Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen hat der Bieter mit dem Angebot einzureichen:
— Prüfbare Referenzen (nach Art und Umfang) der letzten 5 Kalenderjahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
— Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (soweit zutreffend),
— Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung,
— Formblatt 221/222 – Angaben zur Preisermittlung,
— Formblatt Fbl. LMBV-Auf-Pers – Personal für Leitung und Aufsicht,
— Bieterinformation(en) während der Angebotsfrist (soweit zutreffend)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen hat der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer,
— Formblatt 236 – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Formblatt 223 – Aufgliederung der Einheitspreise.
Benennung von Maßnahmen des verantwortlichen Aufsichtspersonals in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen innerhalb der
Letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung
— Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes,
— Mindestens eine prüfbare Referenz zur Durchführung von S-Tauchwellentomografie innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung,
— Mindestens eine prüfbare Referenz zur Auswertung von S-Tauchwellentomografie innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung,
— Mindestens eine prüfbare Referenz zur Durchführung von Oberflächenwellenseismik innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung,
— Mindestens eine prüfbare Referenz zur Auswertung von Oberflächenwellenseismik innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung,
— Mindestens eine prüfbare Referenz für seismologisches Monitoring für vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung.