SPNV-Leistungen Netz Lausitz (NL)

Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
RE10 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Leipzig Hbf
RE13 Cottbus Hbf. – Senftenberg
RB11 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster)
RB49 Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster)
Die Leistungen umfassen ca. 3,8 Mio. Zugkm p. a. Die Betriebsaufnahme erfolgt im Dezember 2022. Die voraussichtliche Laufzeit beträgt 13 Fahrplanjahre ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-14 Auftragsbekanntmachung
2019-08-27 Ergänzende Angaben
2020-01-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-10-08 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2021-10-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-09-22 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2024-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RE10 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Leipzig Hbf RE13 Cottbus Hbf. – Senftenberg RB11 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster) RB49 Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster) Die Leistungen umfassen ca. 3,8 Mio. Zugkm p. a. Die Betriebsaufnahme erfolgt im Dezember 2022. Die voraussichtliche Laufzeit beträgt 13 Fahrplanjahre ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.mil.brandenburg.de 🌏
E-Mail: spnv-vergabe@vbb.de 📧
URL der Dokumente: https://www.daisikomm.de/verfahren/D31634 🌏
URL der Teilnahme: https://www.daisikomm.de/verfahren/D31634 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-14 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-19 📅
Datum des Beginns: 2022-12-11 📅
Datum des Endes: 2035-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 055-127159
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 050-116290
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 VgV registrieren. Sie erhalten bei der unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die Kommunikation im Vergabeverfahren zu nutzen ist; 2) Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe wie folgt nachzuweisen: a) Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblatts, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist; b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO oder eine ersetzende Erklärung unter den in den Bewerbungsbedingungen genannten Voraussetzungen. c) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen; d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde. Die Nachweise zu 2. b) und c) dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate sein. 3) Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Hierfür gelten die Anforderungen der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV; 4) Unabhängig von den unter Nr. 3 beschriebenen Anforderungen an die Eignungsleihe, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe dieser Auftragsbekanntmachung auch für Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen, wenn die Unterauftragnehmer nach dem Angebot wesentliche Hauptleistungen, d. h. die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen erbringen sollen; 5) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Bietergemeinschaften haben im Angebot ihre Mitglieder zu benennen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen (Textform). Des Weiteren hat die Bietergemeinschaft eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages und einen für das Angebot verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Bezogen auf die Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften legen sämtliche geforderte Eignungsnachweise und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für jedes Mitglied vor. Abweichend hiervon sind Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jedoch nur insoweit vorzulegen, wie sie Leistungen betreffen, die das jeweilige Mitglied nach dem Angebot erbringt; 6) XVergabe-Verfahrens-URL: https://www.daisikomm.de/xvg/D31634
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
RE10 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Leipzig Hbf
RE13 Cottbus Hbf. – Senftenberg
RB11 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster)
RB49 Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster)
Die Leistungen umfassen ca. 3,8 Mio. Zugkm p. a. Die Betriebsaufnahme erfolgt im Dezember 2022. Die voraussichtliche Laufzeit beträgt 13 Fahrplanjahre ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022.
Die zu vergebenen Leistungen umfassen die Linien RE10 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Leipzig Hbf, RE13 Cottbus Hbf. – Senftenberg, RB11 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster) und RB49 Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 mit einem Umfang von insgesamt ca. 3,8 Mio. Zugkm p. a.
Mehr anzeigen
Hinweis: Die Auftraggeber übernehmen unter den in den Vergabeunterlagen genannten Voraussetzungen das Risiko der Wiederverwendung von Fahrzeugen nach Ablauf des Verkehrsvertrags (Wiedereinsatzgarantie).
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Preis für die Verlängerung der Linie RE13 nach Elsterwerdas
Option 2: Preis für die Erstellung der Linie RE10V Cottbus Hbf. – Leipzig Hbf.
Beide Optionen generieren zusätzliche Leistungen im Umfang von ca. 0,5 Mio. Zugkm p. a.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Frankfurt (Oder) – Cottbus – Leipzig
