Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
? Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Wir behalten uns vor, folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
— mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen,
— Aufstellung der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Nachweis der Sachkunde nach der TRGS 519,
— Angabe, welche Teile des Auftrages der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Gefordert werden mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleistung baufachlich vergleichbaren Leistungen, die die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistung bestätigen. Mindestens eine der Referenzen sollte 150 TEUR umfassen. Sollte hinsichtlich der Anforderung einer Referenz über einen ausgeführten Auftragswert dieser 150 TEUR aus den letzten 5 Jahren nicht vorliegen, können Sie ersatzweise auch 2 Referenzen mit jeweils 75 TEUR aus diesem Zeitraum vorlegen. Maßgeblich für die Berechnung des 5-Jahres Zeitraumes ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung und der Zeitraum der Ausführung der Leistung, die durch eine Referenz belegt wird.
Die Referenzen sollen die folgenden Kriterien umfassen:
— Benennung der Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen,
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal),
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Nachweise können auch in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Hinsichtlich der Referenzen behalten wir uns vor weitere anzufordern, sofern die im Rahmen der Präqualifikation hinterlegten nach Art und Umfang nicht ausreichend sein sollten.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o.g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.