Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (
www.staatsanzeiger-eservices.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (
www.staatsanzeiger-eservices.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen und Hinweise zur Vorgehensweise bei der elektronischen Angebotsabgabe auf der Vergabeplattform (
www.staatsanzeiger-eservices.de) finden Sie im Dokument „Bieterinfo für das eAngebot“, das als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
—Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/ oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen,
—Vorgesehener Nachunternehmerleistungen sind gemäß den Formblättern des Teilnahmeantrags anzugeben. Fehlende Unterlagen:
Es werden keine mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen nachgefordert (§ 56 Abs. 2 S. 2 VgV). Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
Bewerbungsformular und Bieterplattform:
—Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf dem Bieterserver heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung),
—Fragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind ausschließlich über den unter I.3) Kommunikation benannten Bieterserver bis spätestens eine Woche vor Abgabe der Teilnahmeanträge einzureichen. Die Antworten werden rechtzeitig durch die Vergabestelle, allen am Verfahren Beteiligten, ebenfalls ausschließlich über den Bieterserver zur Verfügung gestellt.
Wirtschaftliche Ausschlusskriterien:
—Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 1 500 000 EUR, sonstige Schäden 1 500 000 EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 VgV.