Cottbus – Senftenberg
Frankfurt (Oder) – Cottbus – Falkenberg (Elster)
Cottbus – Falkenberg (Elster)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen;
Mehr anzeigen
2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG oder Darstellung, wie die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird, sowie Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG oder zusätzliche nationale Bescheinigung nach § 7a Abs. 4 AEG oder Darstellung, wie eine der beiden letztgenannten Bescheinigungen bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird;
Mehr anzeigen
3) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate; die Erklärung muss im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers aussagekräftig sein, d. h. sie muss Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit der Bewerber über die zur Erfüllung der Pflichten aus dem verfahrensgegenständlichen Verkehrsvertrag erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, beispielsweise in Form von Eigenkapital;
Mehr anzeigen
2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nach Nr. 3 ausreichend;
Mehr anzeigen
3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zu Nr. 2 enthalten sind.
Mehr anzeigen
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Für den Fall, dass die Nachweise nach Nr. 1 bis Nr. 3 nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine solche Einschätzung ausreichen, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der vom Bieter wesentlichen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Es ist zulässig, wenn sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die von einem mit ihm verbundenen Unternehmen erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr berufen will. In diesem Fall gelten die Regelungen zur Eignungsleihe nach VI.3) 3.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
Postanschrift: Emilienstraße 15
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Leipzig 🏙️
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg: Regional- oder Kommunalbehörde, ZVNL: SPNV-Aufgabenträger nach § 4 Sächs. ÖPNVG
Kontakt
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Internetadresse: http://www.zvnl.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.daisikomm.de/verfahren/D31634 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen müssen sich gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 VgV registrieren. Sie erhalten bei der unter Ziff. I.3) genannten Kontaktstelle Zugangsdaten für die Internetplattform, die für die Kommunikation im Vergabeverfahren zu nutzen ist;
Mehr anzeigen
2) Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe wie folgt nachzuweisen:
a) Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen, unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblatts, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist;
b) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO oder eine ersetzende Erklärung unter den in den Bewerbungsbedingungen genannten Voraussetzungen.
c) Nachweis in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen;
d) Bietergemeinschaften haben zudem in einer gesonderten Anlage darzulegen, dass mit der gemeinsamen Angebotsabgabe in diesem Vergabeverfahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB getroffen wurde.
Die Nachweise zu 2. b) und c) dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 10 Monate sein.
3) Möchte der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), so hat er mit seinem Angebot nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bieter hat zudem mit seinem Angebot nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und keine Ausschlussgründe vorliegen. Hierfür gelten die Anforderungen der Auftragsbekanntmachung an die Eignungsnachweise entsprechend. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bieter und das Drittunternehmen gemeinsam für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV;
Mehr anzeigen
4) Unabhängig von den unter Nr. 3 beschriebenen Anforderungen an die Eignungsleihe, sind die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Maßgabe dieser Auftragsbekanntmachung auch für Unterauftragnehmer mit dem Angebot nachzuweisen, wenn die Unterauftragnehmer nach dem Angebot wesentliche Hauptleistungen, d. h. die Verkehrsleistungen mit Eisenbahnfahrzeugen erbringen sollen;
Mehr anzeigen
5) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Bietergemeinschaften haben im Angebot ihre Mitglieder zu benennen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen (Textform). Des Weiteren hat die Bietergemeinschaft eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages und einen für das Angebot verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen. Bezogen auf die Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften legen sämtliche geforderte Eignungsnachweise und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für jedes Mitglied vor. Abweichend hiervon sind Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jedoch nur insoweit vorzulegen, wie sie Leistungen betreffen, die das jeweilige Mitglied nach dem Angebot erbringt;
Mehr anzeigen
6) XVergabe-Verfahrens-URL: https://www.daisikomm.de/xvg/D31634

