Soft- und Hardware für die Dokumentation der Studie zur Dichte-indizierten Sonographie im Mammographie-Screening-Programm

Referenzzentrum Mammographie München

Im deutschen nationalen Mammographie-Screening-Programm soll ab dem 1.1.2020 in bis zu 24 Screening-Einheiten (s. Ziffer II.2.3) eine zweijährige Studie zur Dichte-indizierten Sonographie durchgeführt werden. Hierfür ist eine individuelle Dokumentationssoftware („Studiendatenbank“) zu entwickeln und (inkl. Hardwaregestellung) während der Laufzeit der Studie (einschließlich Nachbereitungsphase bis voraussichtlich 30.6.2022) zu betreiben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2019-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Im deutschen nationalen Mammographie-Screening-Programm soll ab dem 1.1.2020 in bis zu 24 Screening-Einheiten (s. Ziffer II.2.3) eine zweijährige Studie zur Dichte-indizierten Sonographie durchgeführt werden. Hierfür ist eine individuelle Dokumentationssoftware („Studiendatenbank“) zu entwickeln und (inkl. Hardwaregestellung) während der Laufzeit der Studie (einschließlich Nachbereitungsphase bis voraussichtlich 30.6.2022) zu betreiben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinsoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Referenzzentrum Mammographie München
Postanschrift: Sonnenstr. 29
Postleitzahl: 80331
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.referenzzentrum-muenchen.de 🌏
E-Mail: dimasos2@referenzzentrum-muenchen.de 📧
Telefon: +49 89961661342 📞
Fax: +49 89961661340 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=166781 🌏
URL der Teilnahme: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-28 📅
Datum des Beginns: 2019-07-15 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 102-247320
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 090-216240
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Zur parallel zu entwickelnden automatisierten Brustdichte-Software siehe die parallele Vergabe im EU ABl. Nr. 2019/S 079-190266.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 371 600 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Entwicklung der Studiensoftware, die Bereitstellung der Hardware sowie den Betrieb der Hard- und Software einschließlich Betreuung und Support während der Laufzeit der Studie (inkl. Nachbereitungsphase).
Die individuell zu entwickelnde Studiensoftware muss die prospektive, unveränderbare und vollständige Dokumentation aller Studienparameter, die Abbildung des Screeningprozesses und des Studienablaufs gewährleisten. Als Datenbank muss sie alle Parameter dokumentieren, deren Monitoring und Evaluation unterstützen und die Abrechnung mit den Studienpartnern online ermöglichen. Die Studiensoftware muss darüber hinaus den bidirektionalen Datenaustausch mit den beiden Screening-Softwares der Kassenärztlichen Vereinigung „MammaSoft“ und „MaSc“ gewährleisten und von den zuständige(n) Konformitätsbewertungsstelle(n) zertifiziert werden.
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Die Studiensoftware gliedert sich aus Datenschutzgründen in einen lokalen Teil (Betrieb bei den einzelnen Screening-Einheiten) und einen zentralen Teil (Betrieb bei der Studienzentrale oder beim Dienstleister). Die Entwicklung der Studiensoftware muss in enger Abstimmung mit dem Entwickler einer (gesondert beauftragten) parallel zu entwickelnden automatisierten Brustdichte-Software und mit den einzelnen Screening-Einheiten hinsichtlich der dort betrieben Praxissoft- und -hardware erfolgen. Die Entwicklung der Studiensoftware muss bis zum 15.12.2019 testreif abgeschlossen sein, sodass ein Testbetrieb gestartet und bis zum 31.12.2019 durchgeführt werden kann. Spätestens zum Beginn der aktiven Studienphase am 1.1.2020 muss die Studiensoftware vollfunktionsfähig sein.
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Die für den lokalen und zentralen Betrieb der Studiensoftware erforderliche Hardware ist während der Dauer der Studie (inkl. Nachbereitungsphase) vom Auftragnehmer zu stellen (Miete). Die Hardware (mit der darauf installierten Studiensoftware) ist bei den einzelnen Screening-Einheiten und der Studienzentrale zu installieren und in Betrieb zu nehmen. Die funktionsfähige Bereitstellung und Inbetriebnahme der Hardware muss bis zum 15.12.2019 für den Testbetrieb (s.o.) abgeschlossen sein. Nach Abschluss der Studie (inkl. Nachbereitungsphase) ist die Hardware vom Auftragnehmer wieder abzubauen und zurück zu nehmen.
