Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, sowie Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 für den Neubau eines Feuerwehrhauses.
Vergaben und Bau sollen ab Mitte 2020 erfolgen, das Objekt soll zum Ende des Jahres 2021 fertig gestellt werden.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Backnang - Vergabe von Objektplanungsleistungen Neubau Gerätehaus Feuerwehr
2019/280”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, sowie...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, sowie Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 für den Neubau eines Feuerwehrhauses.
Vergaben und Bau sollen ab Mitte 2020 erfolgen, das Objekt soll zum Ende des Jahres 2021 fertig gestellt werden.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die große Kreisstadt Backnang plant den Neubau eines Feuerwehrhauses für die südlichen Stadtteile Maubach, Waldrems und Heiningen, um dort zeitgemäße Einsatzbedingungen herzustellen und die gesetzlich festgelegten Rettungszeiten zu gewährleisten.
Entsprechend dem feuerwehrtechnischen Gutachten soll das neue Feuerwehrhaus an dem vom Gemeinderat der Stadt Backnang beschlossenen Standort „Ebene" südlich der Neckarstraße zwischen den beiden Teilorten Waldrems und Heiningen realisiert werden.
Der hierfür notwendige Bebauungsplan „Ebene" wurde inzwischen in geändertem Entwurf vom 8.4.2019 beschlossen. Mit dem Beschluss wurde auch die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung angestoßen.
Die Bauaufgabe umfasst den Bau eines neuen Feuerwehrhauses mit 3 Fahrzeugboxen, einer Lagerbox sowie die barrierefrei erreichbaren notwendigen Umkleide,- Sozial,- und Technikräume auf 2 Geschossebenen mit einer Nutzfläche von insgesamt ca. 1 500 m zuzüglich der erforderlichen Verkehrs- und Nebenflächen. Eine Schlauchtrocknung und ein Übungsturm sind nicht geplant. Zur Klärung der organisatorischen, finanziellen und städtebaulichen Grundfragen wurde bereits eine skizzenhafte Vorplanung erstellt. Diese ist mit der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt und bildet die Basis für den Bebauungsplanentwurf und für die erforderlichen Emissionsschutzuntersuchungen und Umweltprüfungen. Sie ist damit die verbindliche Grundlage für die weitere Planung des Objektes.
Für das Gebäude wurde mit dem Energieberater der Stadt Backnang gemeinsam ein Energiekonzept erstellt, demzufolge die Wärme- und Energieversorgung entweder über ein Blockheizkraftwerk mit Spitzenlast-Gastherme oder eine Gastherme mit Photovoltaikanlage erfolgen können. Für den Katastrophenfall ist ein Notstromaggregat vorzusehen.
Die Außenanlagen mit Alarmzufahrten, Alarm,- und Übungshof, Parkierungsflächen sowie den für den Schutz der Nachbarschaft notwendigen Lärmschutzmaßnahmen sind auf dem Grundstück mit einer Gesamtfläche von rund 7 140 m zu planen.
Die Kostenobergrenze der Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276 wird für die Gesamtmaßnahme auf 3 Mio. EUR brutto festgelegt.
Für die Realisierung des Projekts beabsichtigt die Stadt Backnang nun die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8 nach HOAI für die Gebäude- und Freiflächenplanung in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VgV. Es ist geplant den Zuschlag bis Anfang Dezember 2019 zu erteilen.
Die Entwurfsplanungen für Gebäude und Freiflächen sind einschließlich der Kostenberechnung bis Januar 2020 fertig zu stellen. Diese bilden die Grundlage für den vom Gemeinderat zu fassenden Baubeschluss und die Einreichung des Zuschussantrages nach ZFeu im Februar 2020.
Im Anschluss sollen die weiteren Planungen beauftragt und der Bauantrag eingereicht werden.
Vergaben und Bau sollen ab Mitte 2020 erfolgen, das Objekt soll zum Ende des Jahres 2021 fertig gestellt werden.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird (2.) beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 bis 5 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen.
(2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (2016, 2017, 2018);
(2) Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Projektleiters einschließlich dessen beruflicher Qualifikation (fachlicher Lebenslauf und gegebenenfalls Fortbildungen).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Auftragnehmer der Referenz,
— Bezeichnung des Auftrags,
— Beschreibung der Baumaßnahmen,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Zeitpunkt der Inbetriebnahme,
— Beginn der HOAI-Leistungsphase 1
— Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
— Herstellkosten in EUR brutto,
— Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen),
— Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Planungsleistungen, nachzuweisen durch ein Schreiben des Auftraggebers.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu (2):
Der vorgesehene Projektleiter muss mindestens über folgende Qualifikationen verfügen: Dipl./Master in Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu (2):
Der vorgesehene Projektleiter muss mindestens über folgende Qualifikationen verfügen: Dipl./Master in Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.