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14437
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: https://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachprüfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 055-127159 (2019-03-14)
Ergänzende Angaben (2019-08-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: RE10 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Leipzig Hbf RE13 Cottbus Hbf. – Senftenberg RB11 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster) RB49 Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster) Die Leistungen umfassen ca. 3,8 Mio. Zugkm p.a. Die Betriebsaufnahme erfolgt im Dezember 2022. Die voraussichtliche Laufzeit beträgt 13 Fahrplanjahre ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 166-407387
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 055-127159
ABl. S-Ausgabe: 166

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen umfassen ca. 3,8 Mio. Zugkm p.a. Die Betriebsaufnahme erfolgt im Dezember 2022. Die voraussichtliche Laufzeit beträgt 13 Fahrplanjahre ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022.
Quelle: OJS 2019/S 166-407387 (2019-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien: — RE10 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Leipzig Hbf, — RE13 Cottbus Hbf. – Senftenberg, — RB11 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster), — RB49 Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster). Die Leistungen umfassen ca. 3,8 Mio. Zugkm p. a. Die Betriebsaufnahme erfolgt im Dezember 2022. Die voraussichtliche Laufzeit beträgt 13 Fahrplanjahre ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 013-026525
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Die Wertangaben unter II.1.7) und V.2.4) sowie die Angaben zur Anzahl der eingegangenen Angebote unter V.2.2) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Der Gesamtwert der Beschaffung und der Wert der vergebenen Aufträge werden nicht mitgeteilt, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung des Beschaffungs- bzw. Auftragswerts sowie der Anzahl der eingegangenen Angebote dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus entsprechenden Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte und den Wettbewerb möglich wären.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— RE10 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Leipzig Hbf,
— RE13 Cottbus Hbf. – Senftenberg,
— RB11 Frankfurt (Oder) – Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster),
— RB49 Cottbus Hbf. – Falkenberg (Elster).
Beschreibung der Optionen: Option 1: Preis für die Verlängerung der Linie RE13 nach Elsterwerdas;

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte (2. Stufe der Wertung nach Punkt 9.2 der Bewerbungsbedingungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium (Name): Preis und Angaben gemäß Leistungsverzeichnis (1. Stufe der Wertung nach Punkt 9.1 der Bewerbungsbedingungen)
Kostenkriterium (Gewichtung): 70 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-17 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Babelsberger Straße 18
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Brandenburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL)
Quelle: OJS 2020/S 013-026525 (2020-01-15)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von zusätzlichen fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im Verkehrsvertrag Netz Lausitz im Laufweg Falkenberg (Elster) – Ruhland sowie Flügelung mit Leistungen der Linie RE10
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Kontakt
E-Mail: spnv-vergabe@vbb.de 📧
Telefon: +49 3025414500 📞
Fax: +49 3025414515 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 199-520230
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
Die Angaben in Ziffer II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular eine Eingabe erfordert. Die genannten Angaben sind keine Pflichtangaben nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB. Bei der für einen späteren Zeitpunkt geplanten Verlängerung der Linie RB48 bis nach Hoyerswerda ist geplant, dass für den Streckenabschnitt auf dem Gebiet des Zweckverbands Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) die Aufgabenträgerschaft auf den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) im Wege einer delegierenden Zweckvereinbarung nach § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsKomZG übertragen wird, weshalb der ZVOE in diesem Fall nicht Auftraggeber wird. Zu V.2.1: Das angegebene Datum entspricht dem Tag der Entscheidung über den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz Lausitz. Die hiesige Bekanntmachung erfolgt, um die beabsichtigte Ergänzungsvereinbarung transparent zu machen. Ihr Abschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber bekundet hiermit die Absicht, mit dem Auftragnehmer eine Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz Lausitz über weitere SPNV-Leistungen im Laufweg Falkenberg (Elster) – Ruhland im Umfang von ca. 291.000 Zugkm p.a. abzuschließen. Die Leistungen sollen ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 erbracht werden. Zudem wird die Linie RE10 ebenfalls ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 mit dem Laufweg Leipzig Hbf – Falkenberg (Elster) – Cottbus in Falkenberg (Elster) nach Ruhland geflügelt. Mit der Flügelung sind über die oben genannten Zugkm hinaus keine Mehrleistungen verbunden. Es ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt die Leistungen von Ruhland bis nach Hoyerswerda mit einem Leistungsvolumen von ca. 143.000 Zugkm p.a. zu verlängern.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Falkenberg (Elster) - Ruhland