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Die Soft- und Hardware für die Studiensoftware ist während der Laufzeit der Studie (inkl. Nachbereitungsphase) vom Auftragnehmer zu unterhalten und einschließlich Service und Support zu betreiben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 371 600 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung des Auftrags ist nicht vorgesehen, aber auch nicht von vornherein auszuschließen. Der Auftrag umfasst in jedem Fall eine Nachbereitungsphase der Studie (bis voraussichtlich 30.6.2022).
Zusätzliche Informationen:
Zur parallel zu entwickelnden automatisierten Brustdichte-Software siehe die parallele Vergabe im EU ABl. Nr. 2019/S 079-190266.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München (Studienzentrale) sowie bei verschiedenen Screening-Einheiten bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (siehe Formblatt L 124 in den Vergabeunterlagen) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Darin sind Angaben zu machen u. a. zu Name, Anschrift und Umsatzsteuer-ID-Nummer des Unternehmens, zur Eintragung im Handels- oder Berufsregister, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (z. B. Insolvenzverfahren/Liquidation, schwere Verfehlungen, Verurteilungen oder Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung u. ä.). Auf gesondertes Verlangen haben die Bieter Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Auszüge aus dem Bundeszentralregister für die gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte u.ä.). Der Auftraggeber kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister anfordern oder Eintragungen im Wettbewerbsregister überprüfen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Unternehmen müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die vertrags- und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (inkl. Vor- und Anlaufkosten) zu erfüllen.
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Die Bieter haben eine Haftpflichtversicherung für Vermögenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR pro Versicherungsfall, mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr nachzuweisen. Mit dem Angebot ist eine entsprechende Erklärung abzugeben (s. Formblatt L 124). Auf Verlangen ist ein Versicherungsnachweis oder die Bestätigung eines Versicherers vorzulegen, wonach im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen bzw. eine gegebenenfalls bereits bestehende Haftpflichtversicherung entsprechend angepasst wird. Die Bestätigung eines (nicht bevollmächtigten) Versicherungsmaklers ist nicht ausreichend.
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Mindeststandards: — Haftpflichtversicherung (s.o.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Unternehmen müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel für die vertrags-, ordnungs- und zeitgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten und Fähigkeiten (Kenntnisse und Erfahrungen) verfügt, um den Auftrag vertrags- und ordnungsgemäß in angemessener Qualität auszuführen.
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Die Bieter haben im Angebot eine/n Projektleiter/in und eine/n stellvertretende/n Projektleiter/in zu benennen. Der/Die Projektleiter/in und Stellvertreter/in müssen über fundierte Programmierkenntnisse (PHP, Javascript und SQL) verfügen. Der/Die Projektleiter/in muss innerhalb den vergangenen fünf Jahre maßgeblich und in projektleitender Funktion an der Entwicklung einer vergleichbaren Software/-komponente beteiligt gewesen sein. Zu den Vergleichbarkeitskriterien und näheren Anforderungen siehe die Angebotsaufforderung in den Vergabeunterlagen (Einsatz im Mammographie-Screening-Programm; Zertifizierung für MammaSoft- oder MaSc-Schnittstelle; Evaluationen gemäß BMV-Ä Anlage 9.2 Anhang 10; Abrechnung für GKV-Einheitlichen Bewertungsmaßstab und/oder Gebührenordnung für Ärzte). Auf Verlangen der Vergabestelle sind Art, Inhalt und Umfang der Beteiligung des/der Projektleiters/in nachzuweisen (z. B. durch detailliert beschriebene persönliche Referenzen bzw. Tätigkeitsnachweise).
