Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes.
19-0037
Produkte/Dienstleistungen: Fuhrparkverwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Ort der Leistung: Fürth, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Anbieter des Carsharings agiert wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Anbieter des Carsharings agiert wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein Wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung erfolgt spitz gemessen anhand der Tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt Standortgebunden, es ist kein free-floating möglich. Sollte sich die Nachfrage während der Vertragslaufzeit, gemessen an den bis dahin getätigten Buchungen, verändern, ist eine Korrektur der Fuhrparkgröße vorzunehmen.
In der ersten Ausbaustufe von Carsharing im öffentlichen Straßenraum in Fürth werden sechs Mobilitätsstationen innerhalb der Innenstadt eingerichtet. Insgesamt sind 11 Carsharing-Stellplätze vorgesehen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Betriebskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 v.H.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugflotte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 v.H.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Marketingkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 v.H.
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erweiterung des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 v.H.
Kostenkriterium (Name): Sondernutzungsvereinbarung ohne Kostenkriterium
Kostenkriterium (Gewichtung): 0 v.H.
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Sondernutzungsvereinbarung verlängert sie sich automatisch bis zu dreimal um je ein weiteres Jahr. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Sondernutzungsvereinbarung verlängert sie sich automatisch bis zu dreimal um je ein weiteres Jahr. Sie endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens nach 8 Jahren zum 31.10.2027.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1) Stufe: es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1) Stufe: es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht
Berücksichtigt;
2) Stufe: es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/ sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen, vgl. § 47 Abs. 1 VgV. In Bezug auf die Referenzen können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV);
3) Stufe: überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung. Dabei werden nur die Referenzen der letzten 3 Jahre (ab 05/2016) vertieft betrachtet, welche vergleichbare Leistungen betreffen. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Anbietern, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden.
Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben Bepunktet werden, ist nicht vorgesehen und wird nach dem Verständnis des Auftraggebers von § 51 VgV auch nicht gefordert.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe (Vergabe einer Sondernutzungsvereinbarung) unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB....”
Zusätzliche Informationen
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe (Vergabe einer Sondernutzungsvereinbarung) unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB. Entsprechend findet die KonzVgV keine Anwendung. Es wird aber aus den Vorgaben des EU-Primärrechts wie Transparenz und Gleichbehandlung ein Verfahren angelehnt an die Vorschriften der VgV durchgeführt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten „Präqualifizierungsstelle“ und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 des Formblatts L 212EU sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Unterlagen die zum Nachweis der Eignung bzgl. Befähigung zur Berufsausübung mit dem Teilnahmeantrag gefordert werden:
a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
c) Gewerbeanmeldung;
d) Handelsregisterauszug;
e) Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer;
f) schriftliche Unternehmensdarstellung (Angaben zum Unternehmen, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Gründungsjahr).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unterlagen, die zum Nachweis der Eignung bzgl. wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag gefordert werden:
g) Nachweis...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unterlagen, die zum Nachweis der Eignung bzgl. wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag gefordert werden:
g) Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut die mindestens alle mit der Bereitstellung der Fahrzeuge und Bereitstellung des Buchungssystems verbundenen Risiken abdeckt bzw. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Falle des Vertragsschlusses eine entsprechende Haftpflichtversicherung vorlegt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unterlagen, die zum Nachweis der Eignung bzgl. technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag gefordert werden:
h) Angaben zu den in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unterlagen, die zum Nachweis der Eignung bzgl. technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag gefordert werden:
h) Angaben zu den in den letzten 3 Jahren (seit 05/2016) oder gegenwärtig seit mindestens 6 Monaten (seit 11/2018) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Carsharing) unter Benennung
— des Orts und der Dauer der Leistungserbringung,
— des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (oder die Angabe, die Leistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erbringen),
— der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge sowie der Eckdaten,
— der eingesetzten Fahrzeuge (Elektroantrieb, Sitzplätze, Reichweite ohne Nachladen, Autobahntauglichkeit)
— und des Buchungs- und Hintergrundsystems (finanzielle Abwicklung der Fahrzeugbuchung mit Kreditkarte etc., webbasierte Buchungsanwendung und „Apps“).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“i) Erfüllung der Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Carsharing (DE-UZ 100). Dieser Nachweis ist durch die Vorlage des Zertifikats „Blauer Engel“...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
i) Erfüllung der Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für Carsharing (DE-UZ 100). Dieser Nachweis ist durch die Vorlage des Zertifikats „Blauer Engel“ oder durch den Nachweis der Erfüllung der Einzelkriterien, die im Blauen Engel inbegriffen sind, in schriftlicher Form zu erbringen;
j) Beschreibung von 2 Referenzprojekten mit mindestens 3 Fahrzeugen an einem Standort. Hinweis: Es braucht nur 2 Referenzen beschrieben zu werden. Die detaillierte Darlegung von mehr als 2 Referenzen führt nicht zu einem „Mehr“ an Eignung.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-04
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-06-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“a) Im Vergabeportal sind zunächst nur diejenigen Unterlagen verfügbar, die für eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren...”
a) Im Vergabeportal sind zunächst nur diejenigen Unterlagen verfügbar, die für eine Entscheidung über eine Bewerbung um Teilnahme am Verhandlungsverfahren erforderlich sind. Weitere Unterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt;
b) Schriftliche Bewerbungen sind nicht zulässig;
c) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, bei Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV sind die Formblätter inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV einzeln einzureichen;
d) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Freitag, 24.5.19, 9.00 Uhr zu beantragen. Bei Einhaltung dieser Frist ist die Rechtzeitigkeit gegeben, um allen Unternehmen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist Auskunft zu erteilen;
e) Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete
Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Konzessionsvergabe (Sondernutzungsvereinbarung) unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB.”
Postort: §§ 160 ff. GWB gelten nicht
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagen nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagen nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Fürth – Rf. V – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Hirschenstraße 2
Postort: Fürth
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 911-974-3131📞
E-Mail: vergabestelle@fuerth.de📧
Fax: +49 911-974-3138 📠
Quelle: OJS 2019/S 088-211322 (2019-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Fürth – Rf. V – Zentrale Vergabestelle
Fax: +49 911-974-3108 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Fürth beabsichtigt, eine Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes im Stadtgebiet Fürth zu vergeben, das sowohl durch private als auch gewerbliche Kunden genutzt werden kann. Dabei agiert der Anbieter des Carsharings wirtschaftlich selbstständig. Er trägt das wirtschaftliche Risiko der Unternehmung und leistet die Administration und Disposition. Er trägt die Hauptverantwortung für ein wirksames Marketing des Carsharing-Angebotes. Die Abrechnung erfolgt spitz gemessen anhand der tatsächlichen gebuchten Zeitintervalle und der gefahrenen Kilometer. Das Carsharing erfolgt standortgebunden, es ist kein free-floating möglich. Sollte sich die Nachfrage während der Vertragslaufzeit, gemessen an den bis dahin getätigten Buchungen, verändern, ist eine Korrektur der Fuhrparkgröße vorzunehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 088-211322
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 19-0037
Titel: Sondernutzungsvereinbarung für den Aufbau eines Carsharing-Angebotes.
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: book-n-drive mobilitätssysteme GmbH
Postanschrift: Mühlhohle 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 911-974-3108 📠
Quelle: OJS 2019/S 241-592581 (2019-12-11)