Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Formale Anforderungen und Nachweis der Eignung – Ausschlussprüfung
Zunächst findet eine formale Prüfung der Teilnahmeanträge in Bezug auf deren fristgerechte Einreichung, formale Richtigkeit, Vollständigkeit etc. statt. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
Sodann wird geprüft, ob mit dem Teilnahmeantrag die geforderten Mindestnachweise für die Eignung (Ziff. 3 des Teilnahmeformulars, Anlage I) erbracht wurden.
Die Nichterbringung auch nur eines Mindestnachweises führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem weiteren Verfahren. Das Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen nach § 51 Abs. 2 SektVO bleibt hiervon unberührt.
2) Nachweis der Eignung – Auswahl der Bieter
Nach der Ausschlussprüfung nach Ziff. 7.2 erfolgt die Eignungsbewertung der Bewerber auf Grundlage der in Ziff. 4 des Teilnahmeformulars (Anlage I) angegebenen Auswahlkriterien und der im Rahmen des Verfahrens publizierten Eignungsbewertungstabelle (vgl. elektronischer Fragebogen zur Eignungsprüfung "aidf"). Das Ergebnis der Eignungsbewertung ist maßgeblich dafür, ob ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Bei den Eignungskriterien werden entsprechend der Darstellung im elektronischen Fragebogen zur Eignungsprüfung mehrere Zielerreichungsgrade unterschieden. Zudem unterscheiden sich die jeweiligen Eignungskriterien auch hinsichtlich der Gewichtung, mit der diese zur Bestimmung des Eignungsbewertungsergebnisses berücksichtigt werden. Die jeweilige Zielerreichung bzgl. eines Eignungskriteriums im Rahmen der Bewertung bestimmt sich anhand der durch den Bewerber eingereichten Anlagen und Unterlagen bzw. darin gemachter Angaben.
Es werden die Zielerreichungsgrad ZE 0 bis ZE 2 unterschieden und je Zielerreichungsgrad unterschiedliche Bewertungspunkte vergeben. Bei einer vollständigen, d. h. uneingeschränkten Erfüllung aller Anforderungen, wobei jedes Eignungskriterium mit dem Zielerreichungsgrad ZE 2 erfüllt wird, erreicht ein Bewerber die Maximalpunktzahl.
Die Eignungsbewertungsergebnisse aller Bewerber werden zur Bildung einer Rangfolge der Bewerber verwendet. Das ausschreibende Unternehmen sieht vor, die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu begrenzen. Sofern eine entsprechende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorliegt, werden die besten 3 bis 6 Bewerber der Eignungsprüfung zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Insgesamt können max. 10 000 Punkte erreicht werden.
Folgende Kriterien werden bewertet:
I) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – max. 1 000 Punkte
1) Umsatz im Jahr 2018 – max. 1 000 Punkte
II) Technisch und berufliche Leistungsfähigkeit SEA – max. 4 750 Punkte
1.1) Mitarbeiteranzahl SEA in Bezug auf den Vergabegegenstand – max. 1 000 Punkte
2.1) bis 2.3. Referenzprojekte SEA (max. 3 Projekte) – max. 3 750 Punkte
— Bezug des Referenzprojekts auf ein Energieunternehmen mit Firmenhauptsitz in der EU, das Handel mit den Commodities Strom, Gas und CO2 betreibt – Punkteverteilung je nach Zielerreichungsgrad je Referenzprojekt max. 1 250 Punkte
III) Technisch und berufliche Leistungsfähigkeit SaaS – max. 4 250 Punkte
1.1) Anzahl der deutsch- oder englischsprachigen Mitarbeiter zur Erbringung von SaaS-Leistungen in den Bereichen des Vergabegegenstandes im Jahr 2018 in der EU (inklusive Mitarbeiter bei Unterauftragnehmern) – max. 1 250 Punkte;
1.2) Regionen, in denen sich die Data Center für die Erbringung der SaaS-Leistungen befinden – max. 1 250 Punkte;
1.3) Anzahl der Kunden weltweit, die SaaS-Leistungen des Bewerbers nutzen – max. 1 000 Punkte;
1.4) Anteil der Kunden des Bewerbers in der EU, die mit EU-based SaaS-Leistungen bedient werden im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Kunden (EU-based: Services laufen auf einer Infrastruktur in der EU-Region. Non-EU-based: Services laufen auf einer Infrastruktur außerhalb der EU-Region) – max. 750 Punkte.