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Die Bieter haben im Angebot mindestens eine Unternehmensreferenz für die Entwicklung und den Betrieb mindestens einer vergleichbaren Software/-komponente im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms nachzuweisen. Zu den Vergleichbarkeitskriterien und näheren Anforderungen siehe die Angebotsaufforderung in den Vergabeunterlagen (Aufnahmendokumentation; Befunddokumentation; Worklist; Desktopintegration; Evaluationen gemäß BMV-Ä Anlage 9.2 Anhang 10; Abrechnung für GKV-Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und/oder Gebührenordnung für Ärzte; Zertifizierung für die aktuelle MammaSoft- oder MaSc-Schnittstelle; erfolgreicher Einsatz über mindestens 3 Jahre in den vergangenen 5 Jahren; erfolgreicher Einsatz bei mindestens 3 verschiedenen Auftraggebern). Die Bieter haben mit dem Angebot für jede benannte Referenz eine ausführliche Beschreibung einzureichen (Mindestangaben: Auftraggeber, Kontaktdaten, Beschreibung der Funktionen der Software/-komponente, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Zeiträume der Entwicklung, Implementierung und des Vollbetriebs, Auftragsvolumen). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Referenzangaben weiter zu konkretisieren bzw. zu erläutern. Die Vergabestelle kann zur Überprüfung der Referenzangaben (z. B. des erfolgreichen Einsatzes) die Referenzauftraggeber kontaktieren.
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Dem Angebot ist die Zertifizierung der als Referenz(en) benannten Software/-komponente(n) für die aktuelle MammaSoft- oder MaSc-Schnittstelle durch die zuständige Konformitätsbewertungsstelle beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen des Auftrags von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen (Formblatt L 235 in den Vergabeunterlagen).
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Mindeststandards:
— Projektleiter/in und Stellvertreter/in mit Programmierkenntnissen (s.o.),
— Projektleiter/in mit einschlägigen Erfahrungen (s.o.),
— Unternehmensreferenz für mindestens eine vergleichbare Software/-komponente (s.o.),
— MammaSoft-/MaSc-Schnittstellenzertifizierung(en) (s.o.).
Zu den weiteren Einzelheiten der Mindestanforderungen siehe die Angebotsaufforderung in den Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es sind Fixkosten in Höhe von 371 600,00 EUR vorgegeben. Die vom Bieter kalkulierte Aufteilung der Fixkosten ist im Angebot näher aufzuschlüsseln (Installation, Anpassung, Leasing und Service pro SE mit 2-3 Standorten und der Studienzentrale). Die Auszahlung des Betrags erfolgt stufenweise entsprechend dem nachgewiesenen Leistungsstand.
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Haftpflichtversicherung (s.o. Ziffer III.1.2).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1. Umsetzungskonzept mit Terminplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2. Begleitung/Besprechungen/Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3. Erreichbarkeit des Supportservices
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 4. Reaktionszeit bei technischen Problemen
5. Hardwareaustausch/-reparatur
Kostenkriterium (Name): Es sind Fixkosten in Höhe von 371 600,00 EUR vorgegeben.
Kostenkriterium (Gewichtung): entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Institution im nationalen Mammographie-Screening-Programm
Kontakt
Internetadresse: www.referenzzentrum-muenchen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=166781 🌏
URL der Teilnahme: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es obliegt den Unternehmen/Bietern im eigenen Interesse, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservice.de/eu.html) zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Vergabestelle nur registrierten Unternehmen/Bietern über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Unternehmen/Bewerbern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3) vor Angebotsabgabe auf etwaige Aktualisierungen hin zu prüfen.
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Bieterfragen und Anfragen für weitere Auskünfte sind bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingehend einzureichen.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder (siehe Formblatt L 234 in den Vergabeunterlagen) abzugeben, in der u. a. alle Mitglieder aufgeführt sind und ein für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ziffer III.1.1) gilt gesondert für jedes Mitglied. Die Eignung der Mitglieder nach den Anforderungen der Ziffer III.1.2) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen. Die Eignung der Mitglieder nach den Anforderungen der Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den für die Mitglieder jeweils vorgesehenen Leistungs(an)teilen beurteilt. Die vorgesehenen Leistungs(an)teile sind zu benennen.
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Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, hat er die anderen Unternehmen und die in Anspruch genommenen Kapazitäten in Angebot zu benennen. Die Angaben und Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind im Umfang der Inanspruchnahme auch von den anderen Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter nachzuweisen, dass ihm die benannten Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen (z. B. durch entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen).
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Das Angebot und alle Anlagen sowie nach Angebotsabgabe gegebenenfalls verlangte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen (z. B. Bestätigungen ausländischer Stellen) ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer nachzufordern.
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Zu weiteren Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen (s.o. Ziffer I.3).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist.
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Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag kann 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 102-247320 (2019-05-23)