Smartphone-basiertes Alarmierungssystem

Region Aachen Zweckverband

Der Region Aachen Zweckverband plant im Auftrag seiner Verbandsmitglieder Stadt Aachen, Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen und Kreis Heinsberg als Träger der Rettungsdienste die Vergabe eines smartphone-basierten Alarmierungssystems für Ersthelfer und Ersthelferinnen im Rahmen des Projektes Region Aachen rettet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-07-17 Auftragsbekanntmachung
2019-08-01 Ergänzende Angaben
2020-03-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Programmierung von System- und Anwendersoftware
Referenznummer: 2019/07
Kurze Beschreibung:
Der Region Aachen Zweckverband plant im Auftrag seiner Verbandsmitglieder Stadt Aachen, Städteregion Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen und Kreis Heinsberg als Träger der Rettungsdienste die Vergabe eines smartphone-basierten Alarmierungssystems für Ersthelfer und Ersthelferinnen im Rahmen des Projektes Region Aachen rettet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Programmierung von System- und Anwendersoftware 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von kundenspezifischer Software 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Städteregion Aachen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Region Aachen Zweckverband
Postanschrift: Rotter Bruch 6
Postleitzahl: 52068
Postort: Aachen
Kontakt
Internetadresse: https://www.regionaachen.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@regionaachen.de đź“§
Telefon: +49 241927872-117 📞
Fax: +49 241927872-120 đź“ 
URL der Dokumente: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YD7Y0SK/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YD7Y0SK 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-17 đź“…
Einreichungsfrist: 2019-08-21 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-19 📅
Datum des Beginns: 2019-12-01 đź“…
Datum des Endes: 2023-11-30 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 138-340137
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform unter der zuvor genannten Nr. kostenlos herunterladbar. Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei bei der Vergabeplattform registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bewerber, die die Vergabeunterlagen zu spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und, dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorzulegen. Weiterhin behält sich die Auftraggeberin vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung eines Referenzgebers mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden. Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 15.8.2019, bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 8.30 – 15.30 Uhr, Freitag 8.30 – 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben. Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt: — Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung, — Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren, — maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis, — Gewerbezentralregisterauszug. Siehe auch Bewerbungsbedingungen. Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD7Y0SK
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das smartphone-basierte Alarmierungssystem für Ersthelfer/innen wird im Rahmen der gemeinsamen Initiative Region Aachen rettet zur Verbesserung der Erstrettung von Notfällen in der Region Aachen in Zusammenarbeit der Rettungsdienste in der Region Aachen und des Region Aachen Zweckverband eingeführt. Die Initiative Region Aachen rettet setzt sich für eine verbesserte Notfallversorgung ein, insbesondere um die Überlebenschance bei lebensbedrohlichen Notfällen (Herz-Kreislauf-Stillstand, Bewusstlosigkeit etc.) zu erhöhen. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand beispielsweise ist eine schnelle Einleitung von lebensrettenden Maßnahmen, am besten noch bevor der Rettungsdienst am Notfallort eintrifft, entscheidend für die Überlebenschance des Patienten. Die Initiative Region Aachen rettet umfasst folgende Bausteine:
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Zuschlagskriterien:
Leistungserbringung 25 %
Servicekonzept 15 %
Datenschutzkonzept 5 %
Preis -Gewichtung 50 %
— Regionale Kooperation der Rettungsdienste zur Verbesserung der Rettungskette
— Einführung eines smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierungssystems
In der Region Aachen
— Gewinnung und Schulung von Ersthelferinnen und Ersthelfern,
— Aufbau der Marke Region Aachen rettet,
— Wissenschaftliche Begleitung der Initiative.
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann um ein Jahr verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
Region Aachen Zweckverband Rotter Bruch 6 52068 Aachen, Kreis Heinsberg Valkenburger Str. 45 52525 Heinsberg, Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen, Kreis Düren Bismarckstraße 16 52351…

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, muss einen maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug vorlegen. Im Weiteren wird auf das Formular 315 EU verwiesen.
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Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und mĂĽssen mit einer beglaubigten Ăśbersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
Siehe auch Vergabeunterlagen!
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung des vergabespezfischen Mindestlohns nach § 2 TVgG – NRW

