren entstehen. Diese Demonstratoren lassen sich flexibel auf die Bedürfnisse und Anforderungen einer Digitalen Produktionsanlage für Gründer, Unternehmen, mit kleinen oder größeren Serienfertigungen, zusammenstellen. Damit können neue technologische Verfahren schneller, effektiver und flexibler in Fertigungsprozessen getestet und integriert werden. Dies kann zu neuen Produkten, Dienstleistungen oder technischen Lösungen führen.
Diese Modulbauweise verschiedener Demonstratoren und Technologien ist ebenso geeignet, mit neuen Organisationsformaten wie Open-Creative-Lab, Future-LAB, Hackathons, Maker-Space oder SpeedBoat-Projekte neue Geschäftsmodelle oder Produktideen für Gründer, Unternehmer oder Studenten umzusetzen.
Die additive Fertigung ist ein neues technologisches Verfahren für eine digitale Produktion. Das Applikationszentrum wird durch unterschiedliche Anlagen in Kunststoff und Metall eine Vielzahl von additiven Fertigungsverfahren (z. B. MJF, SLS, FDM, SLA, DLP, AKF, SLM, EBM, …) abdecken. Diese Verfahren werden die Herstellung von Produkten, Werkzeugen oder die Serviceleistungen revolutionieren und damit die Branche der herstellenden Industrie grundsätzlich verändern. Dieser Markt wird neue Produkte, Dienst- und Serviceleistungen für Gründer als auch Unternehmern bringen. Mit den unterschiedlichen Anlagen lassen sich innovative und technologisch vielfältige Projekte mit Gründern, Unternehmen und Studenten generieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CD4NT
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 248-612921 (2019-12-19)