Folgende Mindestreferenzen sind nachzuweisen:
— Vorlage von mindestens einer Referenzen im Bereich der Objektplanung für Gebäude und Innenräume einschließlich Außenanlagen bei der Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses oder eines vergleichbaren Gebäudes mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (Beginn der LPH 1 nicht vor dem 1.1.2014) mit Herstellkosten von mindestens 3 Mio. brutto EUR. Die Inbetriebnahme der vorgelegten Referenz muss erfolgt sein,
— Vorlage von mindestens 2 Referenzen von dem für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Projektleiters (vgl. Anlage C des Teilnahmeformulars) in der vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (Beginn der LPH 1 nicht vor dem 1.1.2014) erbracht wurden. Die Inbetriebnahme der vorgelegten Referenz muss erfolgt sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYWEN
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 109-265653 (2019-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadt Backnang – Vergabe von Objektplanungsleistungen Neubau Gerätehaus Feuerwehr
2019/280”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, sowie...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1, sowie Freianlagen nach § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1, Leistungsphasen 1 bis 8 für den Neubau eines Feuerwehrhauses.
Vergaben und Bau sollen ab Mitte 2020 erfolgen, das Objekt soll zum Ende des Jahres 2021 fertig gestellt werden.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die große Kreisstadt Backnang plant den Neubau eines Feuerwehrhauses für die südlichen Stadtteile Maubach, Waldrems und Heiningen, um dort zeitgemäße...”
Beschreibung der Beschaffung
Die große Kreisstadt Backnang plant den Neubau eines Feuerwehrhauses für die südlichen Stadtteile Maubach, Waldrems und Heiningen, um dort zeitgemäße Einsatzbedingungen herzustellen und die gesetzlich festgelegten Rettungszeiten zu gewährleisten.
Entsprechend dem feuerwehrtechnischen Gutachten soll das neue Feuerwehrhaus an dem vom Gemeinderat der Stadt Backnang beschlossenen Standort „Ebene“ südlich der Neckarstraße zwischen den beiden Teilorten Waldrems und Heiningen realisiert werden.
Der hierfür notwendige Bebauungsplan „Ebene“ wurde inzwischen in geändertem Entwurf vom 8.4.2019 beschlossen. Mit dem Beschluss wurde auch die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Auslegung angestoßen.
Die Bauaufgabe umfasst den Bau eines neuen Feuerwehrhauses mit 3 Fahrzeugboxen, einer Lagerbox sowie die barrierefrei erreichbaren notwendigen Umkleide,- Sozial,- und Technikräume auf 2 Geschossebenen mit einer Nutzfläche von insgesamt ca. 1 500 m zuzüglich der erforderlichen Verkehrs- und Nebenflächen. Eine Schlauchtrocknung und ein Übungsturm sind nicht geplant. Zur Klärung der organisatorischen, finanziellen und städtebaulichen Grundfragen wurde bereits eine skizzenhafte Vorplanung erstellt. Diese ist mit der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt und bildet die Basis für den Bebauungsplanentwurf und für die erforderlichen Emissionsschutzuntersuchungen und Umweltprüfungen. Sie ist damit die verbindliche Grundlage für die weitere Planung des Objektes.
Für das Gebäude wurde mit dem Energieberater der Stadt Backnang gemeinsam ein Energiekonzept erstellt, demzufolge die Wärme- und Energieversorgung entweder über ein Blockheizkraftwerk mit Spitzenlast-Gastherme oder eine Gastherme mit Photovoltaikanlage erfolgen können. Für den Katastrophenfall ist ein Notstromaggregat vorzusehen.
Die Außenanlagen mit Alarmzufahrten, Alarm,- und Übungshof, Parkierungsflächen sowie den für den Schutz der Nachbarschaft notwendigen Lärmschutzmaßnahmen sind auf dem Grundstück mit einer Gesamtfläche von rund 7 140 m zu planen.
Die Kostenobergrenze der Baukosten der Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276 wird für die Gesamtmaßnahme auf 3 Mio. EUR brutto festgelegt.
Für die Realisierung des Projekts beabsichtigt die Stadt Backnang nun die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8 nach HOAI für die Gebäude- und Freiflächenplanung in einem zweistufigen Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VgV. Es ist geplant den Zuschlag bis Anfang Dezember 2019 zu erteilen.
Die Entwurfsplanungen für Gebäude und Freiflächen sind einschließlich der Kostenberechnung bis Januar 2020 fertig zu stellen. Diese bilden die Grundlage für den vom Gemeinderat zu fassenden Baubeschluss und die Einreichung des Zuschussantrages nach ZFeu im Februar 2020.
Im Anschluss sollen die weiteren Planungen beauftragt und der Bauantrag eingereicht werden.
Vergaben und Bau sollen ab Mitte 2020 erfolgen, das Objekt soll zum Ende des Jahres 2021 fertig gestellt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Herangehensweise an die Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 120
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 109-265653
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Martin Wypior, Freier Architekt
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2019/280
Titel:
“Stadt Backnang – Vergabe von Objektplanungsleistungen Neubau Gerätehaus Feuerwehr” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postleitzahl: 70435
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 100 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 100 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD48J
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 007-011629 (2020-01-07)