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zur Angebotsphase werden 5 Bewerber zugelassen.
Formale Kriterien laut Eigenerklärung:
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahren,
— Insolvenz,
— Verfehlungen,
— Schnittstellenanbindung des Leitsystems der ISE GmbH (COBRA 3 unidirektional/bidirektional, COBRA 4 unidirektional/bidirektional),
— Anbindung an das Telenotarztsystem,
— Nachweis einer Berufs- und Haftpflichtversicherung,
— Angabe der technischen Fachkräfte/Stellen, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre,
— Ausbildungsnachweise für Inhaber/-in oder Führungskräfte des Unternehmens.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-09-09 đź“…
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-30 đź“…

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.regionaachen.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YD7Y0SK/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform unter der zuvor genannten Nr. kostenlos herunterladbar. Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei bei der Vergabeplattform registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen.
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Bewerber, die die Vergabeunterlagen zu spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und, dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
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Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorzulegen.
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Weiterhin behält sich die Auftraggeberin vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung eines Referenzgebers mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden. Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
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Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzĂĽglich schriftlich ĂĽber die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat.
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Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 15.8.2019, bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein.
Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 8.30 – 15.30 Uhr, Freitag 8.30 – 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben. Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt:
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— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung,
— Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren,
— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis,
— Gewerbezentralregisterauszug.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD7Y0SK

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten VerstoĂź gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des NachprĂĽfungsantrags erkannt und gegenĂĽber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerĂĽgt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
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Quelle: OJS 2019/S 138-340137 (2019-07-17)
Ergänzende Angaben (2019-08-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Entwicklung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-01 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 150-370869
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 138-340137
ABl. S-Ausgabe: 150
Quelle: OJS 2019/S 150-370869 (2019-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-30 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 066-157575
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform unter der zuvor genannten Nr. kostenlos herunterladbar. Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei bei der Vergabeplattform registrieren lassen. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bewerber, die die Vergabeunterlagen zu spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und, dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann. Die Angebote sind elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorzulegen. Weiterhin behält sich die Auftraggeberin vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Auftragnehmer eine entsprechende Bestätigung eines Referenzgebers mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 10 Tagen vorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden. Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf einer Frist von 10 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 15.8.2019, bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag-Donnerstag von 8.30-15.30 Uhr, Freitag 8.30-11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform. Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind, haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben. Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt: — Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung; — Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren; — maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis; — Gewerbezentralregisterauszug. Siehe auch Bewerbungsbedingungen. Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD7YLJV
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Leistungserbringung 25 %;
— Servicekonzept 15 %;
— Datenschutzkonzept 5 %;
— Preis -Gewichtung 50 %.
—— Regionale Kooperation der Rettungsdienste zur Verbesserung der Rettungskette;
—— Einführung eines smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierungssystems in der Region Aachen;
—— Gewinnung und Schulung von Ersthelferinnen und Ersthelfern;
—— Aufbau der Marke Region Aachen rettet;
—— Wissenschaftliche Begleitung der Initiative.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
Region Aachen Zweckverband
Rotter Bruch 6
52068 Aachen,
Kreis Heinsberg
Valkenburger Str. 45
52525 Heinsberg,
Kreis Euskirchen
JĂĽlicher Ring 32
53879 Euskirchen,
Kreis DĂĽren
BismarckstraĂźe 16
52351 DĂĽren,
Stadt Aachen
52058 Aachen,
Städte Region Aachen
Zollernstr. 10
52070 Aachen

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Datenschutzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-30 đź“…
Name: Hans Peter Esser GmbH
Postort: KĂĽrten-Herweg
Land: Deutschland 🇩🇪
Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Informationen ĂĽber Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag-Donnerstag von 8.30-15.30 Uhr, Freitag 8.30-11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannter Plattform.
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung;
— Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren;
— maximal 12 Monate alter Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis;
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD7YLJV

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages
Nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: OJS 2020/S 066-157575 (2020-03-30)