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-08 📅
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.dbregio.de/db_regio/view/wir/schiene.shtml 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angaben in Ziffer II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular eine Eingabe erfordert. Die genannten Angaben sind keine Pflichtangaben nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB.
Bei der für einen späteren Zeitpunkt geplanten Verlängerung der Linie RB48 bis nach Hoyerswerda ist geplant, dass für den Streckenabschnitt auf dem Gebiet des Zweckverbands Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) die Aufgabenträgerschaft auf den Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) im Wege einer delegierenden Zweckvereinbarung nach § 71 Abs. 1 Satz 1 SächsKomZG übertragen wird, weshalb der ZVOE in diesem Fall nicht Auftraggeber wird.
Mehr anzeigen
Zu V.2.1: Das angegebene Datum entspricht dem Tag der Entscheidung über den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz Lausitz. Die hiesige Bekanntmachung erfolgt, um die beabsichtigte Ergänzungsvereinbarung transparent zu machen. Ihr Abschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postleitzahl: 14473
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Postanschrift: Mittelstr. 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Telefon: +49 303744607-0 📞
E-Mail: info@abst-brandenburg.de 📧
Fax: +49 303744607-21 📠
Internetadresse: https://www.abst-brandenburg.de/ 🌏
Quelle: OJS 2021/S 199-520230 (2021-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Verfahren
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 211-555701
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 199-520230
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Die Angabe unter II.2.5) erfolgt nur, da das Computerformular eine Angabe erfordert. Wie oben unter II.2.4) ausgeführt, betrifft diese Bekanntmachung eine Ergänzungsvereinbarung zu einem bestehenden Verkehrsvertrag.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Bekanntmachung betrifft eine Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz Lausitz über weitere SPNV-Leistungen im Laufweg Falkenberg (Elster) – Ruhland im Umfang von ca. 291.000 Zugkm p.a. Die Leistungen sind von dem unter V.2.3) genannten Unternehmen, dem Auftragnehmer des Verkehrsvertrags Netz Lausitz, ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 zu erbringen. Zudem wird die Linie RE10 ebenfalls ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2022 mit dem Laufweg Leipzig Hbf – Falkenberg (Elster) – Cottbus in Falkenberg (Elster) nach Ruhland durch das vorgenannte Unternehmen geflügelt. Mit der Flügelung sind über die oben genannten Zugkm hinaus keine Mehrleistungen verbunden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe unter II.2.5) erfolgt nur, da das Computerformular eine Angabe erfordert. Wie oben unter II.2.4) ausgeführt, betrifft diese Bekanntmachung eine Ergänzungsvereinbarung zu einem bestehenden Verkehrsvertrag.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Diese Bekanntmachung betrifft eine Änderung des Verkehrsvertrags Netz Lausitz durch eine zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossene Ergänzungsvereinbarung.
2. Die Wertangaben in II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular jeweils eine Eingabe erfordert. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Die Wertangaben werden nicht veröffentlicht, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung der Wertangaben dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus solchen Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte von Wettbewerbsteilnehmern möglich wären.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
§ 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Schwarzschildstraße 94
Postleitzahl: 14480
Telefon: +49 33195129095 📞
Fax: +49 33195129105 📠
Quelle: OJS 2021/S 211-555701 (2021-10-26)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von zusätzlichen fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen im Verkehrsvertrag Netz Lausitz im Laufweg Elsterwerda (-Biehla) - Coswig - Dresden
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 186-581906
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Die Angaben in Ziffer II.1.7) und V.2.4) sind unzutreffend und beruhen ausschließlich darauf, dass das Computerformular eine Eingabe erfordert. Die genannten Angaben sind keine Pflichtangaben nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB. Gemeinsam mit dem Land Brandenburg sind Auftraggeber: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), Emilienstraße 15, 04107 Leipzig, NUTS-Code: DED5 Leipzig, Deutschland, www.zvnl.de Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden, NUTS-Code: DED2 Dresden, Deutschland, www.vvo-online.de Zu V.2.1: Das angegebene Datum entspricht dem Tag der Entscheidung über den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz Lausitz. Die hiesige Bekanntmachung erfolgt, um die beabsichtigte Ergänzungsvereinbarung transparent zu machen. Ihr Abschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeber bekunden hiermit die Absicht, mit dem Auftragnehmer eine Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz Lausitz über weitere SPNV-Leistungen im Laufweg Elsterwerda (-Biehla) - Coswig - Dresden im Umfang von ca. 844.000 Zugkm p.a. abzuschließen. Es ist vorgesehen, durch die Integration der Linie S 6 von Dresden nach Elsterwerda in den Verkehrsvertrag Netz Lausitz eine Durchbindung auf die Linie RE13 von Elsterwerda nach Cottbus umzusetzen. Die Leistungen sollen ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 erbracht werden.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Elsterwerda - Coswig - Dresden

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-20 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gemeinsam mit dem Land Brandenburg sind Auftraggeber:
Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), Emilienstraße 15, 04107 Leipzig, NUTS-Code: DED5 Leipzig, Deutschland, www.zvnl.de
Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden, NUTS-Code: DED2 Dresden, Deutschland, www.vvo-online.de

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherigeVeröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Schwarzschildstr. 94
Quelle: OJS 2023/S 186-581906 (2023-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zusätzliche SPNV-Leistungen im Verkehrsvertrag Netz Lausitz zwischen Elsterwerda und Dresden
Referenznummer: RE13/S6
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeber haben mit dem Auftragnehmer eine Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz Lausitz über weitere SPNV-Leistungen im Laufweg Elsterwerda - Coswig - Dresden im Umfang von ca. 854.200 Zugkm p.a. geschlossen. Durch die Integration der Linie S 6 von Dresden nach Elsterwerda in den Verkehrsvertrag Netz Lausitz wird eine Durchbindung auf die Linie RE13 von Elsterwerda nach Cottbus umgesetzt. Die Leistungen werden ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2026 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035 erbracht.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: RE13/S6
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Elbe-Elster 🏙️

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
VO Nr. 1370/2007 EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: RE13/S6
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-03-20 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DB Regio AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 199861724
Postanschrift: Babelsberger Straße 18
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kundendialog.berlin-brandenburg@deutschebahn.com 📧
Telefon: 0331 235 6881 📞
URL: https://www.dbregio.de/db_regio/view/wir/schiene.shtml 🌏

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bedingungen nach Verkehrsvertrag

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Nationale Registrierungsnummer: 12-121096894459710-85
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
E-Mail: spnv-vergabe@vbb.de 📧
Telefon: +49 3025414500 📞
Fax: +49 3025414515 📠
URL: http://www.mil.brandenburg.de 🌏
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 03318661719
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de 📧
Telefon: 0049 331 8661719 📞
URL: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de 🌏
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-24+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Auftraggeber und die DB Regio AG sind Vertragspartner des am 17.12.2019 als Ergebnis eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens geschlossenen Verkehrsvertrags Netz Lausitz (Auftragsbekanntmachung vom 19.03.2019, 2019/S 055-127159). Der Verkehrsvertrag hat eine Laufzeit vom Fahrplanwechsel im Dezember 2022 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2035. Die Auftraggeber beauftragen mit einer Ergänzungsvereinbarung weitere Verkehrsleistungen auf dem Laufweg Elsterwerda - Coswig - Dresden. Damit kann eine Durchbindung der Linie RE13 von Cottbus nach Elsterwerda auf die Linie S 6 von Elsterwerda nach Dresden realisiert werden. Der Abschluss der Ergänzungsvereinbarung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach § 132 GWB zulässig. Die Auftraggeber sind nach einer rechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Nach dieser Regelung ist unbeschadet von § 132 Abs. 1 GWB die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die vorgesehene Durchbindung der Linie S6 auf die Linie RE13 führt durch die sich daraus ergebenden Direktverbindungen zu einer Verbesserung der Leistungen des Verkehrsvertrags Netz Lausitz und einer Verbesserung der Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen. Die Durchbindung ist betrieblich und technisch nur realisierbar, wenn die Leistungen von demselben EVU erbracht werden. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass bei einer Einbeziehung der Leistungen in ein anderes Vergabeverfahren bzw. bei ihrer Vergabe in einem isolierten Vergabeverfahren mit beträchtlichen Mehrkosten zu rechnen gewesen wäre. Denn in diesen Fällen wären die Produktionskosten aufgrund des fehlenden Zusammenhangs mit den Leistungen des Netzes Lausitz deutlich höher, was zu einer unwirtschaftlichen Beschaffung geführt hätte. Eine Beauftragung der Leistungen im Rahmen einer Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag Netz Lausitz überschreitet auch die Obergrenze nach § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB nicht, wonach der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht werden darf.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die Auftraggeber beauftragen mit einer Ergänzungsvereinbarung weitere Verkehrsleistungen auf dem Laufweg Elsterwerda - Coswig - Dresden. Der Abschluss der Ergänzungsvereinbarung erfolge am 20.03.2024.
Quelle: OJS 2024/S 082-245493 (2024-04-24)